Rentner und Altersarmut – traurige Fakten: jede fünfte Rente ist zu niedrig

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Dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung heutzutage nicht gerade üppig ausfallen ist bekannt. Doch die Fakten sind noch trauriger als gedacht: jede fünfte Rente ist zu niedrig und so sind ein fünftel aller Rentner von Altersarmut betroffen. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei bekanntgeben. Die Einzelheiten zur realen Armut der Rentner lesen sie in unserm Beitrag!

Die Rente ist sicher, reicht aber nicht

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Immer mehr Rentner werden im Alter von Armut bedroht – aktuell ist jeder 5. betroffen!

Wer kennt nicht den Spruch eines ehemaligen Bundearbeitsministers Namens Blüm: Die Rente ist sicher. Der Inhalt mag auch heute noch stimmen, aber: viele Renten sind zu niedrig, fast jeder 5. Rentner, jede 5. Rentnerin ist von Altersarmut bedroht.

Alleinerziehende Frauen von Altersarmut bedroffen

Wer Kinder allein erzieht, kann über viele Jahre der Kindererziehung nicht arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. Alleinerziehende Frauen sind demnach sehr stark von Altersarmut betroffen. Ähnliches gilt für erwerbsunfähige Menschen.  

Rente liegt für über 1/3 der Rentner unter 1250 Euro

Nimmt man die Rentner, die wenigstens 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, so ergibt sich, dass ein Drittel von Ihnen eine Rente erhalten, die die 1250 Euro Marke nicht überschreitet.  

Nimmt man die Rentner, die wenigstens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, so ist Fakst, dass ein Viertel von Ihnen eine Rente erhalten, die unter 1250 Euro liegt.

1,6 Millionen Frauen erhielten beispielsweise nur eine Rente von ca. 950 Euro.

Mindestrente von 1250 Euro gefordert

Um das Armutsrisiko zu minimieren, fordert die Partei die Linke schon seit langem eine Mindestrente von 1250 Euro, eine solidarische Mindestrente.

Geringe Rente können nicht mit privater Vorsorge ausgeglichen werden. Woher soll das Geld stammen?

Gegenwärtig wird das Existenzminimum für Rentner durch die staatliche Grundsicherung garantiert. Diese greift ein, wenn die Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. In der Höhe entsprechen gesetzliche Rente plus Grundsicherung dann in etwa dem Bürgergeld.

Weiterführende Informationen und Quelle

Bundestagsdrucksache 20/7319 – Altersarmut und Rente

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