Rentner und Grundsicherung: Hinzuverdienst optimieren
Viele deutsche Rentner beziehen Grundsicherung neben ihrer Rente. Ein Nebeneinkommen kann diese Leistung beeinflussen.
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Anrechnungsfreier Hinzuverdienst bei Grundsicherung: Wie viel ist möglich?
Wer neben seiner Rente Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich mit der Anrechnung von Einkommen vertraut machen.
Nicht nur auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung kann man nachlesen, dass viele Rentner einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, deren Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, , um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Grundsicherung im Alter kann man erhalten, wenn man keinen Anspruch auf gesetzliche Rente hat oder wenn man zwar einen Anspruch hat, dieser aber nur gering ist. Hat man nie gearbeitet, war man sein Leben lang beispielsweise Hausfrau oder Hausmann, und hat auch keinen Anspruch auf Mütterrente oder Väterrente, hat man also keine Kindererziehungszeiten, die für eine Rente berücksichtigt werden, so kann man Grundsicherung beim Sozialamt beantragen.
In § 82 SGB XII ist geregelt, dass Personen, die neben der Grundsicherung ein Erwerbseinkommen haben, nur 30 Prozent ihres Einkommens aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit behalten dürfen, maximal 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet. Es dürfen also 2024 maximal 281,50 Euro behalten werden, wenn diese Summe 30 Prozent des Bruttoeinkommensausmacht. Das ist bei einem Bruttoeinkommen von 928,33 Euro der Fall.
Diejenigen Rentner, die keine Grundsicherung beziehen, können unbegrenzt hinzuverdienen. Es finden keine Anrechnung mehr auf die Altersrente statt.
Fazit: Die Einkommensfreibeträge, die beim Bürgergeld hinsichtlich Erwerbseinkommen gelten, gelten also nicht bei der Grundsicherung im Alter.
Was deckt die Grundsicherung im Alter ab?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt den allgemeinen Lebensunterhalt ab, und zwar auf der Stufe des sozio-kulturellen Existenzminimums.
Es werden gezahlt:
- Regelsatz von aktuell 561 Euro für Alleinstehende
- Kosten für Unterkunft und Heizung,
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, etwa behinderte Personen
- Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Die Grundsicherung hat die gleiche Höhe wie das Bürgergeld. Eine Übersicht zum aktuellen Regelsatz 2024 hier: Regelsatz 2024
2024 wird die Rente erhöht. Das hat auch Auswirkungen auf den Anteil der Grundsicherung im Alter, wenn diese ergänzend bezogen wird. Rentner mit Grundsicherung profitieren von der Rentenerhöhung 2024 nicht. Steigt die Rente, so wird der Erhöhungsanteil auf die Grundsicherung angerechnet. Aufstockende Rentner profitieren nur von der Erhöhung der Grundsicherung. Diese wurde Anfang 2024 angehoben.
Was zählt bei der Grundsicherung zum anrechenbaren Einkommen?
Angerechnet auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird folgendes Einkommen:
- Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland
- Erwerbseinkommen
- Unterhaltszahlungen der Kinder
- Elterngeld über 300 Euro
- Einnahmen aus Miete und Pacht
- Kindergeld
- Krankengeld
- Zinsen und Dividenden Sparguthaben und sonstigen Einlagen
Was zählt bei der Grundsicherung nicht zum Einkommen?
Es gibt auch Einkommen, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das sind folgende Einkommen:
- 30 Prozent des Einkommens aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit, höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1, wie oben bereits ausführlich erläutert
- Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Elterngeld bis 300 Euro monatlich
- Bis zu 250 Euro monatlich aus steuerfreien Tätigkeiten, wie etwa dem Ehrenamt
- Pflegegeld von der Pflegeversicherung
- 224,50 Euro der Bruttorente als Maximalbetrag, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Zusammenfassung zu Hinzuverdienst zur Grundsicherung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wenn die Rente nicht ausreicht, kann man Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beantragen.
- Neben der Grundsicherung ist ein Hinzuverdienst nur sehr eingeschränkt möglich. Es gelten nicht die Freibeträge, die beim Bürgergeld Anwendung finden.
- Von einem Erwerbseinkommen kann maximal die Hälft des Regelsatzes für Alleinstehende anrechnungsfrei behalten werden; das sind im Jahr 2024 281,50 Euro. Es gilt, das bis zu diesem Maximalbetrag 30 Prozent vom Erwerbseinkommen behalten werden kann.