Zum 1. Juli 2024 wird die Rente erhöht – für fast 21 Millionen Rentner. Das hat die Bundesregierung beschlossen und per Rechtverordnung zu einem Gesetz erstarken lassen. Der Prozentsatz steht fest: 4,57. Doch wie viel Mehr an Geld auf dem Konto jedes Rentners landet ist individuell verschieden. Die genaue Summe lässt sich aus der Rentenanpassungsmitteilung entnehmen. Sie wird bald verschickt. Wir werfen einen Blick auf das Verfahren.
Rentenanpassungsmitteilung wird ab dem 16. Juni 2024 versandt
Der Rentenänderungsbescheid kommt als Rentenanpassungsmitteilung zwischen Mitte Juni und Ende Juli 2024 in die Postkästen der Rentner und Rentnerinnen.
Ab dem 16. Juni 2024 werden die Rentenanpassungsmitteilungen an alle Rentner versendet, die von der Rentenerhöhung profitieren. Umgangssprachlich spricht man auch von Rentenbescheiden. Die Versendung von Rentenanpassungsmitteilungen bzw. Rentenbescheiden ist ein gewaltiges bürokratisches Unterfangen. Es wird bis Ende Juli 2024 dauern. Betroffen sind etwa 21 Millionen Rentner mit ca. 25 Millionen Renten.
An wen gehen die neuen Rentenbescheide für Juli 2024 zuerst?
Die Rentenanpassungsmitteilungen werden nach einer festgelegten Reihenfolge versendet. Rentner, die Ihre Juli Rente bereits Ende Juni im Voraus, vorschüssig, erhalten, bekommen zuerst Post von der Deutschen Rentenversicherung und halten den neuen Rentenbescheid relativ früh in den Händen.
Rentner, die ihre Rente für den Monat Juli erst am Ende des Monats, also nachschüssig ausgezahlt erhalten, sind auch erst später hinsichtlich der Rentenanpassungsmitteilung an der Reihe.
Hohe Kosten: 21 Millionen Rentner erhalten neuen Rentenbescheid ab Juli 2024
Der Rentenservice der DRV der deutschen Post ist bereits jetzt in der Vorbereitungsphase. AB Mitte Juni 2024 werden die neuen Bescheid gedruckt und versendet.
Dadurch entstehen Hohe Kosten im Millionenbereich: Kosten für Papier, für den Druck, für das Porto, also die Versendung.
Rechtsgrundlage für die Rentenanpassungsbescheide
Die Rechtsgrundlage für die Erstellung Rentenanpassungsmitteilungen ist in § 118a Sozialgesetzbuch VI niedergelegt): „Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.“ Dies ist 2024 der Fall. Folglich wird eine Rentenanpassungsmitteilung erstellt und versandt.
Wie die Rentenanpassung zu erfolgen hat, ist in § 18 Rentenservice Verordnung (RentSV) geregelt.
Dort ist auch nachzulesen, genauer in § 18 Absatz 1 Satz 3 RentSV, dass Rentner auch dann eine Rentenanpassungsmitteilung erhalten, wenn ihre Rente gepfändet oder verpfändet worden ist.
Da Rentenanpassungsmittelungen Rentenbescheide sind – die Höhe der Rente ändert sich und wird verbindlich festgelegt – enthalten sie eine Rechtsbehelfsbelehrung. Man kann Widerspruch einlegen, wenn man mit dem Inhalt des Rentenanpassungsbescheids nicht einverstanden ist.
Zusammenfassung zur Rentenanpassungsmitteilung 2024
- 21 Millionen erhalten eine Rentenerhöhung im Juli 2024.
- Die Rentenanpassungsmitteilungen werden von Mitte Juni 2024 und bis Ende Juli 2024 versandt.
- Es handelt sich dabei um Rentenanpassungsbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung und der Möglichkeit, hiergegen Widerspruch einzulegen.