GEZ-Befreiung für Rentner: So sparen Sie rückwirkend beim Rundfunkbeitrag!

Erfahren Sie hier, wie Sie als Rentner den Rundfunkbeitrag umgehen können. Wir erklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine GEZ-Befreiung zu erhalten.

Wie sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können
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Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Zahlung, die laut Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag jeder Haushalt in Deutschland, also auch Rentner,  in gleicher Höhe an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss. Es handelt sich um einen Beitrag, nicht um eine Gebühr. Darum gibt es auch nicht mehr die Gebühren-Einzugs-Zentrale, die GEZ. Die seinerzeitige Gebühr war an den Besitz eines Rundfunkgeräts geknüpft, der Beitrag hingegen ist unabhängig davon zu zahlen, ob man ein TV, Radio, PC oder sonstiges Gerät für den Empfang von Radio oder Fernsehen hat.

In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann  und ob Rentner generell vom Rundfunkbeitrag befreit sind bzw. sich bevorzug befreien lassen können.  

GEZ-Rundfunkgebühr oder Rundfunkbeitrag?

GEZ Befreiung für Rentner
Bildquelle: Canva

Kann man sich als Rentner vom Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) befreien lassen? Möglich ist das nur, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen.

Die Rundfunkgebühr, die von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene wurde, wurde im Jahr 2013 abgeschafft. Seinerzeit wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt.

Der Unterschied erklärt sich wie folgt: Eine Gebühr ist eine Gegenleistung für bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Bei einem Beitrag wird hingegen nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme der staatlichen Leistung bereitgestellt. Ob die Leistung vom Bürger genutzt wird oder nicht, spielt für die Zahlungspflicht keine Rolle.

Die Rundfunkgebühr knüpfte seinerzeit an das Vorhandensein eines Fernsehgerätes, eines Radiogerätes oder einer sonstigen Empfangsanlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an, und an deren Anzahl. Den Rundfunkbeitrag hingegen muss jeder Haushalt zahlen, egal, ob dort ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Die Anzahl der vorhandenen Geräte ist für die Höhe ebenfalls unerheblich.

Gezahlt werden müssen gegenwärtig 18,36 Euro  an den “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”.


Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ)

Es besteht die Möglichkeit sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wann und wie das geht,  lesen sie in diesem Abschnitt.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann. Befreien lassen können sich auf Antrag beispielsweise Bezieher von staatlichen Sozialleistungen, wie dem Bürgergeld.

Wie sich Rentner vom Rundfunkbeitrag (GEZ Gebühr) befreien lassen können

Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Gründe für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner sind gegeben, wenn sie

oder

beziehen. .

Nicht ausreichend ist hingegen, wenn ein Rentner Wohngeld oder Übergangsgeld bezieht. Nicht-Rentner, die lediglich Arbeitslosengeld beziehen, können sich ebenfalls nicht befreien lassen.

  • Ein weitere GEZ – Befreiungsgrund  für Rentner liegt vor, wenn ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgt ist.

Allein, dass ein Pflegegrad festgestellt worden ist, reicht hingegen nicht für die Befreiung von der ehemaligen Rundfunkgebühr aus.

Wohnt man in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz und erhält ein Pflegegeld beziehen, dann kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Ebenfalls kann man sich befreien lassen, wenn man Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz erhält.

Wichtig: Will man sich als Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, so ist in jedem Fall ein Antrag beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” notwendig. Dieser kann auch online vorbereitet werden.

Quelle: Rundfunkbeitrag.de


Wer sonst noch kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Es gibt noch weitere Personenkreise, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können, ebenfalls auf Antrag. Das sind:

  • Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Asylbewerber und sonstige Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
  • Studenten, die  BAföG beziehen
  • Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen   
  • Bezieher von Blindenhilfe oder taubblinde Menschen

Wenn mit einem Partner in eine gemeinsame Wohnung gelebt wird, muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt auch, für eine Wohngemeinschaft. Auch hier muss nur per Haushalt gezahlt werden.

Keine Befreiung, aber eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 kommt für Menschen in Frage,  die blind oder taub sind. Sie müssen allerdings einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “RF” vorweisen können

Sonderregelung: Befreiung von GEZ in Härtefällen

Es gibt noch weitere Tatbestände, bei denen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht kommt.

So kann man sich befreien lassen, wenn das eigene Einkommen die Grenze für den Anspruch auf Sozialleistungen um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreitet. Beispiel: Man erhält Grundsicherung im Alter nur deshalb nicht, weil die Rente den Einkommensfreibetrag um übersteigt; sie übersteigt ihn aber um weniger als der Betrag des Rundfunkbeitrags, also gegenwärtig um weniger als 18,36 Euro.

Auch, wenn man auf Sozialleistungen trotz Anspruchs freiwillig verzichtet, kann man sich von der ehemaligen GEZ-Gebühr befreien lassen.

Gleiches gilt in Fällen, in denen man studiert, aber kein Bafög erhält.


Antrag auf GEZ Befreiung oder Ermäßigung notwendig!

Vom Rundfunkbeitrag wird man nicht automatisch befreit, wenn man die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt. Nein, es ist in jedem Fall ein Antrag an den Beitragsservice der Rundfunkanstalten erforderlich.

Unterlässt man die Zahlung einfach, so fallen Mahnkosten an. Es kann sogar eine Zwangsvollstreckung drohen.

Wichtig: Die Zahlung einfach unterlassen dürfen Sie nicht. Sie müssen den Härteantrag beantragen – und er muss genehmigt werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten.

Wie Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren / Rundfunkbeitrag stellen?

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt auf einem Formblatt. Man kann es auch online ausfüllen und ausdrucken. Auch bei der Gemeindeverwaltung liegen Befreiungsanträge des “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” aus.

Das Antragsformular muss dann mit den entsprechenden Nachweisen, etwa dem Grundsicherungsbescheid, an den “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”, 50656 Köln, geschickt werden.

Der Beitragsservice entscheidet über den Antrag und schickt einen Befreiungsbescheid. Dieser ist in der Regel befristet, und zwar für die Dauer des Befreiungstatbestandes, also beispielsweise des Zeitraums, für den Sozialhilfe bewilligt worden ist.


Rückwirkende Befreiung von GEZ-Gebühren beantragen

Der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann auch rückwirkend gestellt werden, und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Zusammenfassung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentner

Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Renter sind nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.
  • Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag auf Antrag befreien lassen, wenn Befreiungsgründe vorliegen. Hauptbefreiungsgrund für Rentner ist der Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Auch andere Personen als Rentner können sich beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • In einigen Fällen ist auch eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 2/3 der vollen Summe möglich.