Pflegegeld: Anrechnung als Einkommen bei Rente?

Viele Rentner sind früher oder später auf eine häusliche Pflege mit Pflegegrad angewiesen und erhalten dann ein Pflegegeld? Die Frage: wird das Pflegegeld auf die Rente angerechnet? Auf eine Grundsicherung im Alter? Und wie ist die Situation bei der Pflegeperson? Diese Fragen beantworten wir in unserem Beitrag!

junge Frau sitzt neben Rentnerin
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Viele Rentner, die im Alter pflegebedürftig werden und ein Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt erhalten, stellen sich die Frage, ob das Pflegegeld als Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

In unserem Artikel beantworten wir diese Frage und erklären auch wann Rentner (und andere Personen) einen Anspruch auf Pflegegeld haben.

Wann hat man als Rentner einen Anspruch auf Pflegegeld?

Junge Hand auf Hand einer älteren Frau.
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Pflegegeld wird nicht auf die Rente oder die Grundsicherung im Alter angerechnet. Auch die Pflegeperson muss weitergeleitetes Pflegegeld grundsätzlich nicht versteuern.

Die Anspruchsvoraussetzungen, die ein Rentner erfüllen muss, um Pflegegeld zu erhalten, unterscheiden sich nicht von den allgemeinen Voraussetzungen für die Zahlung von Pflegegeld. Es muss eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 (PG 2) vorliegen und man muss in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.

Ob ein Pflegegrad gegeben ist und welche vorliegt, wird durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.

An wen wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Pflegegeld vorliegen, wird dieses ausgezahlt. Doch an wen? An die versicherte Person, also z.B. den Rentner oder die Rentnerin? Oder an die Pflegeperson, also den Freund, Bekannten oder Nachbarn?

Die Antwort lautet: Das Pflegegeld wird an die pflegeversicherte, zu pflegende Person ausgezahlt. Sie ist Anspruchsinhaber.

Die pflegebedürftige Person entscheidet dann, wie sie mit dem Geld verfährt, ob sie es und in welcher Höhe sie es an die Pflegeperson weiterleitet.

Die zu pflegende Person kann allerdings auch gegenüber der Pflegekasse erklären, dass das Pflegegeld direkt an die Pflegeperson ausgezahlt werden soll. Dann muss sie deren Bankdaten angeben.  

Ist das Pflegegeld Einkommen – erfolgt eine Anrechnung auf die Rente?

Das Pflegegeld, dass von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person gezahlt wird, soll den Aufwand kompensieren, der mit der Pflegebedürftigkeit einhergeht. Es handelt sich um nicht um Erwerbseinkommen oder Einkommensersatz. Es ist eine Sozialversicherungsleistung.

Es erfolgt auf keinen Fall eine Anrechnung auf staatliche Sozialleistungen, wie etwa das Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Schon gar nicht erfolgt eine Anrechnung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weitergeleitetes Pflegegeld als Einkommen bei der Pflegeperson

Von der Situation bei der pflegebedürftigen Person ist die finanzielle Einordnung des Pflegegeldes bei der Pflegeperson zu unterscheiden.

Wenn jedoch das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, von dieser als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben wird, ist dies für diese kein Einkommen, wenn es sich um eine Vertrauensperson, etwa einen Freund oder Verwandten handelt. Die Pflegeperson muss das Einkommen nicht versteuern.

Bezieht sie Bürgergeld oder eine andere Sozialleistung, erfolgt auch keine Anrechnung des Pflegegeldes auf das Bürgergeld oder die Sozialleistung.

Wichtig ist dabei, dass die Pflege nicht als Arbeitsverhältnis ausgestaltet worden ist. Sollte das der Fall sein, so läge in der Weiterleitung des Pflegegeldes eine Lohnzahlung vor, die entsprechend zu behandeln wäre.

Bei Angehörigen der pflegebedürftigen Person ist hiervon nicht auszugehen, da diese mit der Pflege eine sittliche moralische Verpflichtung erfüllen und aufgrund einer persönlichen Verbindung zum Pflegebedürftigen handeln.

Ähnliches gilt bei Freunden und vertrauten Personen, zu denen eine persönliche Bindung der pflegebedürftigen Person besteht.

Höhe des Pflegegeldes

Wie viel an Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt wird, ist vom Pflegegrad abhängig.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe des Pflegegeldes:

Höhe Pflegegeld für häusliche Pflege

PflegebedürftigkeitPflegegeld pro Monat 
­Pflegegrad 2332 Euro­
­­Pflegegrad 3573 Euro­
­­Pflegegrad 4765 Euro­
­­Pflegegrad 5947 Euro

Durch Pflege die eigene Rente erhöhen

Wer einen Verwandten oder Freund in dessen häuslicher Umgebung pflegt, kann dadurch seine eigene Rente erhöhen. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zahlt Rentenbeiträge in die Rentenkasse der Pflegeperson.

Es müssen hierzu aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2 bei der gepflegten Person
  • Mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens zwei Tagen in der Woche
  • Maximal 30 Stunden sonstige versicherungspflichtige Arbeit in der Woche

In welcher Höhe steigert sich die Rente der Pflegeperson?

Auch hier ist der Pflegegrad entscheidend. Je höher dieser ist, desto mehr wird in die Rentenkasse eingezahlt, desto höhe fällt die spätere Rente aus.

Einzelheiten zeigt nachfolgende Tabelle:

Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen ab 1. Januar 2024

Pflegegrad Art der Leistung der PflegeversicherungHöhe Rentenbeitrag pro Monat (West)Höhe Rentenbeitrag pro Monat (Ost)
2Geldleistung177,53 Euro174,01 Euro
 Kombinationsleistung150,90 Euro147,91 Euro
 Volle ambulante Sachleistung124,27 Euro121,81 Euro
3Geldleistung282,73 Euro277,13 Euro
 Kombinationsleistung240,32 Euro235,56 Euro
 Volle ambulante Sachleistung197,91 Euro193,99 Euro
4Geldleistung460,26 Euro451,14 Euro
 Kombinationsleistung391,22 Euro383,47 Euro
 Volle ambulante Sachleistung322,18 Euro315,80 Euro
5Geldleistung657,51 Euro644,49 Euro
 Kombinationsleistung558,88 Euro547,82 Euro
 Volle ambulante Sachleistung460,26 Euro451,14 Euro

Zusammenfassung zu Renten und Anrechnung Pflegegeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Wer eine Rente bezieht und pflegebedürftig mit mindestens Pflegegrad 2 ist und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, erhält ein Pflegegeld von seiner Pflegeversicherung.
  • Es erfolgt keine Anrechnung des Pflegegeldes auf die Rente. Ebensowenig erfolgt eine Anrechnung auf eine Grundsicherung im Alter oder auf das Bürgergeld.
  • Auch die Pflegeperson, die ehrenamtlich tätig ist und das Pflegegeld von der pflegebedürftigen Person als Anerkennung erhält, muss nicht mit einer Anrechnung auf eine Sozialleistung, wie etwa das Bürgergeld, rechnen. Sie muss das Pflegegeld auch nicht versteuern.