Rente reicht nicht? Keine Sorge um Geld dank Grundsicherung im Alter für Rentner

Was tun, wenn die Rente zum Leben nicht reicht? Diese Frage müssen sich auch im Jahr 2025 immer mehr Rentner stellen. Unser Tipp: überprüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht! Die Voraussetzungen für diesen Anspruch auf staatliche Leistung erklären wir in unserem Beitrag.

Kleine Rente? Rentner müssen dank Grundsicherung im Alter keine Sorge um Geld haben

Scheidet man aus dem Berufsleben aus, weil man das Rentenalter erreicht hat, und sieht die erste Rentenzahlung auf dem Konto: das Einkommen hat sich fast halbiert! Die gesetzliche Rente ist weitaus geringer, als das vorherige Arbeitseinkommen. Was tun, wenn die Rente zum Leben nicht reicht? Wie kann man im Jahr 2025 mit einer kleinen Rente den Lebensunterhalt sichern? Sparen ist eine Möglichkeit. Die bessere Möglichkeit ist jedoch, staatliche Leistungen zu beantragen. In Frage kommt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

In unserem Beitrag zeigen wir, wie die Beantragung der Grundsicherung im Alter funktioniert und warum Rentner diese Möglichkeit nutzen sollten.

Grundsicherung im Alter – was ist das?

Grundsicherung im Alter als Ergänzung zur kleinen Rente.

Die staatliche Grundsicherung im Alter ist im Jahr 2025 eine Möglichkeit, mehr Geld zu erhalten, das die eigene Rente ergänzt. Zuständig ist das örtliche Sozialamt. Dort ist ein Antrag zu stellen.

Die Grundsicherung im Alter ist mit dem Bürgergeld vergleichbar. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts für all diejenigen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Rente nicht hoch genug ist, um über die Runde zu kommen. Die Grundsicherung im Alter deckt Nahrungsmittel, Kleidung, alltägliche Ausgaben und die Miete ab.

Tabelle Höhe Grundsicherung im Alter 2025

Wie hoch ist nun die Grundsicherung im Alter? Nachfolgende Tabelle zeigt die Regelsätze. Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, also für Miete und Heizung!

Regelbedarfsstufe Regelsatz 2025Personengruppe
Regelbedarfsstufe 1563 EuroAlleinstehender Rentner / Rentnerin
Regelbedarfsstufe 2506 EuroRentner als Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3451 Euronicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der berenteten Eltern
Regelbedarfsstufe 4471 EuroKinder der Rentner im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5390 EuroKinder der Rentner im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6357 EuroKinder der Rentner im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Viele Rentner stellen keinen Antrag auf Grundsicherung im Alter

Nicht wenige Rentner mit nur geringer Rente stellen jedoch keinen Antrag auf Grundsicherung im Alter. Eine ältere untersuchtung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat aufgedeckt, dass über die Hälfte aller anspruchsberechtigten Rentner keinen Antrag stellt. Heute mögen die Zahlen etwas anders aussehen. Doch laut Umfragen, die der Verein „Für soziales Leben e.V.“ durchgeführt hat, hat sich keine Änderung ergeben: nicht alle Rentner mit Anspruch nehmen diesen auch wahr.

Doch was ist der Grund? Viele Rentern wollen nicht als Sozialhilfeempfänger abgestempelt werden.  Sie haben zudem Angst, dass sie auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen und möglicherweise ihre Eigentumswohnung verkaufen müssen. Auch befürchten sie, dass ihre Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden.

Doch diese Angst ist oft unbegründet. Es gelten Freibeträge hinsichtlich Sparvermögen bei der Grundsicherung im Alter. Auch die eigene Wohnung ist vor einem staatlichen Zugriff geschützt. Und Kinder müssen für ihre Eltern erst dann aufkommen, wenn sie wirklich vermögend sind.

Anspruch auf die Grundsicherung im Alter: wer?

Die Grundsicherung im Alter ist das Pendant des Bürgergeldes. Bürgergeld wird für erwerbsfähige Mensche gezahlt, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Auf Grundsicherung  im Alter hat Anspruch, wer das reguläre Rentenalter erreicht hat. Im Jahr 2025 liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und 2 Monaten.  Bei voller Erwerbsunfähigkeit kann auch schon vorher ein Anspruch bestehen.

Wichtigste voraussetzung für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter ist die Hilfebedürftigkeit: das eigene Einkommen, die eigene Rente ist nicht hoch genug, um Miete, Essen und sonstiges bezahlen zu können.

