Viele Menschen kennen diesen Zuschuss nicht: die Kraftfahrzeughilfe von der Deutsschen Rentenversicherung. Sie beträgt bis zu 22.000 Euro und kann im Rahmen einer Wiedereingliederung beantrag werden – also zur Vermeidung einer Rente.
Der Zweck dieses Zuschusses besteht darin, Unterstützung beim Erwerb eines Fahrzeugs für berechtigte Personen zu bieten. Mit dem Ziel, den alltäglichen Pendelverkehr zu erleichtern und zugänglicher zu gestalten, hat die Deutsche Rentenversicherung diesen Zuschuss eingeführt.
Wir erklären das Ziel dieses Zuschusses, wer ihn beantragen kann und welche Höchstbeträge zur Verfügung stehen, in nachfolgendem Beitrag.
Zweck der Kraftfahrzeughilfe
Die Kraftfahrzeughilfe wurde von der Deutschen Rentenversicherung ins Leben gerufen. Der Hintergrund ist folgender: Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsort zu erreichen, sollen die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Förderung richtet sich hierbei nach dem individuellen Einkommen. Sie kann für die Anschaffung eines Fahrzeugs, den Erwerb einer Fahrerlaubnis oder auch für die Übernahme von Beförderungskosten gewährt werden. Zudem ist es in manchen Fällen möglich, die Kosten für zusätzliche Ausstattungen zu übernehmen, die aufgrund der Behinderung notwendig sind.
Der Zuschuss wird im Einzelnen gezahlt für:
- den Kauf eines Autos,
- den behindertengerechten Umbau oder die Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs und
- den Erwerb des Führerscheins.
Rechtsanspruch für Personen mit Behinderung
Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft auf die Benutzung eines Fahrzeugs angewiesen sind, haben einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die maximale Förderung für den Kauf eines Autos beträgt 22.000 Euro, was eine deutliche Erhöhung gegenüber dem früheren Höchstbetrag von 9.500 Euro darstellt. In besonderen Fällen kann jedoch auch ein höherer Betrag gewährt werden, wenn dies aufgrund der Behinderung notwendig ist. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Einkommen des Antragstellers und entfällt möglicherweise bei hohem Einkommen. Alleinstehende Personen mit Behinderungen können bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.470 Euro zumindest eine Teilförderung in Höhe von 3.520 Euro für den Kauf eines neuen Autos erhalten. So unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation auf die Benutzung eines Fahrzeugs angewiesen sind und ihnen dadurch mehr Unabhängigkeit und Mobilität ermöglichen.
Bis zu 22.000 Euro Förderung
Das Hilfsprogramm der Rentenversicherung für die Anschaffung oder den Umbau von Fahrzeugen stellt eine adäquate Möglichkeit dar, Personen, die darauf angewiesen sind, eine finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Autos zu gewähren – und das in Höhe von bis zu 22.000 Euro!
Besonders sinnvoll an dieser Förderung ist ihre Flexibilität, denn Begünstigte sind nicht auf bestimmte Modelle beschränkt. Vielmehr können sie ein Fahrzeug oder Anpassungen auswählen, die optimal auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Eine gelungene Initiative, die es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglicht, mobil und unabhängig zu sein.
Rentenversicherung hat Partner
Die Deutsche Rentenversicherung ist zwar die treibende Kraft bei dieser Aktion, jedoch sind weitere Einrichtungen wie die gesetzliche Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit mit im Boot. Zusammen sorgen sie dafür, dass das Programm von einer größeren Anzahl von Menschen in Anspruch genommen werden kann.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, sind folgende:
- Für den Arbeits- oder Schulweg sind Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung auf ein Fahrzeug angewiesen.
- Sie müssen der Fahrer des Autos sein oder einen eingetragenen Fahrer haben.
Wer seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz wegen einer Behinderung nur mit dem Auto erreichen kann, kann also Zuschüsse beantragen. Was sich nach einem Angebot eines Automobilklubs anhört, gehört zu den wichtigsten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, für die neben den Krankenkassen auch die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist.
Zusammenfassung zur Kraftfahrzeughilfe der Rentenversicherung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Kraftfahrzeughilfe an, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ihren täglichen Pendelverkehr reibungslos und barrierefrei zu bewältigen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, in der jeder die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat. Mit dieser Hilfe wird der Alltag für Menschen mit Behinderungen erleichtert und ihr Leben ein Stück weit unabhängiger gestaltet. Die Deutsche Rentenversicherung trägt somit dazu bei, dass auch Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre Ziele erreichen können.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.