Jeder Rentner sollte wissen, dass ab Januar 2025 die Grundrente angehoben worden ist. Doch nicht jeder Rentner bekommt mehr Geld bzw. hat einen Anspruch auf die Grundrente. Wer von dieser Rentenart bzw. diesen Geldern profitiert und wie viel Geld es mehr an Rente gibt, erklären wir in unserem nachfolgenden Artikel. Konkret: es geht um den Grundrentenzuschlag!
Vorab: was ist die Grundrente?
Der Grundrentenzuschlag wird 2025 angehoben – autmatisch. Wir erklären, ob Rentner und was Rentner veranlassen müssen.
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart. Es handelt sich vielmehr um einen Zuschlag zur regulären Rente, der automatisch mit der Rente ausgezahlt wird. Besser spricht man also vom Grundrentenzuschlag. Ihn erhalten Rentner, die lange gearbeitet haben, aber nur weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung verdient haben. Das Gesetz zum Grundrentenzuschlag wird 2025 fünf Jahre alt.
Wichtig: ein besonderer Antrag auf Zahlung des Grundrentenzuschlags ist nicht erforderlich! Die Deutsche Rentenversicherung überprüft von sich aus, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Grundrentenzuschlags vorliegen oder nicht.
Wie hoch ist die Grundrente 2025?
Die Höhe der Grundrente ist individuell unterschiedlich, sie wird für jeden Einzelfall separat berechnet. Sie ist verknüpft mit der Anzahl der in den Versicherungsjahren erworbenen Rentenpunkten und deren Wert.
Die letzte Rentenerhöhung im Juli vergangenen Jahres betrug 4,57 Prozent. Der Rentenwert wurde damit auf 39,32 Euro angehoben. Mit dieser Erhöhung ist die Erhöhung der Grundrente verknüpft.
Beispielrechnung Grundrente
Wir geben ein Beispiel zur Höhe der Grundrente und gehen dabei von 45 Arbeitsjahren zu einem Gehalt aus, der dem gesetzlichen Mindestlohn von etwas mehr als 12 Euro entspricht. Die Altersrente beträgt in diesem Fall ca. 1130 Euro. Darin ist die Grundrente enthalten. Ohne die Grundrente würde die Altersrente nur ca. 880 Euro betragen.
Wie viel Rentner profitieren vom Grundrentenzuschlag?
Im Jahr 2025 erhalten etwas mehr als 1 Million Rentner die Grundrentenzuschlag. Nimmt man die Durchschnittshöhe dieser Zusatzzahlung, so erhält man 85 Euro.
Weiterführende Informationen und Handlungstipp
Reicht die Rente trotz Grundrentenzuschlags nicht zum Leben aus, kann ergänzend Wohngeld oder auch Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragt werden!
Rentenantrag 2025: diese Jahrgänge können in Rente gehen!
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.