7,5 Millionen Minijobber gibt es derzeit in Deutschland. Weit mehr als die Hälfte davon hatte neben dem Minijob keine andere Beschäftigung. Für die anderen war der Minijob lediglich ein Nebenjob. Doch reicht ein Minijob aus, um später während des Ruhestandes sich entspannt zurücklehnen zu können? Wir beantworten diese Fragen, verraten vorab aber schon einmal, dass ein Minijob nicht ausreicht, um später die Altersarmut zu vermeiden.
Minijob für Rente?
Lohnt es sich, während des Minijobs Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen? Oder sollte man sich von der Rentenversicherungspflicht abmelden?
Wer aus einem Minijob Rentenansprüche herleiten oder schaffen möchte, muss während dieser Zeit der geringfügigen Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge leisten. Doch viele Menschen, die im Minijob arbeiten, denken nicht an später sondern sind vollauf mit dem Geld zufrieden, dass sie im Minijob verdienen. Studierende, die als Nachhilfelehrer, Kellner oder Verkaufsaushilfe arbeiten, haben also eher die Gegenwart im Blick. Als Minijobber kann man sich von der Rentenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) befreien lassen; das tun sehr viele Minijobber. Das Problem: sie erwerben dann aber auch keine Rentenansprüche.
Hintergrundwissen: Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine anderes Wort für geringfügige Beschäftigung mit maximal 538 Euro Arbeitsentgelt pro Monat bzw. einer Arbeitstätigkeit von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Aus dem Mindestlohn, der gegenwärtig 12,41 Euro pro Stunde beträgt, folgt die Anzahl der Stunden, die Minijobber pro Monat leisten dürfen.
Hilft ein Minijob beim Erwerb von Rentenanwartschaften?
Die Antwort auf die Frage, ob man mit einem Minijob Rentensprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben kann, muss eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Die Frage ist aber, ob sich das wirklich lohnt. Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung steigt die monatliche Rente bei einem Verdienst von 538 Euro pro Monat gegenwärtig um fünf Euro nach einem Jahr im Minijob. Das ist nicht gerade viel!
Allerdings ist die Höhe der Rente, die durch einen Minijob erworben wird, nicht der Vorteil, warum man im Minijob Rentenversicherungsbeiträge zahlen sollte. Der Vorteil liegt in anderen Bereichen, die wir nachfolgend auflisten.
Vorteile des Einzahlens in die Rentenversicherung bei Minijob
Wartemonate sammeln
Für jeden Beschäftigungsmonat erwerben Minijobber einen Wartezeitmonat. Wer 60 Monate gesammelt hat (fünf Jahre), erwirbt einen Rentenanspruch.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Nach dem Erreichung der Mindestanzahl der Wartemonate hat man einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die sonstigen Voraussetzungen eintreten sollten.
Anspruch auf staatliche Förderung
Als Minijobber hat man einen Anspruch auf staatlichen Zulagen, wenn man sich für eine private Altersvorsorge entscheidet, z. B. bei einer Riester-Rente.
Anspruch auf Reha
Bei einer Reha-Maßnahme zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Voraussetzung ist allerdings, dass in vorausgegangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sind.
Rentenzahlung im Minijob lohnt vor allem für Eltern
Zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes gibt es die „Kinderberücksichtigungszeit“. Das bedeutet, dass die Beiträge bei der Rentenberechnung um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Deshalb lohnt sich die Rentenzahlung auch im Minijob besonders für Eltern.
Für die Rente wirkt der Minijob auf 538 Euro Basis so, als ob 807 Euro verdient worden wäre. Auf dieser Basis wird dann der Rentenbeitrag aufgewertet berücksichtigt. Die spätere Altersrente würde dann durch ein Jahr Minijob um 6,67 Euro monatlich bzw. 80,04 Euro im Jahr steigen. Das sind gut 37 Euro mehr, also ohne Rentenversicherungspflicht.
Minijobber muss nur geringen Rentenbeitrag vom Gehalt zahlen
Der gegenwärtige Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent, mindestens aber 32,55 Euro. Der Beitrag wird von Arbeitgeber und Minijobber getragen. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent, der Minijobber 3,6 Prozent zahlen. Beim Mindestbeitrag zur Rentenversicherung sieht das wie folgt aus:
-32,55 Euro (18,6 Prozent)
- hiervon zahlt Arbeitgeber 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Verdienstes)
- hiervon zahlt Minijobber 10,05 Euro (32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).
Zusammenfassung: Lohnt sich Rentenzahlung im Minijob
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Beim Minijob kann man selbst entscheiden, ob man Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will.
- Ein Minijob bringt nur eine geringfügig höhere Rente.
- Allerdings bringt eine Rentenversicherung im Minijob andere Vorteile, die man nicht außer Acht lassen sollte. Zu nennen ist insbesondere die das Erfüllen der Wartezeit für einen Rentenanspruch.
Quelle
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.