Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird zum 1. Januar 2024 erhöht. Die genauen Zahlen können Sie nachfolgend unserer Tabelle zum Unterhaltsvorschuss 2024 entnehmen.
Hintergrund ist die Anhebung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle 2024. Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt für Kinder gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalt zahlt. Die Zahlung des Unterhaltsvorschusses ist unabhängig vom Sorgerecht und vom Einkommen des betreuenden Elternteils.
Muss aber für den Erhalt des erhöhten Unterhaltsvorschusses 2024 ein neuer Antrag beim Jugendamt gestellt werden? Was ist sonst hinsichtlich der Unterhaltsvorschuss Erhöhung 2024 zu beachten?
Wir erklären es in unserem Beitrag!
Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2024
Der Unterhaltsvorschuss handelt ist eine Sozialleistung, die vom Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind im Haushalt ausgezahlt wird.
Zum 1. Januar 2024 ist der Mindestunterhalt für Kinder angehoben worden. Rechtsgrundlage ist die Sechste Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz vom 29.11.2023 (Mindestunterhaltsverordnung). Damit erhöht sich auch der Unterhaltsvorschuss 2024.
Die Erhöhungsbeträge beim Unterhaltsvorschuss 2024 lauten wie folgt:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren werden im Jahr 2024 43 Euro mehr gezahlt,
- für Kinder 6 bis 11 Jahren werden im Jahr 49 Euro mehr gezahlt,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren werden im Jahr 57 Euro mehr gezahlt.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt also nur für minderjährige Kinder bis zum 18. Geburtstag gezahlt.
Für Kinder ab 12 Jahren gelten weitere Voraussetzungen: Das Kind oder der alleinerziehende Elternteil bezieht keine Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz bzw. das Kind wäre durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf diese Leistungen angewiesen oder der alleinerziehende Elternteil erzielt trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto.
Unterhaltsvorschuss Rechner: Unterhaltsvorschuss 2024 selbst berechnen
Wie berechnet sich der Unterhaltsvorschuss 2024 ? Nun, den Unterhaltsvorschuss kann man mittels eines Unterhaltsvorschuss Rechners berechnen oder ganz einfach nach folgender Formel:
- Regelbetrag Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entsprechend dem Alter des Kindes
(minus)
- Kindergeld
(gleich)
- monatlicher Unterhaltsvorschuss 2024 nach dem UVG
Unterhaltsvorschuss 2024 Höhe – Tabelle
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2024 können Sie unserer Tabelle zum Unterhaltsvorschuss 2024 entnehmen. Rechtsgrundlagen sind das BGB sowie die Rechtsverordnung zum Mindestunterhalt.
Nach § 1612 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 BGB ist für die Höhe des Unterhalts das Alter der Kinder maßgebend.
Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2024 | Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen) | Summe Unterhaltsvorschuss 2024 |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 480 Euro | 250 Euro | 230 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 551 Euro | 250 Euro | 301 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 645 Euro | 250 Euro | 395 Euro |
Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?
Die Unterhaltsvorschuss Auszahlung findet im Voraus statt. Das Geld muss also am 1. des Montas bereits auf dem Konto sein. Konsequenz ist, dass Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats ist. Das heißt: der Unterhaltsvorschuss für Januar 2024 wird bereits im Dezember gezahlt!
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt somit ähnlich wie beim Bürgergeld oder Wohngeld.
Zu den Auszahlungsterminen für das Bürgergeld siehe hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2024
Zu den Auszahlungsterminen für das Wohngeld siehe hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2024
Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Unterhaltsvorschuss ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden. Er beträgt nun (abhängig vom Alter des Kindes) 230, 301 oder 395 Euro.
- Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt immer im Voraus.
Quellen
6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.