Rentenbesteuerung 2025: Clevere Steuertipps für Rentner

Rentner müssen einen Teil ihrer Rente versteuern, aber es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Datum:

Autor: Experte:

Rentner in Deutschland müssen einen Teil ihrer Rente versteuern, wobei der zu versteuernde Anteil jährlich steigt. Im Jahr 2024 waren 84% der Rente steuerpflichtig. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Mit den richtigen Steuertipps und Freibeträgen können Rentner erheblich sparen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast minimieren können.

Viele Rentner fragen sich, ob sie ihre Rente versteuern müssen, in welcher Höhe die Rente versteuert werden muss, welche Renten-Freibeträge es gibt.

Diese Fragen und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Wie wird die Rente versteuert?

Bei der Rente muss nur ein Teil versteuert werden. Außerdem gibt es Freibeträge für Rentner.

Rentner müssen 2024 nur einen Teil der Rente versteuern. Außerdem gibt es Renten-Freibeträge wie den steuerlichen Grundfreibetrag.

Es ist nunmehr ungefähr 20 Jahre her, dass die Besteuerung der Rente neu geordnet wurde, und zwar im Alterseinkünftegesetz. Renten müssen seither versteuert werden und zwar dann, wenn sie bezogen werden. Das bedeutet in der Fachsprache, dass Renten „nachgelagert“ versteuert werden müssen.

In welcher Höhe werden Rente versteuert?

Die Rente wird (jedenfalls noch nicht gegenwärtig) in kompletter Höhe versteuert, sondern nur zu einem prozentualen Anteil. Das Jahr des Renteneintritts bestimmt dabei, in welcher Höhe die Rente versteuert wird. Erst die Renten derjenigen Beitragszahler, die im Jahr 2040 eine Rente beziehen werden, werden zu 100 Prozent versteuert. Diejenigen, die im Jahr 2024 in Rente gehen, müssen die Rente zu Prozent versteuern. Der zu versteuernde Anteil der Rente wächst für Neurentner jedes Jahr um 1 Prozent an. Auf der anderen Seite müssen die Summen, die für die Altersvorsorge verwendet werden, nicht mehr versteuert werden.

Welche Renten müssen versteuert werden?

Rentensteuer muss selbstverständlich für die Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung gezahlt werden. Aber auch andere Renten müssen versteuert werden, weil sie Einkommen darstellen. Das gilt insbesondere für die

  • Privatrente
  • Betriebsrente
  • Rürup Rente
  • Riester Rente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwenrente
  • Waisenrente

Rentenfreibeträge bei der Steuer

Nicht alle Rentner müsse ihre Rente versteuern. Es gibt Steuerfreibeträge für die Rente, auch Rentenfreibeträge genannt.

Steuern auf die Rente müssen nur gezahlt werden, wenn die Gesamtsumme aus Rente und eventuell weiteren Einnahmen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt.

Der  steuerliche Grundfreibetrag wird jährlich an das steuerliche Existenzminimum angepasst und erhöht. Er beträgt im Jahr 2024 für ledige Rentner 11.604 Euro, für verheiratete Rentner  23.208 Euro.

Wie hoch ist der zu versteuernde Teil der Rente?

Wie oben schon angedeutet, muss ein Teil der Rente versteuert werden. Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs, des Renteneintritts. Im Jahr 2024 liegt er bei 84 Prozent. 16 Prozent der Rente sind steuerfrei.

Der steuerfreie Teil der Rente  wird immer auf Basis der ersten vollen Jahresbruttorente berechnet. Entscheidend ist also das Jahr, in dem erstmals 12 volle Monate an Rentenbezug gegeben sind. Wer beispielsweise im Februar 2024 in Rente geht, für den wird der steuerliche Freibetrag aus der vollen Jahresbruttorente des Jahres 2025 berechnet. Es handelt sich um einen festen Betrag in Euro. Dieser bleibt lebenslang unverändert.  

Die genaue Höhe des zu versteuernden Teils Ihrer Rente können Sie aus nachfolgender Tabelle zur Rentenbesteuerung entnehmen.