Ob man einen Anspruch hat, kann man auch selbst überprüfen. Wir haben nachfolgend eine Tabelle erstellt, aus der sich die Anspruchshöhe ergibt. Es handelt sich dabei um den Regelsatz. Hinzu kann man noch die Miete und die Heizkosten addieren.

Beispiel 1: Grundsicherung im Alter für alleinstehenden Rentner 2025

Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat 2025 einen Grundsicherungsanspruch von 563 Euro plus Miete plus Heizkosten.  Betragen die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten 450 Euro und die Heizkosten 90 euro monatlich, so bestünde ein Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von 1103 Euro. Ist die eigene Rente nun geringer als diese Summe, so besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Dieser ergänzt die eigene Rente.

Möglicherweise kommen noch Mehrbedarfe hinzu, etwa bei einer Schwerbehinderung oder bei einer kostenaufwändigen Ernährung. Diese lassen wir in dem Beispiel jedoch der Einfachheit halber außer Betracht. Ebenfalls die Einkommensfreibeträge

Man erkennt aus dem Beispiel, dass der Anspruch und Höhe des Anspruchs auf Grundsicherung von den jeweiligen Lebensumständen und auch vom Wohnort abhängen. Nachfolgende noch ein weiteres Beispiel.

Beispiel 2: Grundsicherung im Alter für Rentner-Ehepaar im Jahr 2025

Wir haben eine weitere Beispielrechnung für ein Rentner-Ehepaar mit einer Miete von 500 Euro, Heizkosten von 100 Euro, einer Rente eines Partners von 600 Euro und einer Rente des anderen Partners von 400 Euro in nachfolgender Tabelle aufgestellt. Es ergibt sich folgender Anspruch auf Grundsicherung:

Bedarf Grundsicherung 20251. Partner2. Partner
Regelsatz für Partner (für das Jahr 2025)506 Euro506 Euro
Unterkunftskosten (für jeden anteilig)250 Euro250 Euro
Heizkosten (für jeden anteilig)50 Euro  50 Euro
ggf. Mehrbedarf von 17 % wegen Merkmal G86,02 Euro 
Bedarfs-Summe892,02 Euro806 Euro
abzüglich Rente600 Euro400 Euro
ergibt einen Überschuss von – –
ergibt einen ungedeckten Bedarf von 292,02 Euro406 Euro
abzüglich des Überschusses beim Partner –
monatlicher Grundsicherungsanspruch  292,02 Euro406 Euro
Gesamtanspruch auf Grundsicherung im Alter696,02 Euro für das Rentnerehepaar

Sozialamt prüft Antrag auf Grundsicherung

Im Zweifel sollte auf jeden Fall ein Antrag beim Sozialamt auf Grundsicheurng im Alter gestellt werden. Das Sozialamt prüft dann, ob der Anspruch gegeben ist. Das ist der Fall, wenn der Bedarf des Rentners über dem eigenen Einkommen, der eigenen Rente, liegt. Rentner bekommen dann die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt.

Miete muss angemessen sein bei der Grundsicherung

Das Sozialamt trägt die Wohnkosten nur im Rahmen der Angemessenheit. Die Mietobergrenze wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder vom Lankreis festgelegt.  Es gilt das gleiche wie beim Bürgergeld.

Lesen Sie dazu unseren Beitrag: Mietobergrenzen

So zahlt das Sozialamt in München beispielsweise erheblich höhere Mieten als in Dortmund. Ist die Miete unangemessen hoch, so wird man vom Sozialamt aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Zu denken ist bespielsweise an eine Untervermietung. Oder an einen Umzug. Jedoch wird niemand zu einem Umzug gezwungen. Ein Umzug ist auch nur dann eine Option, wenn Wohnraum zur Verfügung steht.

Grundsicherung im Alter: Vermögensfreigrenzen beachten

Rentner müssen auch ihre Ersparnisse in bestimmten Umfang nicht antasten. Es gibt Vermögensfreigrenzen bzw. ein Schonvermögen. Dieses Beträgt 10.000 Euro pro Person. Auch ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 wird nicht angerechnet.

Kinder müssen keinen Unterhalt für Eltern zahlen

Kinder müssen für ihre Eltern nicht grundsätzlich nicht zahlen, wenn deren Rente nicht zum Leben ausreicht. Lediglich dann, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, haben die Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Dann haben die Kinder eine Pflicht zur Unterhaltszahlung für die Eltern nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetztbuchs (BGB).

Quelle

Dt. Rentenversicherung