Strom- und Gaspreise: Rentner und Bürgergeld-Bezieher in Not!

Bezieher von Bürgergeld und Rentner sind von der Mehrwertsteuererhöhung auf Strom und Gas ab Januar 2024 besonders hart betroffen. Daneben all diejenigen, die nur ein kleines Einkommen haben.

Steuererhöhung ab Januar 2024 für Strom und Gas: Rentner und Bürgergeld Bezieher hart betroffen!
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Strom und Gas haben sich in der vergangenen Jahren rapide verteuert und sind Indikatoren der Inflation geworden. Nunmehr entspannt sich der Preis für Strom und Gas etwas, doch die Bundesregierung will ab Januar 2024 die Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von derzeit 7 Prozent auf 19 Prozent erhöhen.  Das trifft insbesondere Bezieher von kleinen Einkommen, wie Rentner, Bürgergeld-Empfänger oder Bezieher von Grundsicherung im Alter besonders hart.

In nachfolgendem Artikel erklären wir, worauf sich Rentner, Bürgergeld Bezieher und Arbeitnehmer ab Januar 2024 einstellen müssen und wie sie die steigenden Preise möglicherweise abfedern können.

Geplante Mehrwertsteuererhöhung lässt Energiepreisbremsen verpuffen

Steuererhöhung ab Januar 2024 für Strom und Gas: Rentner und Bürgergeld Bezieher müssen mehr zahlen.

Die Mehrwertsteuer auf Gas und Strom wird ab Januar 2024 um 12 Prozent von 7 auf 19 Prozent erhöht. Bürgergeld-Bezieher, Rentner und Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen sind besonders betroffen.

Die Bundesregierung will ab Januar 2024  wieder die volle Mehrwertsteuer für Gas und Strom einführen, diese also von derzeit 7 Prozent auf 19 Prozent erhöhen. Damit nähert sich die Zeit der Entlastungen im Energiebereich dem Ende.  

Gleichzeitig verlängert die Bundesregierung die Preisbremsen für Strom und Gas bis Ende März 2024. Der Gaspreis für Privathaushalte ist gegenwärtig bei12 pro Kilowattstunde gedeckelt, bei Strom 40 Cent. Durch die Anhebung der Steuer auf Strom und Gas von 7 Prozent auf 19 Prozent haben die privaten Verbraucher von der Strompreisbremse und Gaspreisbremse allerdings wenig Nutzen. Das hat bereits das Vergleichsportal Verivox analysiert.

Gas- und Strompreisbremse nur als Sicherheit

Laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ist es so, dass die Verlängerung der Preisbremsen einen Sicherheitsmechanismus darstellen sollen. Dies für den Fall, dass es im kommenden Winter zu einer erneuten Energiepreiskrise kommen sollte. Die privaten Haushalten haben so eine Sicherheit vor unvorhergesehenen Preisanstiegen bei Strom und Gas.

Durch die (vorgezogene) Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas nimmt der Bund ca. 2,1 Milliarden Euro mehr ein, so das Bundesfinanzministerium.

In den vergangenen Monaten haben die Strom- und Gaspreisbremse den deutschen Staat ca 32 Milliarden Euro gekostet.

Aktuelle Strom- und Gastarife liegen deutlich unter den Preisbremsen

Von der Verlängerung der Strompreisbremse und Gaspreisbremse haben  nur diejenigen privaten Haushalten einen Nutzen, die noch in teuren Tarifen festsitzen und aufgrund von Zeitverträgen den Energieanbieter nicht wechseln können. Sparen können Sie wieder, wenn sie einen günstigeren Strom- und/oder Gas-Tarif wählen und den Anbieter wechseln.

Verivox rät: All diejenigen, die gegenwärtig mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen müssen, also mehr als die Deckelbeträge der Gas- und Strompreisbremse, sollten einen anderen Strom- oder / und Gas-Tarif wählen. Neukundenpreise liegen laut Auskunft des Vergleichsportals im Schnitt 30 Cent je Kilowattstunde Strom und  9 Cent je Kilowattstunde Gas.

Bürgergeld Bezieher hinsichtlich Gas nicht betroffen

Bezieher von Bürgergeld sind von der ab Januar 2024  geltenden Mehrwertsteuererhöhung bei Gas nur indirekt betroffen. Für sie zahlt das Jobcenter die Heizkosten im Rahmen der Angemessenheit. Für Strom gilt dies nur, wenn mit Strom geheizt wird.

Bürgergeld Bezieher und Stromkosten

Hinsichtlich der Stromkosten sind die Bürgergeld Bezieher von der Mehrwertsteuer Erhöhung direkt betroffen, weil die Stromkosten (soweit sie nicht die Heizung betreffen) aus dem Bürgergeld-Regelsatz gezahlt werden müssen.

Rentner und die Steuererhöhung auf Strom und Gas ab Januar 2024

Für Rentner, die ergänzend Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, gilt das zu den Beziehern von Bürgergeld gesagte. Die Heizkosten übernimmt das Sozialamt, die Stromkosten müssen sie hingegen selbst tragen.

Rentner, die keine ergänzenden staatlichen Leistungen beziehen, sind hinsichtlich Gas direkt betroffen. Sie sollten sehen, ob sie den Gasanbieter wechseln können, wenn sie mehr als die gegenwärtige Preisbremse bezahlen müssen.