Die Rente dient der finanziellen Absicherung des Lebensabends. Doch es geht nicht nur um das Geld für die Haushaltskasse. Auch eine Krankenversicherung ist für die wirtschaftliche Sicherheit im Alter wichtig. Doch wie sind Rentner krankenversichert? Greift die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) als Pflichtversicherung, wenn die Rente gezahlt wird?
In unserem Beitrag erklären wir, wann Rentner pflichtversichert, wann freiwillig oder privat krankenversichert sind.
Als Rentner privat krankenversichert
Wie sind Rentner krankenversichert? Ist jeder in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Wer bei Rentenbeginn privat krankenversichert ist, bleibt dies auch als Rentner. Mit der Rente wird die Hälfte des regulären Krankenkassen-Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) als Zuschuss an den Rentner ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt also 7,3 Prozent von der Rente. Privat krankenversicherte Rentner müssen ihre private Krankenversicherung dann weiterhin selbst bezahlen.
Als Rentner gesetzlich krankenversichert in der KVdR
Wer bei Rentenantragstellung gesetzlich krankenversichert ist, wird dies auch weiterhin bleiben. Allerdings ist die Frage, ob man in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen wird. Das ist dann der Fall, wenn man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war. Unerheblich ist die Art der Mitgliedschaft. Es zählen Zeiten der Pflichtversicherung genauso wie die der Familienversicherung oder der freiwilligen Versicherung. Es wird exakt, also auf den Tag genau nachgerechnet. Schafft man die 90 Prozent Grenze, so ist man als Rentner pflichtversichert in der KVdR. Die Rentenversicherung übernimmt dann die Hälfte des regulären Krankenkassen Beitrags und die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte muss der Rentner selbst zahlen. Sie wird ihm von der Brutto Rente abgezogen. Zum Abzug gelangen somit 7,3 Prozent von der Brutto Rente und 50 Prozent vom jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der gesamt Krankenversicherungsbeitrag wird dann direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse gezahlt.
Als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert
Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens nicht zu 90 Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, bleiben weiterhin Mitglied der bisherigen Krankenkasse, jedoch als freiwilliges Mitglied. Sie erhalten dann neben der Rente 7,3 Prozent des Krankenkassenbeitrags und 50 Prozent des Zusatzbeitrags als Zuschuss zur Krankenversicherung ausgezahlt. Sie müssen dann den Krankenkassenbeitrag selbst an die Krankenkasse zahlen.
Vorteile der KVdR
Rentner, die Mitglied der Krankenversicherung der Rentner sind, zahlen Krankenkassenbeitrage nur auf die gesetzliche Rente, auf Versorgungsbezüge wie Direktversicherung, Betriebsrente oder betriebliche Riesterrente und auf Arbeitseinkommen. Einnahmen aus Mieten Dividenden und privaten Renten oder Lebensversichrungen werden nicht zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen.
Letztere Einnahmen werden hingegen zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen, wenn man als Rentner weiterhin nur freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.
KVdR: Wie werden die 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens berechnet?
Zur Berechnung, ob man 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, wird die Zeit zwischen Beginn der Erwerbstätigkeit und dem Tag der Rentenantrags berücksichtigt. Der Beginn der Erwerbstätigkeit fällt meist mit dem Beginn der Berufsausbildung zusammen. Wenn Kinder vorhanden sind, gibt es seit 2027 einen Bonus. Für jedes Kind werden drei Jahre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gutgeschrieben. Diese werden dann automatisch für die zweiten Hälfte des Berufslebens berücksichtigt, egal, wann die Kinder geboren worden sind.
Wenn dennoch einige Monate zu den 90 Prozent fehlen, sollen man überlegen, den Rentenantrag evt. etwas hinauszuzögern.
Zusammenfassung: Wie als Rentner krankenversichert?
Das Wichtigste zum Schluss in kurzen Worten:
Als Rentner kann man gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es von Vorteil, wenn man in der KVdR aufgenommen wird. Das ist aber nur möglich, wenn man in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.