Mütterrente: Frauen profitieren – so viel Geld gibt es mehr!

Wie funktioniert das mit der Mütterrente? Wer bekommt die Kindeerziehungszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben? Antrag erforderlich? Hier finden Sie alle Antworten.

Mütterrente: So viel mehr Rente für Frauen nach der Kindererziehung
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Kindererziehung ist zeitaufwändig und kann zu einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit führen. Um Frauen mit Kindern finanziell zu unterstützen, gibt es die Mütterrente. Dieser Artikel erklärt, wie die Mütterrente funktioniert und welche Vorteile und Nachteile sie hat. Außerdem: Gibt es die Mütterrente überhaupt (noch)? Hat sie einen neuen Namen und was sind die Kindererziehungszeiten?

Diese Fragen beantworten wir in nachfolgendem Artikel.

Was ist die Mütterrente?

Mütterrente oder Kindererziehungszeiten. Die Grenze liegt bei 1992.

An sich gibt es keine Mütterrente. Es ist der umgangssprachliche Begriff für Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rente.

Die Mütterrente ist eine gesetzliche Regelung, die die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert. Bis 30. Juni 2014 konnte für diese Kinder nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit 1. Juli 2014 kann für jedes Kind ein weiteres Jahr angerechnet werden, also insgesamt maximal zweieinhalb Jahre.

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, passt der Begriff Mütterrente nicht mehr. Man spricht von Kindererziehungszeiten. Diese werden automatisch der Mutter (oder dem Vater) gutgeschrieben.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Anspruch auf die Mütterrente haben alle Frauen und Männer, die vor 1992 mindestens ein Kind geboren haben und mindestens 30 Monate Kindererziehungszeit nachweisen können. Die Kinder müssen zu Beginn der Kindererziehungszeit minderjährig gewesen sein.

Gibt es auch die Väterrente?

Ja, auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente. Die Voraussetzung ist, dass sie mindestens 30 Monate Kindererziehungszeit nachweisen können und dass das Kind vor 1992 geboren wurde.

In der Regel geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass die Mutter die Kindererziehungszeit für ein Kind übernimmt. Wenn der Vater die Kindererziehungszeit übernehmen möchte, muss er gemeinsam mit der Mutter eine Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und kann für maximal zwei Monate rückwirkend gestellt werden.

Die Mütterrente für Väter hat den gleichen Effekt wie die Mütterrente für Frauen. Für jedes Kind, für das eine Mütterrente anerkannt wird, werden zwei Entgeltpunkte auf das Rentenkonto gutgeschrieben. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro (Stand Juli 2023). Bei maximal zweieinhalb Jahren Kindererziehungszeit sind also bis zu 94,00 Euro zusätzliche Rente möglich.

Die Mütterrente für Väter ist ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung in der gesetzlichen Rente. Sie trägt dazu bei, dass Väter, die sich aktiv an der Kindererziehung beteiligen, eine höhere Rente erhalten.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rente aus?

Für jedes Kind, für das eine Mütterrente anerkannt wird, werden zwei Entgeltpunkte auf das Rentenkonto gutgeschrieben. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro (Stand Juli 2023). Bei maximal zweieinhalb Jahren Kindererziehungszeit sind also bis zu 94,00 Euro zusätzliche Rente möglich.

Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, beträgt die zusätzliche Rente aus Kindererziehungszeiten 112,80 Euro.

Im Einzelnen dazu, s. nachfolgende Überrschrift.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Hier muss zwischen Kindern, die vor 1992 und Kindern, die nach 1992 geboren wurden, unterschieden werden.

Geburt des Kindes vor 1992

Die Höhe der Mütterrente beträgt für jedes Kind, für das eine Mütterrente anerkannt wird, zwei Entgeltpunkte. Das gilt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro (Stand Juli 2023). Bei maximal zweieinhalb Jahren Kindererziehungszeit sind also bis zu 94,00 Euro zusätzliche Rente möglich.

