Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Ab Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Rentner einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Betroffen sind Renten, die zwischen 2001 und 2018 begannen. Die Deutsche Rentenversicherung setzt damit gesetzliche Verbesserungen um.
Allerdings gibt es Auszahlungsprobleme. Anspruchsberechtigte fragen sich:
- Wie hoch ist der Zuschlag?
- Wer erhält ihn automatisch?
- Sind Anträge nötig?
Wir klären über den aktuellen Stand auf und erläutern, wie Rentner ihren Zuschlag sichern können.
Das Wichtigste zum Extra-Renten-Zuschlag vorab
Alle anspruchsberechtigten Rentner müssen nichts veranlassen, um den Zuschlag zu erhalten, insbesondere ist kein Antrag erforderlich!
Neues Auszahlungsgesetz für die EM-Rente
Die Deutsche Rentenversicherung und die anderen gesetzlichen Rentenversicherungsträger hatten zunächst bekanntgegeben, die Extrazuschläge an Rente nicht fristgerecht zum 1. Juli 2024 für rund 3 Millionen Versicherte auszahlen zu können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelte im März 2024 und brachte ein neues Gesetz auf den Weg, das sogenannte EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz. Dieses Gesetz stellt die die pünktliche Auszahlung der Extrazuschläge an Rente ab dem 1. Juli 2024 für rund 3. Mio Menschen sicher, die EM-Renten oder eine Hinterbliebenenrente erhalten.
Die Auszahlung der verbesserten EM-Rente zum 1. Juli 2024 wird also mit dem EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz gewährleistet. So ist sicher, dass die Rentenerhöhung, die bis hin zu 7,5 Prozent betragen kann, zum 1. Juli 2024 für alle anspruchsberechtigten EM-Bestandsrentner fristgemäß durchgeführt wird. Das Gesetz zur Auszahlung sieht ein Zweistufenmodell vor.
Auszahlung der verbesserten EM-Rente zum 1. Juli 2024
Pünktlich zum 1. Juli 2024 wird mit der ersten Stufe des neuen Auszahlungsgesetzes jeden Monat ein Rentenzuschlag ausgezahlt, und zwar getrennt von der eigentlich monatlichen EM Rente. Die Auszahlung wird in der Mitte des jeweiligen Monats erfolgen. Der Gesetzgeber will damit gewährleisten, dass die anspruchsberechtigten Rentner den ihnen zustehenden Zuschlag zur Rente auf ihr Konto gezahlt bekommen.
Auszahlung mit der 2. Stufe ab Dezember 2025
Ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags als Bestandteil der Rente, also in einer Summe. So war es auch ursprünglich geplant.
Warum neues 2-Stufen-Gesetz zur Rentenauszahlung notwendig?
Hintergrund für das Handeln des Gesetzgebers war die Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung, dass sie nicht in der Lage sei, den Renten – Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent fristgerecht zum 1. Juli 2024 zu berechnen und auszuzahlen. Dies habe mit den Computerprogrammen zu tun, deren Ausgestaltung zeitlich aufwendiger seien als gedacht. Zudem gebe es eine Überlastung der Mitarbeiter durch gleichzeitig umzusetzende weitere gesetzliche Vorgaben auf anderem Gebiet. Als Beispiel nannte die Deutsche Rentenversicherung die Ost-West-Rentenangleichung.
Rentner müssen nichts veranlassen: kein Antrag erforderlich
Alle Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen.