Der Juli ist der Monat des Jahres, auf den sich alle Rentner freuen. Er bringt die lang ersehnte Rentenerhöhung ins Haus bzw. auf das Bankkonto. Zusätzlich für etwa 3 Millionen Erwerbsminderungsrentner kommt in diesem Jahr die Zahlung des Extra-Rentenzuschlags, die Mitte Juli ausgezahlt werden wird. Für Witwenrentnerinnen und -rentner hält der Juli 2024 zusätzliche Änderungen bereit, die wir in diesem Artikel präsentieren möchten.
Erhöhung der Witwenrente im Juli 2024 um 4,57 Prozent
Auch bei der Witwenrente gibt es im Juli 2024 einige wichtige Änderungen. Lesen Sie hier, um was genau es sich handelt.
Die Witwenrente wird zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. Die Erhöhung folgt damit der allgemeinen Rentenanpassung.
Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente
Der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente wird erhöht. Er liegt ab dem 1. Juli 2024 bei 1.038,05 Euro netto. Das entsprechende Bruttoeinkommen beträgt dann etwa 1.700 Euro.
Der Einkommensfreibetrag hinsichtlich waisenberechtigter Kinder beträgt ab dem 01.07.2024 220,19 Euro je Kind.
Extra-Rentenzuschlag bei der Witwenrente
Auch diejenigen, die eine Witwenrente beziehen, können einen Anspruch auf den Extra-Rentenzuschlag haben. Das ist der Fall, wenn die Witwenrente in der Zeit zwischen 2001 und 2018 erstmalig gezahlt wurde. Der verstorbene Ehegatte darf allerdings bei seinem Tod noch keine Rente bezogen haben.
Der Extra-Rentenzuschlag bei der Witwenrente wird im Juli 2024 ausgezahlt, allerdings nicht gemeinsam mit der Rente, sondern als separate Überweisung.
Er wird – selbstverständlich – nicht als Einkommen bei der Witwenrente berücksichtigt.
Extra-Rentenzuschlag und Witwenrente als Einkommen
Reicht die Witwenrente allein zum Leben nicht aus und muss zusätzlich Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld bezogen werden, so ist auch der Extra-Rentenzuschlag Einkommen, genau wie die Witwenrente. Von beider Höhe hängt die Höhe der Zahlung der ergänzenden staatlichen Sozialleistung ab.
Einkommensanrechnung bei der Witwenrente wird im Juli 2024 nicht geändert
Im Juli 2024 steht keine Änderungen der Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente bevor. Pläne der Bundesregierung in diese Richtung sind derzeit nicht bekannt.
Nach der gegenwärtigen Rechtlage wird Einkommen ab einer bestimmten Höhe voll auf die Witwenrente angerechnet. Wird die Einkommensgrenze überschritten, fällt die Witwenrente komplett weg. Viele Witwen und Witwer müssen deshalb genau überlegen und rechnen, ob sie überhaupt eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten. Sie setzten bei Einkommenserzielung die Witwenrente aufs Spiel.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.