Seit Beginn 2024 ist das Grundrentengesetz bereits 3 Jahre gültig. Und es bringt Millionen Rentnern ein Plus von 86 Euro pro Monat, im Durchschnitt. 331 Euro sind ebenfalls möglich!
Der Rentenbonus wird an all diejenigen Rentner gezahlt, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Sie erhalten den Grundrentenzuschlag erhalten. Im Grunde handelt es sich dabei nicht um ein eigenständige Leistung, sondern ein interner Bonus zur bestehenden Rente. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ebenfalls mit der Rente gemeinsam.
Lesen Sie hier die Einzelheiten, insbesondere was zu veranlassen ist, damit auch Sie den Renten-Bonus als Zuschlag erhalten.
Höhe und Voraussetzungen des Rentenzuschlags
Hunderttausende Rentner haben Anspruch auf den Renten-Bonus in Form des Grundrentenzuschlags. Was ist zu tun?
Die Höhe des Grundrentenzuschlags wird individuell berechnet. Um den Grundrenten-Zuschlag zuz erhalten, müssen Rentner wenigstens mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen können. Zu diesen Zeiten gehören
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit,
- Kindererziehungszeiten,
- Pflegezeiten,
- Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat,
- im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind.
Weiter muss als Voraussetzung für den Renten-Bonus das Einkommen während des Berufslebens durchschnittlich weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.
Wichtig: Gegenwärtiges Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Denn: der Grundrentenzuschlag ist quasi eine Sozialleistung innerhalb der Rente.
Renten-Bonus von durchschnittlich 86 Euro
Gemäß aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden weit über eine Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Der Zuschlag beträgt durchschnittlich 86 Euro pro Monat.
Verdienst: Untergrenze und Obergrenze
Der Verdienst für die Berechnung des Grundrentenzuschlags darf gewisse Grenzen nicht über- bzw. unterschreiten.
Der Grundrentenbonus wird aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat, berechnet. Das sind gegenwärtig etwa 1.100 Euro. Liegt der eigene Verdienst unter dieser Summe, wird diese Zeit nicht mitgezählt. Wichtig: Wer im Minijob arbeitet, profitiert nicht von dem Grundrentenzuschlag.
Weiter: Der Verdienst darf bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Das sind gegenwärtig etwa 2900 Euro monatlich brutto. Wenn das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes oder darüber liegt, besteht kein Anspruch auf den Renten-Bonus.
Anrechnung von Einkommen
Eigenes Einkommen wird auf den Grundrenten-Bonus angerechnet.
Den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten nur Rentner mit einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehepaaren.
Ein höheres Einkommen wird zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet, ab einem Monatseinkommen von 1.686 Euro beziehungsweise 2.424 Euro bei Ehepaaren zu 100 Prozent.
Als Einkommen gelten insbesondere die eigene Rente, aber auch alles weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Es ist das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres maßgeblich.
Exemplarisch haben wir die Höhe des auf den Grundrentenzuschlags anrechenbaren Einkommens für Westdeutschland tabellarisch zusammengefasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Durchschnittsverdienst im Jahr 2024 bei 43.142 Euro (rund 3.595 Euro monatlich) liegt. Einkommen bis 1.317 Euro monatlich wird nicht angerechnet.
Tabelle: Grundrentenzuschlag für eine Einzelperson West
(bei 35 Jahren anrechenbare Grundrentenbewertungszeiten; Stand: 01.01.2023)
Anzurechnendes Einkommen | |||||||
1.317 Euro | 1.417 Euro | 1.517 Euro | 1.617 Euro | 1.717 Euro | 1.817 Euro | 1.917 Euro | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
20% Durchschnittsverdienst | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
30% Durchschnittsverdienst | 331 Euro | 271 Euro | 211 Euro | 151 Euro | 79 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
40% Durchschnittsverdienst | 441 Euro | 381 Euro | 321 Euro | 261 Euro | 189 Euro | 89 Euro | 0 Euro |
50% Durchschnittsverdienst | 331 Euro | 271 Euro | 211 Euro | 151 Euro | 79 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
60% Durchschnittsverdienst | 221 Euro | 161 Euro | 101 Euro | 41 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
70% Durchschnittsverdienst | 110 Euro | 50 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
80% Durchschnittsverdienst | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Kein Antrag nötig
Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss: Es ist kein Antrag an die Rentenversicherung erforderlich, um den Renten-Bonus zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Zahlung des Grundrentenzuschlags werden automatisch für alle Rentner von der Rentenversicherung geprüft. Also: Wenn Sie meinen, Sie hätten einen Anspruch auf den Rentenbonus, müssen Sie sich nicht bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland leben.
Quelle
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.