Wenn eine Ehe zerbricht und sich die Partner trennen, so ist das immer sehr teuer. Es geht nicht um die Scheidungskosten, sondern um den Lebensunterhalt. Die gemeinsame Wohnung wird nur noch von einem Partner bewohnt, der andere Partner muss ich eine andere Wohnung suchen? Sind Kinder vorhanden, stellt sich ebenfalls die Frage des Kindesunterhalts. Oft reicht das Geld nicht aus. Was tun? Ein Antrag auf Bürgergeld ist eine Option. Doch es gibt Alternativen.
Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden
Es ist nicht selten oder unwahrscheinlich, dass sich ein Paar nach mehr oder weniger langer Ehezeit trennt. Zwar kann das Trennungsjahr, das Voraussetzung für eine Scheidung ist, auch in der gemeinsamen Wohnung gelebt werden, wenn genug Räumlichkeiten vorhanden sind. Trennung von Tisch und Bett, getrenntes Haushalten ist notwendig.
Bedarfsgemeinschaft zerbricht
Wurde während des Zusammenlebens bereits Bürgergeld bezogen und trennt sich das Paar jetzt, so besteht die ursprüngliche Bedarfsgemeinschaft nicht mehr fort. Das gilt auch, wenn die Trennung in der bisherigen Ehewohnung vollzogen wird. Die ehemaligen Partner bilden dann jeweils für sich eine Bedarfsgemeinschaft, wie dies auch bei Mitgliedern einer Wohngemeinschaft (WG) der Fall ist.
Das Bürgergeld wird neu berechnet. Jeder Partner hat nunmehr Anspruch auf den vollen Regelsatz, die Mietkosten werden halbiert; jeder erhält separat seinen hälftigen Anteil gemeinsam mit dem Regelsatz für Alleinstehende.
Bürgergeld neu beantragen
Ist das Ehepaar bisher ohne den Bezug von Bürgergeld über die Runden gekommen, kann nach einer Trennung der Bezug von Bürgergeld notwendig werden. Beispielsweise, wenn einer der Partner in eine eigene Wohnung zieht. Ein Bürgergeld Antrag kann einfach vorsorglich gestellt werden, um die Fristen zu wahren, denn rückwirkend gibt es kein Bürgergeld. Eine einfache Email an das Jobcenter reicht aus. Einzelheiten hier: Bürgergeld beantragen
Außerdem kann man die Höhe des möglichen Bürgergeldes vorab selbst berechnen: Bürgergeld Rechner
Wohngeld geht vor
Möglicherweise lässt sich der Bürgergeld Bezug durch Wohngeld vermeiden. Deshalb sollte auch ein Wohngeld-Antrag gestellt werden. Auch das ist formlos, etwa per Email möglich.
Die Wohngeldstelle der Gemeinde prüft, ob ein Anspruch auf Wohngeld gegeben ist, und ob mittels Wohngeld und eigenen Einkommen der Bedarf gedeckt ist, oder ob beides nicht ausreichend ist. Dann gibt es kein Wohngeld, sondern es besteht ein Anspruch auf Bürgergeld.
Einzelheiten hier: Wohnugeld geht vor Bürgergeld
Kindesunterhalt wird fällig
Trennt sich ein Paar mit Kindern, so muss von demjenigen Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, Kindesunterhalt an den anderen Elternteil gezahlt werden. Sehr häufig bleiben die Kinder bei der Mutter. Dann muss der Vater Kindesunterhalt zahlen.
Der Kindesunterhalt wird auf einen eventuellen Bürgergeld Anspruch des Kindes / der Kinder angerechnet.
Einzelheiten hier: Kindesunterhalt und Bürgergeld
Zusammenfassung zu Bürgergeld bei Trennung und Scheidung
- In Deutschland wird fast jede 2. Ehe geschieden.
- Bezog das Ehepaar Bürgergeld, so bilden beide nach einer Trennung eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe des Bürgergeldes ändert sich.
- Sind Kinder vorhanden, so muss der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, dem anderen Elternteil Kindesunterhalt zahlen. Häufig ist das der Vater.
- Kindesunterhalt wird auf den Bürgergeld Regelsatz der Kinder angerechnet.