Viele Arbeitnehmer und sonstige berufliche tätige Menschen freuen sich auf ihren Ruhestand, ihre Rente. Doch wann ist der individuelle Zeitpunkt, um in Rente zu gehen, mit welchem Alter kann man den Rentenantrag stellen?
In unserem Beitrag erklären wir, wer 2024 in Rente gehen kann und welche Voraussetzungen hierzu bei den unterschiedlichen Rentenarten erfüllt sein müssen.
Rentenbeginn – Wann und wie?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um 2024 in Rente gehen zu können?
In unserem Beitrag geht es um die gesetzliche Rente, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt wird, nicht um private Renten mit privaten Rentenversicherungsgesellschaften.
Die Rente bei der DRV kann man erst ab Erreichen eines bestimmten Alters beantragen. Für die unterschiedliche Rentenarten gelten unterschiedliche Altersgrenzen, mit deren Erreichen eine Rentenauszahlung möglich ist. Man nennt dies das Renteneintrittsalter.
Beispiel: Derjenige, der am 12. Juni 1961 geboren worden ist, vollendet sein 63. Lebensjahr am 11. Juni 2024. Ab dem 1. Tag des darauffolgenden Monats, also ab dem 1. Juli 2024 kann er eine Rente beziehen.
Aus dem Beispiel ergibt sich auch, dass diejenigen, die am 1. Tag eines Monats geboren worden sind, ihr Lebensjahr schon am letzten Tag des Vormonats vollenden. Sie können dann im Monat, der dem Geburtsmonat entspricht, bereits eine Rente beziehen.
Beispiel: Wer am 1. Juni 1961 geboren ist, vollendet sein 63. Lebensjahr bereits am 31. Mai 2024. Er kann ab dem 1. Juni 2024 Rente erhalten.
Regelaltersrente 2024 ab 66 Jahren
Die Altersgrenze für die normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, steigt jedes Jahr um 2 Monate, bis sie dann 67 Jahre erreicht. Im Jahr 2024 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente im Jahr 2024 erreichen all diejenigen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 1958 geboren worden sind.
Die Regelaltersrente hat als weitere Voraussetzung, dass die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Es müssen also fünf Jahre Beitragszahlung nachgewiesen werden. Rentenabschläge stehen nicht im Raum, denn es handelt sich bei der Regelaltersrente um keine vorgezogene Rente
Altersrente 2024 für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann beziehen, wer wenigsten 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Die erforderliche Altersgrenze erreichen Menschen im Jahr 2024, die zwischen dem 1. Oktober 1959 und dem 31. August 1960 geboren worden sind.
Altersrente 2024 für langjährig Versicherte
Es gibt auch noch die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie kann im Jahr 2024 beanspruchen, wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat und zwischen dem 2.12.1960 und dem 1.12.1961 geboren wurde.
Allerdings fällt ein Rentenabschlag an, dessen Höhe vom Geburtsjahr abhängig ist. Wer 1960 geboren wurde und mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Abschlag von 12 Prozent in Kauf nehmen, wer 1961 geboren wurde, muss einen Abschlag von 12,6 Prozent hinnehmen.
Altersrente 2024 für schwerbehinderte Menschen
Wer eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent hat, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wenn 35 Jahre Wartezeit gegeben ist.
Auch hier steigt das mögliche Renteneintrittsalter Jahr für Jahr. Im Jahr 2024 können Schwerbehinderte die Altersrente beantragen, die zwischen dem 2.04.1962 und dem 1.02.1963 geboren worden sind. Wer 1962 geborene worden ist, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens im Alter von 61 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wer 1963 geboren worden ist, kann sie frühestens im Alter von 61 Jahren und 10 Monaten bekommen. Bei dem frühstmöglichen Rentenbeginn liegt der monatliche Rentenabschlag bei 10,8 Prozent. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, mindert sich dieser Abschlag um 0,3 Prozent..
Zusammenfassung: Wie und wann kann ich 2024 in Rente gehen?
- Wie und wann man im Jahr 2024 in Rente gehen kann, hängt also vom eigenen Geburtsjahrgang und Geburtstag ab, von der Rentenart, die man wählt und von der erforderlichen Wartezeit.
- Man sollte sich eingehend und möglichst auch persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Quelle
Deutsche Rentenversicherung – Rentenrechner
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.