Rentner im Dezember 2024 – die 8 wichtigsten Änderungen zur Rente

Weihnachten 2024 und Dezember - der besinnliche Monat des Jahres steht nicht nur Rentner ins Haus. Doch insbesondere für sie bringt wichtige Neuerungen und Änderungen. Informieren Sie sich mit unserem Artikel!

senioren schmücken weihnachtsbaum
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Wenige Tage nur noch, und das erste Türchen im Adventskalender kann geöffnet werden. Der Dezember 2024 bringt nicht nur Überraschungen für Kinder, sondern auch für Rentner. Heilig Abend und die Weihnachtsfeiertage sind für viele Rentenbezieher die wichtigsten Tage des Jahre.

Ein interessanter Punkt ist sicher der: wann wird die Rente für Dezember ausgezahlt? Doch für Rentner bringt der Weihnachtsmonat noch andere wichtige Neuerungen. Die wichtigsten 8 Änderungen haben wir in unserem Beitrag zusammengestellt.

Rentenauszahlung Dezember 2024

Rentnerehepaar auf Parkbank
Bildquelle: Canva

Der Dezember 2024 bringt 8 wichtige Neuerungen für Rentner mit sich.

Wann wird die Rente für Dezember 2024 ausgezahlt?

Wie jeder Rentner weiß, wird die Rente für einen Monat am letzten Werktag des Vormonats ausgezahlt, wenn es sich um eine vorschüssig zu zahlende Rente handelt. Ist die Rente eine nachschüssig zu zahlende, so wird erst am letzten Bankarbeitstag gezahlt, also rückwirkend. Genauso verhält es sich mit der Rente im Dezember 2024.

Doch wann ist der letzten Bankarbeitstag im Dezember des Jahres 2024? Ist es der 30.12. oder der 31.12., der Sylvester-Tag?

Sylvester fällt auf einen Dienstag und ist kein gesetzlicher Feiertag. Somit kann die Rente an diesem Tag vom Grundsatz her ausgezahlt werden. Er ist ein Werktag. Allerdings arbeiten die Banken an diesem Tag nicht. Es ist kein Bankarbeitstag. Geldzufluss an diesem Tag auf das eigene Girokonto ist nicht möglich. Folglich muss die Rente für Dezember schon am 30.12.24, dem Montag, auf dem Konto der Rentenberechtigten gutgeschrieben werden.

Neue Rentenbescheide im Dezember: Grundrentenzuschlag ändert sich

Wer als Rentner den Grundrentenzuschlag erhält, erhält im Dezember einen neuen Rentenbescheid. Das deshalb, weil zum 1. Januar neue Freibeträge beim Grundrentenzuschlag hinsichtlich der Einkommensanrechnung in Kraft treten. Hat sich das Einkommen nicht verändert, können sich Rentner freuen, denn sie haben mehr Geld im Portemonnaie – die Einkommensfreibeträge beim Grundrentenzuschlag werden angehoben. Haben sie höheres Einkommen, so kann es sein, dass ihre Rente gekürzt wird.

Grundsicherung – die Aufstockungs-Rente: wann Zahltag ist

Rentner mit einer sehr geringen Rente, die zur Deckung des Lebensbedarfs nicht ausreicht, haben Anspruch auf eine austockende Leistung, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wichtig zu wissen ist, wann Zahltag dieser Leistung für Dezember ist. Denn sie wird im Voraus gezahlt, nicht, wie die normale Dezember-Rente, im Nachhinein.

Den Auszahlungstermin der Grundsicherung für Dezember finden Sie hier: Auszahlung Grundsicherung Dezember 2024.

Ab  Dezember 2024: Lohnsteuer wird abgesenkt

Wer neben der Rente einer Erwerbstätigkeit nachgeht, darf sich freuen. Denn ab dem 1. Dezember 2024 wird der Grundfreibetrag von 11.604 Euro auf 11.784 Euro angehoben.  Es muss also weniger vom Einkommen versteuert werden. Dadurch steigt der Nettolohn.

Wer kann erstmalig im Dezember 2024 in Rente gehen?

Wir unterscheiden vier unterschiedliche Rentenarten: Regelaltersrente, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Alle Rentenarten haben unterschiedliche Voraussetzungen, was die Wartezeit betrifft und auch, ob ein Abschlag in Kauf genommen werden muss oder nicht.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente kann erstmals beanspruchen, wer in der Zeit vom  02.11.1958 bis 01.12.1958, geboren wurde, also das 66. Lebensjahres vollendet. Abschläge von der Rente gibt es nicht.

 Altersrente für langjährig Versicherte

Wer vom 02.11.1961 bis 01.12.1961 geboren wurde, kann mit Vollendung 63. Lebensjahr und 12,6 % Abschlag die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

 Altersrente für besonders langjährig Versicherte

War in der Zeit vom 02.07.1960 und 01.08.1960 geboren wurde, also im Dezember das 64. Lebensjahres und 4 Kalendermonate alt wird, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Einen Abschlag von der Rente gibt es nicht.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer vom 02.01.1963 bis 01.02.1963 geboren wurde und im Dezember somit das 61. Lebensjahres und 10 Kalendermonate vollendet, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings einen Rentenabschlag von  10,8 % Abschlag. Der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen. Die Wartezeit von 35 Jahre muss erfüllt sein.

Letzte Chance:  Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 Euro nur noch bis Ende  Dezember 2024

Das Zeitfenster schließt sich. Nur noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. Sie darf bis zu 3000 Euro betragen. Ausgezahlt werden darf an jeden Arbeitnehmer, egal, ob er in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob arbeitet.

Auch Rentner, die hinzuverdienen, haben so die Chance auf die Inflationsausgleichsprämie.

Kauf von Weihnachtsbäumen

Klar, insbesondere für die Enkelkinder, muss ein Weihnachtsbaum angeschafft werden. Deshalb steht der Kauf für viele Rentner auf der Dezember-Agenda. Doch Weihnachtsbäume sind in diesem Jahr im Durchschnitt teurer als im verstrichenen. Laut dem Bundesverband der Weihnachtsbaumerzeuger liegt der Preis für einen Meter Nordmanntanne aktuell durchschnittlich bei 26 Euro.

Ein Ärgernis weniger: einheitliche Ladekabel

Nicht nur für Rentner ein Ärgernis: unterschiedliche Stadtards beim Ladekabel. Das fällt nun weg. Ab dem 28. Dezember 2024 müsen Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten den USB-C-Standard als einheitliches Ladekabel nutzen.

Quelle

Eigene Recherche