Rentenkürzung März 2025 – Millionen Rentner erhalten weniger Geld – Tabelle

Ab März 2025 wird der Netto Betrag der Rente gekürzt. Ursache ist die Erhöhung des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung. Wir zeigen mittels einer Tabelle, wie viel weniger an Geld betroffene Rentner in der Haushaltskasse haben.

Rentner sitzt traurig auf Bettkante

Dass sehr viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag anheben, hat sich schon herumgesprochen. Betroffene haben ein Informationsschreiben ihrer Krankenversicherung erhalten.  Für Rentner wird dieser Beitragserhöhung ab März 2025 wirksam. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt gegenwärtig Rentenanspassungsbescheide.

Wir haben in nachfolgendem Beitrag eine Tabelle erstellt, die beispielhaft zeigt, wie viel Geld Rentner dann weniger erhalten. Die Netto-Rente wird also gekürzt. Zudem erklären wir, warum Rentner und Arbeitnehmer nicht ganz gleich behandelt werden.

Rentenanpassungsmittelung zum 1. 3. 2025 hinsichtlich Kürzung Netto-Rente

Seniorin sitzt traurig am Tisch
Bildquelle: Canva

Absolut unschön: Ab März 2025 haben Millionen Rentner weniger Geld im Portemonnaie: der Krankenversicherungsbeitrag steigt!

Die gesetzliche Rentenversicherung verschickt gegenwärtig Rentenanpassungsmitteilungen hinsichtlich der Kürzung der Netto-Rente. Denn: der Krankenversicherungsbeitrag wird direkt von der Rentenversicherung einbehalten und an die Krankenversicherung abgeführt.

Die Zusatzbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sind Anfang 2025 gestiegen. Für Rentner wird diese Erhöhung ab März wirksam.

Weniger Rente für Millionen: Krankenkassenbeiträge ab März 2025 für Rentner erhöht

Was Arbeitnehmer schon seit Januar 2025 spüren, merken Rentner ab März 2025. Aufgrund einer Erhöhung der Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen haben sie ein geringeres Nettoeinkommen, eine geringerer Netto-Rente.

Beinahe sämtliche gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge ab Januar 2025 angehoben. Beispiel: Die Techniker Krankenkasse hat ihren Zusatzbeitrag von 1,2 auf 2,45 Prozent erhöht, die Barmer von 2,19 auf 3,29 Prozent.

Für Rentner gelten die höheren Beitragszahlungen erst ab  März 2025. Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte hingegen müssen schon seit Januar2025 die angehobene  Beiträge zahlen.

Wie funktioniert das mit den Beitragszahlungen zur Krankenversicherung bei Rentnern?

Der Beitrag, die Berechnung und Zahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitnehmern ist weitestehend gleich.

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung besteht aus dem allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent und dem individuell von jeder Krankenkassen festgelegten Zusatzbeitrag.  Bei Arbeitnehmern zahlen diese und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte, bei Rentnern zahlen der Rentner und die Deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte der Beitragsanteile

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbetrag 2025?

Der durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 aller Krankenkassen liegt bei 2,5 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 lag hingegen bei 1,7 Prozent.

Es hat somit eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte stattgefunden. Diese teilen sich Rentner und Deutsche Rentenversicherung in der Zahlung. Rentner haben ab März 2025 somit 0,4 Prozent weniger an Rente in der Geldbörse.  Bei einer Rente von 1000 Euro sind das 4 Euro weniger an Netto-Rente. (Siehe hierzu die hervorgehobene Zeile in der Tabelle unten!)

Tabelle Rentenkürzung durch höhere Krankenversicherungsbeiträge

RenteKV-Beitrag 2024 (Anteil Rentner)KV-Beitrag 2024 (Anteil Rentner)
800 Euro65,20 Euro68,40 Euro
1000 Euro81,50 Euro85,50 Euro
1300 Euro105,95 Euro111,15 Euro
1500 Euro122,25 Euro128,25 Euro
2000 Euro163 Euro171 Euro

Was Rentner zusätzlich belastet: Beitrag Pflegeversicherung

Mit der Erhöhung des Beitrages zur Krankenversicherung ist es für Rentner 2025 nicht getan. Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht, allerdings erst ab Juli 2025.  Für Arbeitnehmer greift dieser Erhöhung hingegen schon ab Januar 2025.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent des Einkommens angehoben. Rentner müssen den vollen Beitrag allein zahlen. Arbeitnehmer hingegen zahlen nur die eine Hälfte, die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber gezahlt.  

Quelle

Deutsche Rentenversicherung