Das EU-Parlament hat nunmehr eine EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen und verabschiedet. Nunmehr gibt es erstmalig eine Statuierung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung.
Eine kostenfreie Schuldnerberatung ist nicht nur für Bezieher von Bürgergeld wichtig, sondern für alle, die mit schulden belastet sind.
Wir erklären, was die EU nunmehr beschlossen hat.
Schulden und Überschuldung als gesellschaftliches Problem
Bald gibt es deutschlandweit ein Reicht auf kostenlose Schuldnerberatung – dank einer jetzt verabschiedeten EU-Richtlinie.
„Das ist ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Rat bekommen und nicht länger von unseriösen Anbietern abgezockt werden.“ So kommentierte Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) die Entscheidung des EU-Parlaments. So könne in Deutschland endlich ein Recht auf Schuldnerberatung umgesetzt werden. Die nicht tragbare Situation, mit der je nach Wohnort der Zugang zu einer Schuldnerberatung unterschiedlich geregelt sei, könne so bald beendet werden.
Sehr viele Menschen in Deutschland haben Schulden und wissen nicht, wie sie sich dieser wieder entledigen können. Eine Schuldnerberatung kann hier helfen.
Insbesondere viele Bezieher von Bürgergeld sind vom Problem Schulden betroffen. Das ist leicht erklärlich, da das Bürgergeld nur ein Überleben am Existenzminimum sichert. Oft reicht das Geld aber nicht aus. Das gilt insbesondere im Bereich Energie. Vielen Bürgergeld Beziehern machen Stromnachzahlungen zu schaffen.
Bürgergeld ist aber nur ein kleiner Ausschnitt. Auch Menschen, die nicht von Bürgergeld abhängig sind, haben Schuldenprobleme.
Schuldnerberatung muss unentgeltlich sein
Schuldnerberatungen sind hilfreich. Sie zeigen den Betroffenen einen Weg aus der Schuldenkrise. Nicht hilfreich ist es aber, wenn Menschen, die ohnehin schon in finanzieller Not sind, für die Hilfe auch nocht Geld bezahlen sollen. Seriöse Schuldnerberatung muss unentgeltlich sein.
Gerade in der heutigen Zeit der Inflation, in der das Geld immer weniger Wert wird, kommen immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Sie können dann ihr Geld nicht auch noch für die Kosten einer Schuldnerberatung verwenden.
Je länger man wartet, desto höher werden die Kosten
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass die Kosten, die durch eine Überschuldung oder durch Schulden allgemein entstehen, immer höher werden, je länger man wartet, um das Problem anzugehen. Es kommen Zinsen hinzu und Inkassokosten.
Wenn man für eine Schuldnerberatung zahlen muss, ist die Hemmschwelle zu groß, den Schritt in die Richtung zu tun. Ein unentgeltlicher Zugang zur Schuldnerberatung ist deshalb ein Schutz vor fortschreitender Überschuldung und vor weiteren Schulden.
Was beinhaltet die EU-Richtlinie zur kostenfreien Schuldnerberatung?
Die EU-Richtlinie zur kostenfreien Schuldnerberatung regelt den Umgang mit Verbraucherdarlehen bis 100.000 Euro. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, eine Beratung für überschuldete Haushalte anzubieten. Es geht dabei um Überziehungskredite, aber auch um geduldete Kontoüberziehung.
Die Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie innerhalb der nächsten 2 Jahre umsetzen. In Deutschland ist mit einer Umsetzung bis Ende der laufenden Legislaturperiode zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten des nationalen Gesetzes dürfen dann aber noch weitere 6 Monate vergehen.
Hier zum Text der Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021PC0347&from=EN