Wohngeld für Rentner: Wohngeldtabelle 2025 für die Rente – neu!

Das Wohngeld bietet für Rentner mit niedriger Rente einen Zuschuss zur Miete. In unserem Artilel erklären wir die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld und geben Ihnen Wohngeldtabellen an die Hand, mit deren Hilfe Sie Ihren Wohngeldanspruch selbst berechnen können. Außerdem finden Sie hier eine Wohngeld-Beispielrechnung.

Rentnerpaar packt Umzugskartons

Die gesetzliche Rente ist die Grundlage der Altersvorsorge für Millionen von Menschen. Das Problem allerdings: die Rente reicht für viele Rentner nicht aus, um die Lebensunterhalt sicherzustellen. In vielen Fällen haben Rentner einen Anspruch auf Wohngeld. Hiermit kann die Rente aufsgestockt werden.

Würde beides für ein sozio-kulturelles Existenzminimum nicht ausreichen, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Wie Wohngeld würde sie aufstockend zur Rente gezahlt werden.

Mit Hilfe unserer Wohngeld Tabelle 2025 für Rentner lässt sich klären, wie hoch der Anspruch auf Wohngeld neben der Rente ist. Wir erklären die Anwendung in unserem Artikel.

Wohngeld für Rentner – wie das funktioniert

Rentnerpaar trägt Umzugskisten in Wohnung

Ist die Rente nicht hoch genug zum Leben, kann sie mit Wohngeld aufgestockt werden. Reicht das immer noch nicht, besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.

Hier die Wohngeldtabelle für Rentner 2025!

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete oder den Wohnnebenkosten hilft. Dabei spielt die Art des Einkommens eine untergeordnete Rolle, so dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner einen Anspruch auf Wohngeld haben können. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, dem Vermögen und den Wohnkosten. Rentner sollten also im Zweifel einen Antrag auf Wohngeld stellen und sich vom Wohngeldamt ihrer Gemeinde beraten lassen.

Wann haben Rentner Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben Rentner, die in Deutschland wohnen, dort einen Wohnsitz oder Aufenthaltstitel haben. Außerdem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen.
  • Die Wohnkosten müssen angemessen sein.
  • Das Vermögen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Diese beträgt 60.000 Euro für alleinstehende Rentner. Leben mehr Personen im Rentner-Haushalt, so erhöht sich das Schonvermögen um 30.000 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied. Ein Rentner-Ehepaar hat somit eine Vermögensgrenze von 90.000 Euro zu beachten.

Wohngeld-Berechnung zur Rente: die Höhe

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich individuell nach der persönlichen Lebenssituation des Rentners. Eine Rolle bei der Wohngeldberechnung spielen das Einkommen, der Mietpreis und die Wohnfläche.

Wer beispielsweise als Rentner 2025 eine Rente in Höhe des Mindestlohns bezieht, hat in aller Regel einen Anspruch auf Wohngeld. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 Euro pro Stunde. Bei 160 Stunden im Monat wäre das ein Bruttogehalt von ungefähr 1255 Euro. Eine Brutto-Rente in dieser Höhe würde somit in den meisten Fällen einen Anspruch auf Wohngeld generieren.

Bei der Brutto-Rente werden bei der Wohngeld-Berechnung Abzüge berücksichtigt. Es handelt sich dabei um folgende Freibeträge:

  • 20 Prozent der Rente, wenn man Einkommenssteuer zahlen muss
  • 10 Prozent der Rente für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • 800 Euro jährlich bei Schwerbehinderung von 100 Prozent für jedes betroffene Haushaltsmitglied
  • 800 Euro jährlich bei Pflegebedürftigeit für jedes betroffene Haushaltsmitglied

verpflichtende Unterhaltszahlungen

Beispielrechnung Wohngeld plus Rente

Einkommen

  • Monatliche Bruttorente: 1000 Euro
  • Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (10 %): 100 Euro

Das bedeutet ein monatliches Einkommen von 900 Euro.

Miete für eine Wohnung in Münster, NRW

Die Bruttokaltmiete beträgt 400 Euro.

  • Die Miete wird nicht in der tatsächlichen, sondern nur bis zu einem angemessenen Höchstbetrag berücksichtigt. 400 Euro in Münster sind angemessen.

