Der Renteneintritt ist ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch wann genau können Sie 2024 Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Geburtsjahr und den Beitragsjahren. Für die reguläre Altersrente liegt die Grenze 2024 bei 66 Jahren. Bei der “Rente mit 63” für besonders langjährig Versicherte gelten andere Regeln. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für die verschiedenen Rentenarten erfüllen müssen und ob Sie 2024 Ihren Rentenantrag stellen können
Rentenbeginn – Wann und wie?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um 2024 in Rente gehen zu können?
In unserem Beitrag geht es um die gesetzliche Rente, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt wird, nicht um private Renten mit privaten Rentenversicherungsgesellschaften.
Die Rente bei der DRV kann man erst ab Erreichen eines bestimmten Alters beantragen. Für die unterschiedliche Rentenarten gelten unterschiedliche Altersgrenzen, mit deren Erreichen eine Rentenauszahlung möglich ist. Man nennt dies das Renteneintrittsalter.
Beispiel: Derjenige, der am 12. Juni 1961 geboren worden ist, vollendet sein 63. Lebensjahr am 11. Juni 2024. Ab dem 1. Tag des darauffolgenden Monats, also ab dem 1. Juli 2024 kann er eine Rente beziehen.
Aus dem Beispiel ergibt sich auch, dass diejenigen, die am 1. Tag eines Monats geboren worden sind, ihr Lebensjahr schon am letzten Tag des Vormonats vollenden. Sie können dann im Monat, der dem Geburtsmonat entspricht, bereits eine Rente beziehen.
Beispiel: Wer am 1. Juni 1961 geboren ist, vollendet sein 63. Lebensjahr bereits am 31. Mai 2024. Er kann ab dem 1. Juni 2024 Rente erhalten.
Regelaltersrente 2024 ab 66 Jahren
Die Altersgrenze für die normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, steigt jedes Jahr um 2 Monate, bis sie dann 67 Jahre erreicht. Im Jahr 2024 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente im Jahr 2024 erreichen all diejenigen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 1958 geboren worden sind.
Die Regelaltersrente hat als weitere Voraussetzung, dass die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Es müssen also fünf Jahre Beitragszahlung nachgewiesen werden. Rentenabschläge stehen nicht im Raum, denn es handelt sich bei der Regelaltersrente um keine vorgezogene Rente
Altersrente 2024 für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann beziehen, wer wenigsten 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Die erforderliche Altersgrenze erreichen Menschen im Jahr 2024, die zwischen dem 1. Oktober 1959 und dem 31. August 1960 geboren worden sind.
Altersrente 2024 für langjährig Versicherte
Es gibt auch noch die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie kann im Jahr 2024 beanspruchen, wer 35 Jahre Beiträge gezahlt hat und zwischen dem 2.12.1960 und dem 1.12.1961 geboren wurde.
Allerdings fällt ein Rentenabschlag an, dessen Höhe vom Geburtsjahr abhängig ist. Wer 1960 geboren wurde und mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Abschlag von 12 Prozent in Kauf nehmen, wer 1961 geboren wurde, muss einen Abschlag von 12,6 Prozent hinnehmen.
Altersrente 2024 für schwerbehinderte Menschen
Wer eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent hat, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, wenn 35 Jahre Wartezeit gegeben ist.
Auch hier steigt das mögliche Renteneintrittsalter Jahr für Jahr. Im Jahr 2024 können Schwerbehinderte die Altersrente beantragen, die zwischen dem 2.04.1962 und dem 1.02.1963 geboren worden sind. Wer 1962 geborene worden ist, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens im Alter von 61 Jahren und 8 Monaten beziehen. Wer 1963 geboren worden ist, kann sie frühestens im Alter von 61 Jahren und 10 Monaten bekommen. Bei dem frühstmöglichen Rentenbeginn liegt der monatliche Rentenabschlag bei 10,8 Prozent. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, mindert sich dieser Abschlag um 0,3 Prozent..
Zusammenfassung: Wie und wann kann ich 2024 in Rente gehen?
- Wie und wann man im Jahr 2024 in Rente gehen kann, hängt also vom eigenen Geburtsjahrgang und Geburtstag ab, von der Rentenart, die man wählt und von der erforderlichen Wartezeit.
- Man sollte sich eingehend und möglichst auch persönlich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.