Es ist ein Generationenvertrag und es ist eine Versicherung: die Rente der Deutschen Rentenversicherung. Eine Rente von dort bekommt somit nur derjenige, der auch dort eingezahlt hat. Das ist bei einem sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder freiwilligen Rentenbeiträgen der Fall..
Wer nie gearbeitet hat, bekommt somit grundsätzlich keine Rente von der Deutschen Rentenversicherung. Dennoch wird er oder sie nicht ohne Geld dastehen. Es gibt ein Grundrente, die Grundsicherung im Alter, auf die jeder Bürger in Deutschland einen Anspruch hat, auch wenn er nie gearbeitet oder freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat.
Die Grundsicherung im Alter ist mit dem Bürgergeld vergleichbar. Jeder Mensch, der sich rechtmäßig dauerhaft in Deutschland aufhält, erhält so viel Geld, dass ihm ein menschenwürdiges Existenzminimum verbleibt. Doch wie viel Geld ist das genau? Unser Artikel gibt die Antwort auf diese und weitere Fragen zur Grundrente in Form der Grundsicherung im Alter.
Keine Mindestrente von der Deutschen Rentenversicherung
Wer in die Deutsche Rentenversicherung während seines Arbeitslebens keine Beiträge eingezahlt hat, der erhält von der DRV auch keine Rente. Es gibt keine Mindestrente in Deutschland von der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer Beiträge gezahlt hat, hat einen Rentenanspruch.
Doch ohne Geld stehen Personen, die das Rentenalter erreicht haben und keine Rentenansprüche haben, in Deutschland nicht da. Es gibt die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, dem 12. Buch des Sozialgesetzbuchs. Es handelt sich um eine Form der staatlichen Sozialhilfe.
Unterschied: Grundsicherung im Alter – Altersrente
Doch was ist nun genau der Unterschied zwischen der staatlichen Grundsicherung im Alter und der Altersrente der Deutschen Rentenversicherung. Wir erklären es im Folgenden:
Die Altersrente, die man von der Deutschen Rentenversicherung mit Erreichen des Rentenalters erhält, richtet sich in ihrer Höhe nach den Rentenpunkten, die man durch die gezahlten Beiträge während seiner Versicherungszeit erreicht bzw. erworben hat. Die Höhe der Altersrente richtet sich somit nach den Summen, die man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Leistungen von der Rentenversicherung gibt es nur, wenn man mindestens 5 Jahre lang eingezahlt hat. Die Altersrente der Deutschen Rentenversicherung ist somit eine beitragsbasierte Absicherung für das Alter.
Während eines Arbeitsverhältnisses splittet sich die Beitragszahlung an die Rentenversicherung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Arbeitnehmer zahlen gegenwärtig 9,3 Prozent des Bruttogehalts ein, der Arbeitgeber zahlt die gleiche Summe. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, wie die gesetzliche Krankenversicherung, und zugleich eine Pflichtversicherung. Besteht kein Arbeitsverhältnis, so kann man sich freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Das könnten beispielsweise Selbständige. Für sie besteht keine Versicherungspflicht.
Die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII kommt zum Tragen, wenn kein Rentenanspruch gegen die Deutsche Rentenversicherung besteht und auch sonst kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, mit dem der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. Die Grundsicherung im Alter wird vom Staat als Sozialhilfeleistung gezahlt. Es handelt sich um eine Minimalsicherung in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums. In der Höhe entspricht die Grundsicherung im Alter dem Bürgergeld, das hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen beziehen.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?
Im Jahr 2023 beträgt der Regelsatz der Grundsicherung im Alter für eine alleinstehende Person 502 Euro im Monat. Zusätzlich werden die Kosten für die Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten übernommen. Zuständig für die Zahlungen ist das örtliche Sozialamt, also das Sozialamt der Gemeinde, der Stadt , in der man seinen Wohnsitz hat.
