Bundessozialgericht: Urteile zu Merkzeichen aG Schwerbehinderung
Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis bedeutet „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Daran sind besondere Nachteilsausgleiche geknüpft. Das Bundessozialgericht …
Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis bedeutet „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Daran sind besondere Nachteilsausgleiche geknüpft. Das Bundessozialgericht …
Einen Behindertenparkplatz zu nutzen ist Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen aG oder gleichwertigen Merkzeichen vorbehalten, wenn …