Die anstehende Rentenerhöhung im Jahr 2024 verspricht eine spürbare Steigerung der monatlichen Altersrente sowie auch bei Erwerbsminderungsrenten. Doch wie können (zukünftige) Rentner die Vorteile dieser Anhebung nutzen? Wird ein entsprechender Antrag benötigt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollte er gestellt werden? Im Folgenden klären wir darüber auf, ob und wann es notwendig ist einen Rentenantrag zu stellen.
Erhöhung der Altersrente zum 1. Juli 2024 – kein Antrag erforderlich
2024 steht eine (wahrscheinlich außerordentlich hohe) Rentenerhöhung für die Altersrente und auch für die Erwerbsminderungsrente an. Muss hierfür ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden? Läuft die Zeit?
Die Altersrente wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Die Zahlen dafür liefert das Statistische Bundesamt. Je höher die Löhne und Gehälter steigen, desto höher wird auch die jährliche Rentenerhöhung ausfallen.
Die Rentenerhöhung 2024 wird zum 1. Juli erfolgen. Es ist kein Antrag erforderlich, um in den Genuss der Rentenanpassung zu gelangen. Dies geschieht automatisch. Es wird jährlich ein Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung verschickt, aus der die Höhe der Rentenanpassung ersichtlich ist. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt dann automatisch auf das Girokonto.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente – kein Antrag erforderlich
Im Jahr 2023 gibt es auch Neuregelungen und Erhöhungen bei der Erwerbsminderungsrente. So wird ein pauschaler Zuschlag zur Rente für diejenigen Rentner gezahlt, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 eingesetzt hat.
Die Höhe des Zuschlags errechnet sich auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte, welche am 30. Juni 2024 vorliegen.
In dem Fall, dass die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 erstmalig gezahlt wurde, beträgt der Zuschlag für die Rentner 7,5 Prozent. In dem Fall, dass die Rente in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 erstmalig gezahlt wurde, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente setzt die Rentenerhöhung am 1. Juli 2024 ein. Es ist kein Antrag erforderlich! Die Anpassung der Erwerbsminderungsrente erfolgt automatisch.
Ist für den Erhalt der Rentenerhöhung 2024 ein Antrag notwendig?
Für die Zahlung der Rentenerhöhung benötigt die Deutsche Rentenversicherung keinen Antrag vom Rentner. Die Rentenerhöhung erfolgt sowohl bei der Altersrente als auch bei der Erwerbsminderungsrente automatisch.
Nur dann, wenn eine erwartete Rentenerhöhung ausbleibt, sollte man sich an seine Rentenversicherung wenden und nachfragen.
Zusammenfassung zu Antrag für Rentenerhöhung 2024 erforderlich?
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Für den Erhalt der Rentenerhöhung 2024 ist sowohl für die Altersrente als auch für die Erwerbsminderungsrente kein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig.
- Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch zum 1. Juli 2024.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.