Lebt man mit einem Partner zusammen, also als Ehepaar oder sonstiges Paar, so beträgt die Grundsicherung im Alter für beide zusammen 902 Euro, pro Person sind das also 451 Euro. Sind Kinder vorhanden, die mit im Haushalt leben, so werden diese ebenfalls bei der Grundsicherung im Alter berücksichtigt. Es gelten hier dieselben Leistungshöhen wie beim Bürgergeld Regelsatz für Kinder, siehe hier: Bürgergeld Regelsatz Kinder Tabelle.
Das Sozialamt zahlt aber nur, wenn kein einsetzbares Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Bei der Grundsicherung im Alter handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Hilfebedürftigkeit ist die Bedingung für den Anspruch auf die Leistung.
Unterschied zwischen Grundsicherung im Alter und Bürgergeld
In der Höhe der Leistung unterscheiden sich das Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter also nicht voneinander. Aber dennoch gibt es Unterschiede. Was sind aber die Unterscheide zwischen der Grundsicherung und dem Bürgergeld nun genau?
Das Bürgergeld wird für erwerbsfähige Menschen gezahlt, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, die also einer Arbeit nachgehen können und eine Arbeit suchen. Oftmals erhalten sie als Langzeitsarbeitslose kein Arbeitslosengeld mehr. Das Bürgergeld sichert dann ihr Existenzminimum.
Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. Das Bürgergeld muss beim örtlichen Jobcenter beantragt werden. Das Jobcenter zahlt das Bürgergeld auch aus.
Die Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsunfähigkeit) gilt für Menschen, die nicht mehr arbeiten können. Gründe hierfür konnen Krankheit oder Behinderung sein. Auch wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, hat einen Anspruch auf die Grundsicherung, nicht mehr auf das Bürgergeld, selbst wenn er erwerbsfähig ist.
Bürgergeld und Grundsicherung im Alter haben gemeinsam, dass es sich bei beiden Leistungen um staatliche Sozialleistungen handelt, die der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums dienen.
Einkommen bei der Grundsicherung im Alter
Manchmal arbeiten Menschen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und die Grundsicherung im Alter beziehen in geringem Umfang. Sie wollen sich etwas zur Grundsicherung hinzuverdienen. Der Hinzuverdienst wirkt sich selbstverständlich auf die Höhe der Grundsicherung im Alter aus. Geregelt ist die Anrechnung des Einkommens auf die Grundsicherung in § 82 SGB XII: Von der Grundsicherung werden 30 Prozent des Hinzuverdienstes abgezogen, maximal 50 Prozent des Eckregelsatzes, also des Regelsatzes für eine alleinstehende Person.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind, wie bereits gesagt, im SGB XII aufgeführt.
Im Jahr 2023 sind mehr als die Hälfte der Menschen, die Grundsicherung im Alter erhalten, Rentner. (ca. 700.000 Menschen) Sie erhalten die Grundsicherung ergänzend zu ihrer Rente Bei ihnen reicht die Altersrente in der Höhe nicht zum Leben aus.
Ist die Grundsicherung bewilligt, so wird sie in der Regel 12 Monate lang ausgezahlt, danach überprüft das Sozialamt, ob die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Was gibt es zusätzlich an Geld zur Grundsicherung im Alter?
Wer ein Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhält, kann dieses behalten. Es wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt. Sie dient einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts. Es zählt somit nicht als Einkommen, das auf die auf staatliche Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird..
Der Regelsatz der Grundsicherung im Alter dient der Deckung der Lebenshaltungskosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse. Hinzu kommen Miete und Heizkosten, die das Sozialamt ebenfalls übernimmt. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden durch das Sozialamt gezahlt.
In besonderen Lebenssituationen gibt es einen Anspruch auf Mehrbedarf, etwa für schwerbehinderte Personen oder für Alleinerziehende.
Zusammenfassung zur Grundsicherung im Alter
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhält nur, wer Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
- Wer keinen Anspruch auf eine Altersrente hat, kann beim Sozialamt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Sie entspricht in der Höhe dem Bürgergeld und dient der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums.