Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Alterssicherung für über 20 Millionen Rentner, sowohl heute als auch in der Zukunft. Doch bei vielen Rentnern ist sie zu niedrig, um alle Kosten des Lebensunterhalts davon bestreiten zu können, auch nach vielen Jahren Erwerbstätigkeit. Angesichts steigender Mieten, hoher Inflation sind dies leider keine Einzelfälle.
Was Rentner tun können, wenn die Rente nicht ausreicht? Sie können einen Zuschuss zur Rente beantragen. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Rentenzuschuss: das Wohngeld und die Grundsicherung im Alter. In nachfolgendem Artikel erklären wir, wie und wo der eine und der andere Rentenzuschuss beantragt werden kann.
Gesetzliche Rente ist Versicherungsleistung
Manchmal reicht die Rente nicht zum Leben. Dann kann ein Zuschuss beantragt werden. In Frage kommt das Wohngeld oder die Grundsicherung im Alter.
Die Altersrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer einzahlt, hat später einen Anspruch auf Rentenzahlung. Die Höhe der späteren Rentenzahlung ist ebenfalls davon abhängig, wie viel und wie lange man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Was hinsichtlich der Altersrente gilt, gilt auch für die Erwerbsminderungsrente. Ihre Höhe ist ebenfalls von der zuvor geleisteten Einzahlung abhängig. Und beide Rentenarten, Altersrente als auch Erwerbsminderungsrente, können in vielen Fällen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Zuschuss zur Rente: Wohngeld
Die erste Möglichkeit einen Zuschuss zur Rente zu erhalten, ist das Wohngeld. Durch das Wohngeld Plus, das am 1. Januar 2023 eingeführt worden ist, haben ca. doppelt so viel Menschen wie zuvor einen Anspruch. Auch sind die Einkommensgrenzen angehoben worden, so dass auch dadurch mehr Menschen Anspruch haben. Das betrifft insbesondere auch Rentner.
Einen Antrag auf Wohngeld kann man beim örtlichen Wohngeldamt der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung stellen. Dort wird dann berechnet, ob ein Wohngeldanspruch neben der Rente besteht.
Zuschuss zur Rente: Grundsicherung im Alter
Besteht kein Wohngeldanspruch, weil die Rente zusammen mit dem Wohngeld unterhalb des Sozialhilfeniveaus liegen würde, so besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter für Rentner. Die Grundsicherung im Alter ist das Pendant zum Bürgergeld, das nur bis zum Erreichen des Renteneintrittalters gezahlt werden kann. Die Grundsicherung um Alter stellt sicher, dass Rentner genug Geld zum Leben haben. Insbesondere wird bei der Altersgrundsicherung – wie beim Wohngeld – die Miete berücksichtigt und bezuschusst.
Bürgergeld nur bei teilweiser Erwerbsminderungsrente möglich
Bürgergeld kann aufstockend zur Rente nur gezahlt werden, wenn es sich um eine Teil-Erwerbsminderungsrente handelt. Grund: Bürgergeld setzt Erwerbsfähigkeit voraus. Das bedeutet, es muss dem Erwerbsminderungsrentner gesundheitlich möglich sein, mehr als 3 Stunden am Tag zu arbeiten.
Zusammenfassung: Zuschuss zur Rente beantragen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Reicht die Rente zum Leben nicht aus, so können Rentner einen Zuschuss zur Rente beantragen. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
– Wohngeld sowie
– Grundsicherung im Alter
- Ein Wohngeldanspruch besteht nur, wenn dieser mit der Rente höher ist als der allgemeine Sozialhilfeanspruch bzw. der Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
- Bürgergeld hingegen kann nur beantragt werden, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird.