Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die oft mit finanziellen Herausforderungen verbunden ist. Um diese Belastung zu mindern, wurden die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erheblich angehoben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die soziale Absicherung der Pflegenden zu verbessern und ihre wertvolle Arbeit anzuerkennen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen.
Rentenbeiträge in der Pflege vervierfacht
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Rentenzahlungen durch die Pflegekasse der zu pflegenden Person. Unter bestimmten Voraussetzungen, die wir hier erklären.
Aus den aktuellen Daten der Rentenversicherung ist ersichtlich, dass sich die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in den letzten zehn Jahren um das vierfache gesteigert haben.
Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von den Pflegekassen in die jeweilige Rentenkasse eingezahlt. Im letzten Jahr wurden etwa 3,7 Milliarden Euro an Rentenbeiträgen von den Pflegekassen gezahlt. Vor 10 Jahren war es lediglich 0,9 Milliarden Euro.
4,3 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt
Gegenwärtig werden etwa 4,3 Millionen pflegebedürftige Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt. Die Pflege übernehmen in den meisten Fällen Angehörige, etwa Kinder oder Schwiegerkinder. Die Pflegepersonen müssen aufgrund der Pflege ihre berufliche Tätigkeit einschränken. Die Folge sind weniger Beiträge in die Rentenkasse durch die Arbeitstätigkeit. Die Pflegekasse springt hier ein und zahlt Rentenbeiträge, damit die Pflege die eigene Altersvorsorge der Pflegeperson nicht beeinträchtigt.
Voraussetzungen: dann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen zahlt:
- Pflegegrad 2: man muss eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen.
- 10 Stunden Pflege: Die Dauer der Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden betragen, und zwar verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
- 30 Stunden nebenher arbeiten: Außerdem darf man neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen.
- Zu hause: Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
Wie viel wird später an Rente gezahlt?
Auf der Grundlage einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2025 ergäben sich künftig etwa folgende Rentenzahlbeträge, wenn Pflegegeld bezogen wird. (Wichtig: die Zahlen sind nur Annäherungswerte!)
Pflegegrad | bezogene Leistung | Rentenzahlbetrag pro Monat |
---|---|---|
2 | Pflegegeld | 10,00 Euro |
3 | Pflegegeld | 15,90 Euro |
4 | Pflegegeld | 25,80 Euro |
5 | Pflegegeld | 36,80 Euro |