Viele Menschen, die in Rente gehen möchten, stellen sich die Frage, ob sie ihren Job kündigen müssen. Die Antwort ist: Es kommt darauf an! Und worauf kommt es an? Auf die Art der Rente, den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag und die persönliche Planung.
In unserem Beitrag beantworten wir die Fragen rund um das Thema Rente und Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Regelaltersrente: Muss ich meinen Job vorher kündigen?
Für viele Arbeitnehmer und künftige Rentner stellt sich folgende Frage: Muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehen will? Wir beantworten diese Frage – und noch weitere in diesem Zusammenhang.
Grundsätzlich: Nein, Sie müssen nicht kündigen, wenn Sie die Regelaltersrente erreichen. Dann müssen Sie aber gegebenenfalls weiter arbeiten (und beziehen ihre Rente).
Beachten Sie also: Wenn der Arbeitsvertag oder der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder sonstige arbeitsvertraglich relevante Regelung nichts anderes vorsieht, setzt sich das Arbeitsverhältnis fort, auch wenn Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreichen.
Das heißt: Sie können ihre Rente beantragen und dennoch weiterarbeiten – wenn Sie wollen. Wollen Sie bei Rentenbezug nicht arbeiten, müssen Sie Ihr Arbeitsverhältnis rechtzeitig kündigen.
Das Arbeitsverhältnis endet nur dann automatisch mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, wenn das im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so vereinbart ist.
Volle Erwerbsminderungsrente
Wenn man erwerbsunfähig ist, und eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, so ist diese meistens zunächst befristet. Anschließend überprüft der Rentenversicherungsträger, ob die Erwerbsunfähigkeit fortgesteht. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis, solange die volle Erwerbsminderung anhält.
Liegt eine unbefristeten Erwerbsminderungsrente vor, so ist hierfür im Arbeitsvertrag oft vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird, sobald eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.
Sieht der Arbeitsvertrag solch eine Regelung nicht vor, muss man selbst kündigen.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht das Arbeitsverhältnis fort. Es gilt festzustellen, welche Tätigkeit noch möglich sind. Unter Umständen muss eine Kündigung erfolgen, wenn im Unternehmen keine entsprechenden Möglichkeiten gegeben sind.
Vorgezogene Altersrente
Will man eine vorgezogene Rente in Anspruch nehmen, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, so ist das möglich bei der
- Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre)
- Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Mindestversicherungszeit)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Im Arbeitsvertrag gibt es in aller Regel keine Vereinbarung hinsichtlich Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Deshalb ist es notwendig, dass Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Tipp und Zusammenfassung zur Frage: Muss ich kündigen, wenn ich in Rente gehe?
Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der Frage des Renteneintritts und den damit verbundenen Konsequenzen zu befassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung und bei Ihrem Arbeitgeber über Ihre Möglichkeiten.
Hinsichtlich der Frage der Kündigung kommt es auf die Art der Rente an und auch darauf, welche Regelungen der Arbeitsvertrag für den Fall der Rente vorsieht.
Weitere Informationen und Quellen
Deutsche Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/