Rentenbesteuerung Tabelle

Der steuerpflichtige Teil der Bruttorente wird anhand des sogenannten Anpassungsbetrages ermittelt. Dabei handelt es sich um den Teil der Jahresbruttorente, der auf die jährlichen Rentenanpassungen entfällt. Dieser muss auch in der Einkommenssteuererklärung separat angegeben werden.

Tabelle Rentenbesteuerung

Jahr des RenteneintrittsZu versteuernder Anteil der RenteRenten-Freibetrag
(nicht zu versteuernder Anteil der Rente)
Bis 200550 Prozent50 Prozent
200652 Prozent48 Prozent
200754 Prozent46 Prozent
200856 Prozent44 Prozent
200958 Prozent42 Prozent
201060 Prozent40 Prozent
201162 Prozent38 Prozent
201264 Prozent36 Prozent
201366 Prozent34 Prozent
201468 Prozent32 Prozent
201570 Prozent30 Prozent
201672 Prozent28 Prozent
201774 Prozent26 Prozent
201876 Prozent24 Prozent
201978 Prozent22 Prozent
202080 Prozent20 Prozent
202181 Prozent19 Prozent
202282 Prozent18 Prozent
202383 Prozent17 Prozent
202484 Prozent16 Prozent
202585 Prozent15 Prozent
202686 Prozent14 Prozent
202787 Prozent13 Prozent
202888 Prozent12 Prozent
202989 Prozent11 Prozent
203090 Prozent10 Prozent
203191 Prozent9 Prozent
203292 Prozent8 Prozent
203393 Prozent7 Prozent
203494 Prozent6 Prozent
203595 Prozent5 Prozent
203696 Prozent4 Prozent
203797 Prozent3 Prozent
203898 Prozent2 Prozent
203999 Prozent1 Prozent
ab 2040100 Prozent0 Prozent

Wie hoch sind die Steuersätze für Rentenr

Es gibt keine speziellen Steuersätze für Rentner. Für sie gilt der gleiche Steuersatz wie für Arbeitnehmer oder Selbständige. Je höher die Rente (und das sonstige Einkommen), desto höher ist auch der Steuersatz.

Die Steuersätze kann man 2024 grob wie folgt unterscheiden:

  • Eingangssteuersatz: 14 %
  • Spitzensteuersatz: 42 %: ab ca. 67.000 Euro Jahreseinkommen
  • Reichensteuersatz: 45 %: ab ca. 280.000 Euro Jahreseinkommen

Was Rentner nicht mehr zahlen müssen ist der Solidaritätszuschlag. Was sie zahlen müssen, ist die Kirchensteuer (falls sie Mitglied der Kirche sind).

Steuererklärung für Rentner – wann ist das Pflicht?

Viele Rentner oder zukünftige Rentner fragen sich, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Das ist dann der Fall, wenn ihre Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Dafür ist nicht nur die Altersrente, sondern sind alle a Einkünfte erheblich, zum Beispiel  Vermietung und Verpachtung oder aus einer Arbeitstätigkeit.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht in jedem Fall dann, wenn das Finanzamt eine solche einfordert.

Steuererklärung für Rentner – wann von sich aus abgeben?

Eine Steuererklärung ist immer dann sinnvoll, wenn man Aufwendungen hat, die man von der Steuer absetzen kann. Durch den Abzug von Aufwendungen vermindert man das Einkommen und somit die Steuerlast.

Von der Steuer absetzen können Rentner beispielsweise:

  • Sonderausgaben: Das sind die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, zur Haftpflichtversicherung und auch Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Das sind etwa Zahlungen an Arzt und Apotheke.
  • Behinderten Pauschbetrag oder Pflege Pauschbetrag
  • Altersentlastungsbetrag für Rentner über 64 Jahre. Man kann den Altersentlastungsbetrag vom zu versteuernde Einkommen abziehen. In der Höhe ist er vom Geburtsjahr des Rentners abhähgig.

Zusammenfassung zu Rente, Freibetrag und Steuern

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die gesetzliche Rente muss versteuert werden.  Wie viel Steuern Rentner zahlen müssen, ist abhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts sowie der Höhe des eigenen steuerlichen Grundfreibetrages.
  • Der Besteuerungsanteil der Rente steigt  jährlich um ein Prozent und wird  2040 100 Prozent erreicht haben. 2024 liegt er bei 84 Prozent.

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

    Alle Beiträge ansehen
  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen