Rente gibt es in unterschiedlichen Formen. Die verbreitetste Rente ist die Altersrente. Es gibt aber auch die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente, also beispielsweise die Witwenrente. Neben all diesen Rente ist es möglich, eine weitere Geldleistung zu beantragen: das Pflegegeld. Es wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt.
In nachfolgendem Artikel zeigen wir, wie Rentner zusätzlich zu ihrer Rente den Zuschuss von der Pflegekasse beantragen und erhalten können.
Pflegegeld – was ist das?
Rentner können ein Pflegegeld als Zuschuss zu ihrer Rente beantragen, von der Pflegekasse. Es erfolgt keine Anrechnung auf die Rentenzahlung.
Das Pflegegeld wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Pflegekasse, gezahlt. Hierfür muss ein formloser Antrag gestellt werden. Pflegegeld wird bewilligt, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ob dies der Fall ist wird mittels eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Auf Grundlage des MDK Gutachtens erlässt die Pflegekasse ihren Pflegebescheid.
Wie und von wem die Pflege durchgeführt wird, entscheidet die pflegebedürftige Person selbst. Sie kann sich von einem Pflegedienst pflegen lassen, aber auch von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen. versorgt zu werden. Für die Versorgung durch Angehörige usw. zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld, an die versicherte Person, nicht an die Pflegeperson. Die versicherte Person entscheidet selbst über die Verwendung des Pflegegeldes. Sie kann frei darüber verfügen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Wann haben Rentner Anspruch auf das Pflegegeld?
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass
- die häusliche Pflege sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, und
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeld ist in nachfolgender Tabelle aufgelistet.
Tabelle Höhe Pflegegeld
Grad der Pflegebedürftigkeit | Höhe des Pflegegeldes |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Wird das Pflegegeld auf die Rente angerechnet?
Das Pflegegeld der Pflegekasse ist eine gesetzliche Versicherungsleistung. Es wird nicht auf die Rente angerechnet, da es eine andere Zielsetzung als die Rente verfolgt. Das Pflegegeld dient dem Ausgleich einer vorhandenen Pflegebedürftigkeit, die Rente dem allgemeinen Lebensunterhalt.
Wie können Rentner Pflegegeld erhalten?
Rentner und sonstige Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, müssen einen Antrag bei ihrer Pflegekasse, also ihrer Krankenkasse stellen.
Diese veranlasst dann alles weitere, beauftragt insbesondere den MDK mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Je nach Ergebnis des Gutachtens wird ein Pflegegeld ausgezahlt oder nicht. Auch die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Ergebnis des Gutachtens, vom festgestellten Pflegegrad, ab.
Wichtig: Das Pflegegeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wird.
Weitere staatliche Leistungen sind neben dem Pflegegeld möglich
Neben dem Bezug von Pflegegeld können Rentner auch einen Anspruch auf Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, auf Wohngeld oder allgemeine Sozialhilfe haben.
Zusammenfassung zu Pflegeld und Rente
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Rentner können zusätzlich zu ihrer Rente ein Pflegegeld bei der Pflegeversicherung beantragen.
- Das Pfegegeld wird nicht auf die Rente angerechnet.
- Es erfolgt keine rückwirkende Zahlung des Pflegegeldes.