Die Mütterrente wird auf das Rentenkonto gutgeschrieben, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rente wird dann entsprechend der Höhe der Mütterrente erhöht.

Beispiel:

Eine Frau hat zwei Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Sie hat jeweils 30 Monate Kindererziehungszeit.

    Für jedes Kind erhält sie zwei Entgeltpunkte, also insgesamt vier Entgeltpunkte.

    Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro.

    Die Mütterrente erhöht ihre Rente um 75,20 Euro pro Monat, also um 902,40 Euro pro Jahr.

Geburt des Kindes ab 1992

Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, gibt es keine Mütterrente im klassischen Sinne. Stattdessen werden für diese Kinder automatisch bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Die Kindererziehungszeit wird mit drei Entgeltpunkten bewertet. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro (Stand Juli 2023). Bei maximal drei Jahren Kindererziehungszeit sind also bis zu 112,80 Euro zusätzliche Rente möglich.

Die Kindererziehungszeit für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch auf das Rentenkonto gutgeschrieben.

Beispiel:

    Eine Frau hat ein Kind, das nach 1992 geboren wurde. Sie hat drei Jahre Kindererziehungszeit.

    Für das Kind erhält sie drei Entgeltpunkte, also insgesamt drei Entgeltpunkte.

    Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von 37,60 Euro.

    Die Kindererziehungszeit erhöht ihre Rente um 112,80 Euro pro Monat, also um 1.353,60 Euro pro Jahr.

Die Regelung für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, ist eine Verbesserung gegenüber der alten Regelung, nach der nur ein Jahr Kindererziehungszeit anerkannt wurde. Sie trägt dazu bei, dass Frauen, die nach 1992 Kinder geboren und erzogen haben, eine höhere Rente erhalten.

Die Mütterrente ist eine wichtige Verbesserung der gesetzlichen Rente für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben. Sie kann dazu beitragen, dass Frauen nach der Kindererziehung eine höhere Rente erhalten.

Wie beantrage ich die Mütterrente?

Die Mütterrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Den Antrag finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder können ihn bei Ihrer zuständigen Rentenversicherungsstelle anfordern

Den Antrag auf Anerkennung der Mütterrente können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Den Antrag finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder können ihn bei Ihrer zuständigen Rentenversicherungsstelle anfordern.

Die Kindererziehungszeit für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, muss hingegen nicht beantragt werden. Sie wird automatisch auf das Rentenkonto gutgeschrieben.

Tabelle zu Mütterrente und Kindererziehungszeiten

Für einen besseren Überblick haben wir eine Tabelle zur Mütterrente erstellt.

Tabelle Mütterrente – Kindererziehungszeiten

Kinder, die vor 1992 geboren wurdenKinder, die nach 1992 geboren wurden
Anerkennungsvoraussetzung30 Monate KindererziehungszeitBis zu drei Jahre Kindererziehungszeit
Anerkennungsdauer2,5 JahreBis zu drei Jahre
Anerkennungshöhe2 Entgeltpunkte pro Kind3 Entgeltpunkte pro Kind
Wert eines Entgeltpunktes37,60 Euro (Stand Juli 2023)37,60 Euro (Stand Juli 2023)
Maximale Erhöhung der Rente94,00 Euro pro Monat112,80 Euro pro Monat
AntragMuss beantragt werdenWird automatisch auf das Rentenkonto gutgeschrieben

Zusammenfassung zur Mütterrente

Das Wichtigste zum Schluss kurz skizziert:

Die Mütterrente ist eine wichtige Verbesserung der gesetzlichen Rente für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben. Sie kann dazu beitragen, dass Frauen nach der Kindererziehung eine höhere Rente erhalten.

Ab 1992 erfolgt eine automatische Anerkennung der Kindererziehungszeiten. Hier werden drei Jahre Kindererziehung rentenwirksam anerkannt.