Pflege und Rente: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vervierfacht

Wer Angehörige zu Hause pflegt, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge in die eigene Rentenversicherung. Es muss im Minimum Pflegegrad 2 bewilligt worden sein. Alle Details hier in unserem Beitrag.

Junge Frau hilft älterer Frau am Rollator
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Wer Angehörige pflegt, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge auf sein Rentenkonto eingezahlt. Dies dient dazu, die spätere Rente zu verbessern. Denn wer pflegt, kann diese Zeit nicht dazu nutzen, mittels sozialversicherungspflichtiger Arbeit Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

Aus aktuellen Zahlen der Rentenversicherung geht nun hervor, dass sich die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in den vergangenen 10 Jahren um fast 400 Prozent angestiegen sind.

Die Einzelheiten erklären wir in unserem Beitrag.

Rentenbeiträge in der Pflege vervierfacht

Junge Frau hilft älterer Frau beim Aufstehen.
Bildquelle: Canva

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Rentenzahlungen durch die Pflegekasse der zu pflegenden Person. Unter bestimmten Voraussetzungen, die wir hier erklären.

Aus den aktuellen Daten der Rentenversicherung ist ersichtlich, dass sich die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in den letzten zehn Jahren um das vierfache gesteigert haben.

Die Rentenbeiträge werden in diesem Fall von den Pflegekassen in die jeweilige Rentenkasse eingezahlt. Im letzten Jahr wurden etwa 3,7 Milliarden Euro an Rentenbeiträgen von den Pflegekassen gezahlt. Vor 10 Jahren war es lediglich 0,9 Milliarden Euro.

4,3 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt

Gegenwärtig werden etwa 4,3 Millionen pflegebedürftige Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt. Die Pflege übernehmen in den meisten Fällen Angehörige, etwa Kinder oder Schwiegerkinder. Die Pflegepersonen müssen aufgrund der Pflege ihre berufliche Tätigkeit einschränken. Die Folge sind weniger Beiträge in die Rentenkasse durch die Arbeitstätigkeit. Die Pflegekasse springt hier ein und zahlt Rentenbeiträge, damit die Pflege die eigene Altersvorsorge der Pflegeperson nicht beeinträchtigt.

Voraussetzungen: dann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen zahlt:

  • Pflegegrad 2: man muss eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen.
  • 10 Stunden Pflege: Die Dauer der Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden betragen, und zwar verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche.
  • 30 Stunden nebenher arbeiten: Außerdem darf man neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen.
  • Zu hause: Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.

Wie viel wird später an Rente gezahlt?

Auf der Grundlage einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2025 ergäben sich künftig etwa folgende Rentenzahlbeträge, wenn Pflegegeld bezogen wird. (Wichtig: die Zahlen sind nur Annäherungswerte!)

Pflegegrad bezogene LeistungRentenzahlbetrag pro Monat
2Pflegegeld
10,00 Euro
 
3Pflegegeld
15,90 Euro
4Pflegegeld
25,80 Euro
5Pflegegeld
36,80 Euro

Quelle

Deutsche Rentenversicherung