Spielt die CDU die Sozialneid-Karte?
Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ersetzen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den der Bundestag bereits positiv entschieden hat.
Ziel der Neuregelung ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen vertrauensvoll mit den Jobcentern zusammenarbeiten können und weniger Druck spüren. Die Regelsätze der Grundsicherung Bürgergeld sollen ebenfalls angehoben werden. Alleinstehende sollen 502 Euro im Monat erhalten. Heute bekommen sie lediglich 449 Euro monatlich.
CDU und CSU sind gegen die Einführung des Bürgergeldes. Da die von der Union geführten Bundesländer im Bundesrat die Mehrheit haben, können sie das Zustandekommen des Gesetzes blockieren. Beim Bürgergeld-Gesetz handelt es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz; der Bundesrat muss zustimmen, damit das Gesetz wirksam wird. Stimmt er nicht zu, so muss sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen. Kommt es soweit, dürfte es fraglich sein, ob das Bürgergeld-Gesetz noch zum 1. Januar 2023 wirksam werden könnten.
Was kritisiert die CDU am geplanten Bürgergeld?
Schonvermögen und Karenzzeiten
Die CDU spricht von einem Systemwechsel. Laut ihrem Vorsitzenden sei die Union mit dem vorgesehenen Schonvermögen und den Karenzzeiten nicht einverstanden.
Es würden falsche Anreize gesetzt. Das sei absolut sozial ungerecht.
CDU und CSU kritisieren, dass das Bürgergeld nach den Ampel-Plänen in den ersten zwei Jahren auch dann bezogen werden kann, wenn die Antragsteller hohe Rücklagen haben. Das sogenannte Schonvermögen soll für den eigentlichen Leistungsbezieher 60.000 Euro betragen und von 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Sind die Argumente der CDU / CSU stichhaltig?
Hinsichtlich des Schonvermögens muss gesagt werden, dass damit nur das ausgebaut wird, was die vorherige Bundesregierung und Führung der CDU beschlossen hat. So argumentiert auch der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske.
CDU will sofortige Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes
Die CDU schlägt statt der Einführung des Bürgergeldes eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes vor. Und zwar um genau den Betrag, den auch die Bundesregierung für das Bürgergeld vorgesehen hat. Danach soll über weitere Teile des geplanten Gesetzesvorhabens gesprochen werden.
Widersprüchliche Argumentation
Zuvor hatte die CDU /CSU bemängelt, dass mit der Erhöhung des Regelsatzes der Abstand zwischen Arbeitsentgelt und Bürgergeld nicht groß genug sei. Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, hieß es aus Reihen der Unionsparteien.
Auch der Bundesarbeitsminister ist über diese neue Argumentation verwundert. Sie sei arbeitsmarktpolitisch jedoch nicht ausreichend. Nur das Geld zu erhöhen reiche nicht aus, um Langzeitarbeitslose in ein Beschäftigungsverhältnis (zurück)zu führen. Es gehe um viele Menschen, die Unterstützung bräuchten, um aus der Not herauszukommen. Darum gehe es, nicht um parteipolitische Schachzüge.
Auch die FPD zeigt sich strikt ablehnend gegenüber den Vorschlägen der Union. Diese wolle nur die Regelsätze erhöhen ohne die Leistungsgerechtigkeit und die Aufstiegschancen durch eine Reform zu verbessern.
Es sei der falsche Weg, die Regelsätze zwar anheben zu wollen, auf der anderen Seite aber eine Strukturveränderung abzulehnen. Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland müssten modernisiert werden.
Die SPD stellte noch einmal klar, dass es sich beim Bürgergeld um ein Gesamtpaket handele, das in sich schlüssig sei und einen Anschluss für auslaufende Regelungen enthalte. Da können man nicht einfach einen Teil streichen und damit gleichzeitig die Jobcenter mit Unsicherheiten belasten.
Bundesrat als Hürde für das Bürgergeld
Am 10.11.2022 entscheidet der Bundestag in 2. Und 3. Lesung über das Bürgergeld-Gesetz. Im Bundesrat, der anschließend über das Gesetz entscheiden muss, ist die Bundesregierung ebenfalls auf eine mehrheitlich Zustimmung angewiesen. Die Mehrheit im Bundesrat haben jedoch die Länder unter der Führung der CDU.
Um die Blockade im Bundesrat zu verhindern, hatte die Bundesregierung letzte Woche einen Kompromissvorschlag gemacht. Vorgesehen ist, dass die Schonvermögen, die künftigen Bezieher von Bürgergeld nicht für den Lebensunterhalt einsetzen müssen, genauer überprüft werden. An der geplanten Erhöhung der Schonvermögen soll hingegen nichts geändert werden. Außerdem sollen die Heizkosten nur in einem angemessenen Maß von den Jobcentern übernommen werden.
Das ist für die CDU / CSU allerdings nicht ausreichend.
Die Bundesregierung hält trotz des Widerstandes der Union am Zeitplan für eine Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 fest. Man sei auf zahlreiche Änderungswünsche der von der Union geführten Bundesländer eingegangen. Sollte der Bundesrat blockieren, so müsste im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden, damit das Bürgergeld am 1. Januar 2023 wirksam werden könne.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.