Die letzte Rentenerhöhung 2023 hat eine Angleichung der Renten in Ost und West mit sich gebracht. Die Rentenerhöhung erfolgt jährlich zum 1. Juli. 21 Millionen Rentner sind betroffen.
Im laufenden Jahr 2023 ist wurde die Rente spürbar erhöht: Im Westen stieg sie um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent. Dadurch wurde zudem ein einheitlicher Rentenwert von bundesweit 37,60 Euro erreicht. Das war das langfristige Ziel der Bundesregierung zur deutschen Einheit. Es sollte ein einheitlicher Wert in Ostdeutschland und Westdeutschland erreicht werden, ein Rentenwert für Gesamtdeutschland.
Niedriger Lebensstandard für Rentner in Ostdeutschland
Zwar gibt es in Ostdeutschland und Westdeutschland nun einen einheitlichen Rentenwert. Dennoch sind die Unterschiede im Lebensstandard hier und dort groß.
Der Ostbeauftragter der Bundesregierung freut sich darüber, dass das Ziel nunmehr erreicht ist. Allerdings ist für die weitaus meisten der Rentner und Rentnerinnen in Ostdeutschland die gesetzliche Rente die einzige Einnahme im Alter. Betriebsrenten und privates Vermögen sind bei mehr als 90 Prozent der Rentner nicht vorhanden. Die Folge ist ein niedrigerer Lebensstandard als in Westdeutschland.
Viele Rentner sind deshalb unzufrieden. Sie haben trotz der jährlichen Rentenerhöhungen den Eindruck, benachteiligt zu sein.
Lebensleistung nicht gewürdigt
Die Rente sollte an sich die Lebensleistung der Menschen widerspiegeln. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, sollte auch im Alter seinen Lebensstandard halbwegs aufrechterhalten können Das ist aber weder in West- und noch viel weniger in Ostdeutschland der Fall.
Mehr Grundsicherung im Alter
Die Zahl der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, steigt stetig. Im Osten ist sie weitaus höher als im Westen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das Pendant zum Bürgergeld, wenn das Rentenalter erreicht ist. Sie ist im SGB XII geregelt und entspricht im Groben dem Bürgergeld.
Keine Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente
Wer körperlich und geistig noch dazu in der Lage ist, kann im Alter zur Rente hinzuverdienen. Unbegrenzt. Das bedeutet, der Verdienst wird nicht auf die Altersrente angerechnet. Bei der Erwerbsminderungsrente ist das anders. Dort erfolgt eine Anrechnung ab einer gewissen Einkommenshöhe.
Zusammenfassung zu Unterschiede bei Rente in Ost und West
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Trotz der Rentenangleichung in West- und Ostdeutschland gibt es ein Gefälle von West nach Ost hinsichtlich des Lebensstandards im Alter. Dieses wird auf absehbare Zeit auch so bleiben.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.