Wohngeld: 640,60 Euro (1-Personenhaushalt, Mietstufe 4)

Einzelheiten können den nachfolgenden Wohngeldtabellen für Rentner entnommen werden. Sie listen die Wohngeld-Höchstsätze und die maximale Rente auf, mit der noch Wohngeld beantragt werden kann.

Welche Mietstufe Ihre Gemeinde hat, kann hier nachgesehen werden: Anlage zur Wohngeldverordnung.

Wohngeldtabellen 2025 für Rentner

Wohngeldtabelle 2025 für alleinstehende Rentner

MietenstufeHöchsteinkommen pro Monat in Euro Wohngeld Höchstsatz 2025, auf volle Euro gerundet
I1.443 361
II 1.477 408
III1.509 456
VI1.541 640
V1.568 562
VI1.593 615
VII1.619 677

Wohngeldtabelle 2025 für Rentner bei zwei Haushaltsmitgliedern (Ehepaare)

MietenstufeHöchsteinkommen in Euro pro MonatWohngeld Höchstsatz 2025
I1.953 437
II 1.996 493
III2.037 551
VI2.080 619
V2.114 680
VI2.147 745
VII2.181 820

Wohngeldtabelle 2025 für Rentner bei drei Haushaltsmitgliedern

MietenstufeHöchsteinkommen pro MonatWohngeld Höchstsatz 2025
I2.453 521
II2.504 587
III2.552 657
VI2.600 737
V2.640 809
VI 2.678 887
VII2.717 975

Wohngeldtabelle 2025 für Rentner bei vier Haushaltsmitgliedern

MietenstufeHöchsteinkommen pro MonatWohngeld Höchstbetrag 2025
I3.324608
II3.391686
III3.452766
VI3.516 858
V3.570 946
VI3.619 1.035
VII3.6711.139

Wie beantrage ich als Rentner das Wohngeld?

Den Antrag auf Wohngeld können Sie, lieber Rentner, leibe Rentnerin, beim zuständigen Wohngeldamt stellen. Das Antragsformular finden Sie auf den jeweilgen Internetportalen der Länder. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden. Man kann die Antragsformulare per PDF-Datei downloaden, denn ausfüllen, einscannen und per E-Mail an das Wohngeldamt schicken. Per Post ist das natürlich auch möglich. Oder man lässt sich einen Termin im Wohngeldamt geben.

Das muss man dem Wohngeld-Antrag beifügen

  • Nachweis über die Wohnkosten (Mietvertrag, Mietbescheinigung)
  • Rentenbescheid und Nachweis über sonstiges Einkommen (Betriebsrente, Minijob…)
  • Mietvertrag

Wohngeld für Rentner 2025: die Vorteile

Wohngeld kann für Rentner ist nicht nur eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Rente aufzustocken. Wohngeld ist oftmals notwendig, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Vorteile von Wohngeld für Rentner sind:

  • Wohngeld ist eine bedarfsgerechte Leistung. Das bedeutet, dass die Höhe des Wohngelds sich nach dem Einkommen und den Wohnkosten richtet.
  • Wohngeld ist unbürokratisch zu beantragen. Den Antrag können Sie online, per E-Mail oder bei Ihrem Wohngeldamt stellen.
  • Wohngeld ist eine unpfändbare Leistung. Das bedeutet, dass Wohngeld nicht gepfändet werden kann, wenn Sie Schulden haben.

Wann Wohngeld dem Rentner nicht hilft

Ist die Rente zusammen mit dem Wohngeld so niedrig, dass das Existenzminimum nicht erreicht wird, so besteht für den Rentner ein Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung im Alter. Diese ist im SGB XII geregelt und kann beim örtlichen Sozialamt beantragt werden. Grundsicherung und Wohngeld schließen sich also gegenseitig aus.

Bürgergeld kann nicht beantragt werden, jedenfalls nicht bei einer Altersrente.

Zur Grundsicherung im Alter siehe hier: Grundsicherung im Alter

Zusammenfassung zur Rente plus Wohngeld 2025

  • Wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, kann ein Wohngeldantrag eine Möglichkeit sein, diese aufzustocken.
  • Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Höhe der Rente und den Wohnkosten. Hier helfen unsere Wohngeldtabellen für Rentner.
  • Der Antrag auf Wohngeld ist unbürokratisch und Wohngeld ist unpfändbar.
  • Wenn Sie sich für ein Wohngeldantrag interessieren, finden Sie auf der Website des Bundes weitere Informationen.

Quellen

Bundesregierung

Bundesrat