Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 die bereits angekündigte Rentenerhöhung zum 1.7.2024 beschlossen und. Für Millionen Rentner wird es 4,57 Prozent an Rente mehr geben. Doch Millionen andere Rentner werden an der Rentenerhöhung nicht teilhaben.
In unserem Beitrag zeigen wir, wer von der Rentenerhöhung im Juli 2024 profitiert, und welche Rentner nicht profitieren werden. Und wir werfen einen Blick auf das Gesetzgebungsverfahren zur Rentenerhöhung.
Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen
Die Bundesregierung hat die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent für die Rentner in West und Ost beschlossen. Konkret hat die Bundesregierung die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen, eine Rechtsverordnung. Diese hat Gesetzeskraft. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen, was voraussichtlich Mitte Juni 2024 gesehen wird.
Wichtig ist § 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2024:
§ 1 Aktueller Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung
“Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2024 39,32 Euro.“
Das entspricht einer Anhebung der Rente um 4,57 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren stellt diese Rentenanpassung 2024 eine Rentenerhöhung um 77,40 Euro monatlich dar.
21 Millionen Rentner werden also zum 1. 7. 2024 4,57 Prozent mehr Rente auf ihr Konto ausgezahlt erhalten.
Weitere Infos: Rentenauszahlung 2024 – Tabelle und Termine
Für wen gilt die Rentenerhöhung 2024?
Von der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 profitieren die Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung. Davon gibt es etwa 21 Millionen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören Rentner, die folgende Arten von Renten beziehen:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Waisenrente)
- Altersrente der landwirtschaftlichen Altersversorgung und
- Rente der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rentenerhöhung ist in Westdeutschland und in Ostdeutschland gleich hoch.
Wessen Rente wird nicht erhöht?
Millionen anderer Rentner hingegen erhalten keine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 von 4,57 Prozent.
Sie gehören nicht der gesetzlichen Rentenversicherung an. Es handelt sich um Rentner, die folgende Rentenarten erhalten:
- Betriebsrente
- privaten Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder aus einer Lebensversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Rente oder Altersruhegeld aus einem gesetzlichen Versorgungswerk.
Rentner, die diese Art von Rente beziehen, erhalten die 4,57 Prozent Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 nicht. Sie erhalten entweder keine Rentenerhöhung oder ihre Rentenerhöhung folgt anderen Regeln.
Quelle
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.