Das Jahr 2025 hat begonnen und viele Arbeitnehmer und sonstige Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung fragen sich, ob und wann sie in diesem Jahr eine Altersrente beziehen bzw. beantragen können.
Wer 2025 in Rente gehen möchte, muss sich also fragen: Habe ich das gesetzliche Renteneintrittsalter im aktuellen Jahr 2025 erreicht? Wann genau?
Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in unserem Artikel!
Unterschiedliche Arten der Altersrente
Wer kann 2025 erstmals eine Rente wegen Alters beziehen? Unter welchen Voraussetzungen?
Es gibt vier unterschiedliche Arten der Altersrente. Man differenziert zwischen der regulären Altersrente, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, der Altersrente für langjährig Versicherte und der Altersrente bei Behinderung.
Bei diesen vier Rentenarten ist das jeweilige Renteneintrittsalter unterschiedlich ausgestaltet. Einige dieser Renten sind mit lebenslangen Rentenabschlägen verbunden.
Weiter ist zu beachten, dass sich das Renteneintrittsalter seit 20212 Jahr für Jahr erhöht, bis es schließlich einheitlich bei 67 Jahren liegt.
Und schließlich sollte bedacht werden, was Vollendung eines bestimmten Lebensalters bedeutet, Man vollendet ein Alter immer mit Ablauf des letzten Tages vor dem Stichtag. Beispiel: das 66. Lebensjahr wird mit Ablauf desselben vollendet, also am Ende des Tages, der vor dem 67. Geburtstag liegt. Hat man beispielsweise am 1. Januar 2025 seinen 67. Geburtstag, so hat man sein 66. Lebensjahr noch im Jahr 2024 vollendet.
Für die Rente bedeutet das: Der Rentenanspruch besteht immer erst für den Monat, der auf den Tag der Vollendung des entsprechenden Renteneintrittalters folgt. Im obigen Beispiel wäre dies der 1. Januar 2025. Hat man am 2. Januar Geburtstag, so besteht der Rentenanspruch erst ab Februar.
Regelaltersrente 2025
Welcher Jahrgang kann nun im Jahr 2025 die Regelaltersrente beanspruchen? Auf die Regelaltersrente hat man mit Erreichen des Renteneintrittalters immer dann einen Anspruch, wenn man 60 Monate bzw. 5 Jahre an Beitragszeiten in der Rentenversicherung geleistet hat.
Im Jahr 2025 erreichen diejenigen die Regelaltersgrenze, die zwischen dem 02.12.1958 und dem 01.10.1959 geboren wurden.
Für das Geburtsjahr 1958 ist das Renteneintrittsalter nach Vollendung des 66. Lebensjahres erreicht. Für das Geburtsjahr 1595 ist das Renteneintrittsalter erst nach Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Monaten erreicht.
Bei der regulären Altersrente werden keine Rentenabschläge fällig.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2025
Auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte müssen keine Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Besonders langjährig versicherte Menschen können ihre Rente schon zwei Jahre vor Erreichen des regulären Renteneintrittalters in Anspruch nehmen.
Die besonders lange Versicherungszeit ist mit 45 Jahren Beitragszeiten (offiziell: Wartezeit) erreicht.
Im Jahr 2025 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, wer in folgendem Zeitraum geboren wurde: zwischen dem 02.08.1960 und dem 01.06.1961.
Für das Geburtsjahr 1960 ist das Renteneintrittsalter mit 64 Jahren und 4 Monaten erreicht.
Für das Geburtsjahr 1961 ist das Renteneintrittsalter mit 64 Jahren und 6 Monaten erreicht.
Wie gesagt, müssen für die Altersrente für besonders langjährig versicherte keine Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Allerdings ist die Rente niedriger, als wenn bis zum Erreichen der Regelaltersrente gearbeitet werden würde.
Altersrente für langjährig Versicherte 2025
Die Altersrente für langjährig versicherte Personen kann mit Vollendung des 63 Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Man muss lediglich eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Allerdings fallen Abschläge bei der Höhe der Rente an, die, abhängig vom Geburtsjahr, unterschiedlich hoch ausfallen.
Im Jahr 2025 können also die Geburtsjahrgänge vom 02.12.1961 bis einschließlich dem 01.12.1962 die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.
Nun zu den Abschlägen, die bei dieser Rente anfallen.
Der Geburtsjahrgang 1961 muss 12,6 Prozent an Abschlägen von der Rente in Kauf nehmen.
Der Geburtsjahrgang 1962 muss 13,2 Prozent an Abschlägen von der Rente in Kauf nehmen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2025
Auch schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können eine vorzeitige Rente beanspruchen, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Auch bei dieser Rente steigt das Renteneintrittsalter Jahr für Jahr an.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann 2025 (bei Vorliegend der sonstigen Voraussetzungen) in Anspruch genommen werden, wenn der Geburtstag zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31.12.1963 liegt.
Für das Geburtsjahr 1963 ist das Renteneintrittsalter mit 61 Jahren und 10 Monaten erreicht.
Für das Geburtsjahr 1964 ist das Renteneintrittsalter mit 62Jahren erreicht.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen fällt ebenfalls ein Rentenabschlag an. Er beträgt maximal 10,8 Prozent. Für jeden Monat, den man später in Rente geht, reduziert sich der Abschlag um 0,3 Prozent.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.