Vor dem Europäischen Gerichtshof schwebten zwei Verfahren, die sich mit der Existenzgrundlage der Schufa beschäftigten. Im Focus stand insbesondere der Schufa-Score, der Bonitätsscore. Der Schufa Score ist vielen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld, der Miete oder dem Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) aus der jüngsten Vergangenheit ein Begriff. Die große Frage: Wird es die Schufa 2024 nicht mehr geben?
Der Europäische Gerichtshof hat am 7. 12. 2023 nunmehr entschieden: der Schufa-Score darf nicht allein maßgeblich für die Bonität sein. Wenn die Bonität allein vom Score der betroffenen Person abhängt, dann ist das automatisierte Datensammeln verboten. Denn solches “Profiling” könne Menschen diskriminieren.
Wir erklären das EuGH Urteil in nachfolgendem Artikel und seine Auswirkungen auf Verbraucher und Kredite genauer.
Was ist die Schufa?
Der Europäische Gerichtshof hat zum Schufa-Score ein Urteil erlassen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist er rechtswidrig. Im allgemeinen jedoch nicht.
Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Dort werden Daten insbesondere von Bankkunden gespeichert und ausgewertet. Anhand dieser Daten wird ein Profil hinsichtlich der Kreditwürdigkeit erstellt. Auf diese Daten können Unternehmen zurückgreifen und so das Risiko einschätzen, mit der betreffenden Person einen Vertrag abzuschließen.
Wer hat ein negatives Schufa-Profil
Oft sind es Menschen, die wenig Geld haben, die ein negatives Schufa-Score aufweisen. Es sind Menschen, die der unteren Einkommensschicht angehören, aber auch Bürgergeld Bezieher und Sozialhilfeempfänger. Ein Leben am Existenzminimum ist oft mit Schulden verbunden.
Deutschlandticket / 49 Euro Ticket nur mit positivem Schufa-Score
In jüngster Vergangenheit wurde mehrfach darüber berichtet, das Bürger Probleme hatten, ein Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) zu erwerben, weil einige Verkehrsunternehmen nur dann bargeldlose Zahlungen akzeptieren, wenn die Schufa-Bonität vorhanden war.
Datenschutzgrundverordnung und Schufa
Der Schufa-Bonitätsscore ist im Mittelpunkt eines der Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden vertritt die Auffassung, dass es sich bei dem dahinterstehenden Berechnungsprozess um eine automatisierte Entscheidung handele. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbiete solche Computerprozesse, in denen Entscheidungen über Menschen getroffen werden, die diese rechtlich oder ähnlich beeinträchtigen können. Zwar entscheidet die Schufa nicht selbst über die Gewährung eines Kredits, aber die Bewertung durch die Schufa hat direkten Einfluss auf die Entscheidung der Bank oder Sparkasse. Folglich ist die Situation nahezu identisch mit einer vollständig automatisierten Entscheidung, so eine Rechtsauffassung. Würde sich der EuGH dieser Auffassung anschließen, verstieße das Schufa-Score-Verfahren gegen EU Recht.
Nicht legale Datenspeicherung durch Schufa?
Es sind sehr unterschiedliche Quellen, aus denen die Schufa ihre Daten über deutsche Bürger zusammenträgt. Auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen sollen dazu gehören, wie beispielsweise aus dem öffentlichen Register der Insolvenzbekanntmachungen. Rechtlich fraglich ist, ob eine solche private, parallele Datenerfassung neben den staatlichen Registern überhaupt zulässig ist. Hier fehlt es an einer gesetzlichen Regelung. Problematisch sind auch die Löschungsfristen, die bei der Schufa nicht parallel zu denen der öffentlichen Register sind.
Europäische Gerichtshof hat am 7.12.2023 über den Schufa-Score entschieden
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit des Schufa-Bonitätsberechungsverfahrens, also des Schufa-Scores, wird voraussichtlich Ende 2023 oder Anfang 2024 erfolgen, so war die erste Einschätzung.
Nunmehr liegt das Urteil vor. Danach darf der Schufa-Score nicht maßgeblich für die Bonität eines Kunden sein. Wenn die Bonität allein vom Score der betroffenen Person abhängt, dann ist das automatisierte Datensammeln verboten. Denn solches “Profiling” kann Menschen diskriminieren, so die Richter des Europäischen Gerichtshofs.
Das europäische Recht erlaubt allerdings auch nationale Sonderregeln, die mehr Datenspeicherung zulassen. Das ist nach dem deutschen Gesetz der Fall. Allerdings ist es durchaus möglich, so der EuGH, dass das deutsche Gesetz gegen die Grundsätze des europäischen Rechts verstößt. Denn: es schüzt die Menschen nicht ausreichend.
Ob das der Fall ist, muss nund das deutsche Verwaltungsgericht in Wiesbaden klären. Dieses hatte die Rechtsfrage dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
EuGH Urteil zum Schufa-Score für Verbraucher nicht zufriedenstellend
Das Ergebnis ist für Verbraucher nicht zufriedenstellend, denn bis zur abschließenden Klärung durch deutsche Gerichte darf ie SCHUFA in Deutschland die Zahlungsfähigkeit von Kunden bewertet.
Die SCHUFA teilte auch sofort mit, dass das Urteil des EuGH keinen Einfluss auf ihre Arbeitsweise habe. Als Grund gab sie an, dass für Banken und andere Firmen, die den Schufa-Score abfragten, sei dieses Scoring nicht der alleinige Grund dafür, dass die Kunden bestimmte Verträge bekommen oder nicht bekommen.
Schufa hatte zuvor schon reagiert: Schufa Daten nach Privatinsolvenz nur noch für 6 Monate gespeichert
Ab April hatte die Schufa allerdings beriets die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Insolvenzverfahren von drei Jahren auf 6 Monate gekürzt. Am 29. März 2023 hatte der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, ein Verfahren zu der Frage der Zulässigkeit der Datenspeicherung durch die Schufa vorerst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen. Die Schufa griff dieser Entscheidung vor und passte die Speicherfrist an.
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Unser Artikel wurde erstmals bereits am 3. April 2023 veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des EuGH haben wir ihn überarbeitet und wiederveröffentlicht.