Das Jahr nähert sich dem Ende und der – hoffentlich weiße – Dezember 2023 steht mit den Weihnachtsfeiertagen vor der Tür. Weihnachten ist nicht lediglich ein christliches Fest der Kirche, sondern eine Tradition, die über die Religionen hinausgeht. Weihnachtsgeschenke, Besuche von Kindern und Eltern, Weihnachtsmärkte – all das gehört zu Weihnachten. Es geht bei Weihnachten also auch um das liebe Geld und den Konsum.
Erhöhte Ausgaben zu Weihnachten sind der Grund, warum es Weihnachtsgeld gibt. Doch nicht jeder hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Unsere Frage: Bekommen Rentner Weihnachtsgeld? Zahlt die Rentenversicherung 2023 oder generell eine Weihnachts-Beihilfe? Wer hat generell einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wann haben Rentner einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Diese Fragen beantworten wir in nachfolgendem Artikel.
Vorab: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Weihnachtsgeld
Auch Rentner können einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Allerdings wird dieses nicht von der Rentenversicheurng gezahlt. Ein Arbeitsvertrag ist notwendig.
Die Antwort auf die Frage nach dem Weihnachtsgeld von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Rentenzahlung muss verneint werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Weihnachtsgeld oder sonstige Weihnachtsbeihilfe. Der Grund ist einfach: Eine Zahlung von Weihnachtsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Dennoch: Auch Rentner können in den Genuss von Weihnachtsgeld gelangen! Gezahlt wird es jedoch von einer anderen Stelle.
Wann und wie können Rentner Weihnachtsgeld erhalten?
Rentnern steht Weihnachtsgeld zu, wenn sie neben ihrer Rente Arbeiten und in ihrem Arbeitsvertrag diese Sonderzahlung vorgesehen ist.
Auch wenn kein Weihnachtsgeld und keine Weihnachtsbeihilfe von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, weder 2023 noch überhaupt, können Rentner dennoch in den Genuss von Weihnachtsgeld kommen, und zwar denn, wenn sie zusätzlich zur Rente, also aufstockend, ein Arbeitseinkommen erzielen, in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Das bedeutet: Wenn Rentner ein Erwerbseinkommen erzielen und in einem Arbeitsverhältnis stehen, können sie Weihnachtsgeld erhalten. Das gilt aber nur dann, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber verpflichtend geregelt ist. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber gibt es nicht.
In Deutschland beziehen durchschnittlich 55 Prozent der Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelung ein Weihnachtsgeld. Leider sind starke Unterschiede je nach Region und Tarifbindung festzustellen.
In den alten Bundesländern haben beispielsweise 58 Prozent der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, in den neuen Bundesländern hingegen lediglich 39 Prozent.
Und: Angestellte in tarifgebundenen Unternehmen beziehen weit häufiger Weihnachtsgeld als Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Unternehmen.
Was müssen Rentner tun, wenn sie Weihnachtsgeld erhalten?
Wer als aufstockender, also erwerbstätiger Rentner Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber erhält, muss zunächst nichts tun. Er kann sich in seinen Sessel zurücklehnen und sich über die Weihnachts-Gratifikation freuen.
Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um ein zusätzliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Es muss somit vom Grundsatz her versteuert werden. Ob das im konkreten Fall tatsächlich so ist, hängt von jährlichen Gesamteinkommen und den individuellen Einkommensfreibeträgen ab. ,
Ist man als Rentner erwerbstätig, etwa in einem Minijob, und erhält zusätzlich Leistungen nach dem SGB XII, also Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, so ist es möglich, dass das Weihnachtsgeld auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet wird und dieser also in dem Monat der Zahlung des Weihnachtsgeldes geringer ausfällt oder komplett wegfällt. Das hängt davon ab, ob der Einkommensfreibetrag in dem Monat der Zahlung des Weihnachtsgeldes überschritten wird oder nicht. Das ist ähnlich wie beim Weihnachtsgeld und Bürgergeld.
Wie viel Weihnachtsgeld wird ausgezahlt?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und ist entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt. Schaut man auf die durchschnittlichen Weihnachtsgeld-Zahlungen, so lässt sich sagen, dass die Höhe des Weihnachtsgeldes bei ca. 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts liegt.
Häufig sind in den für die jeweilige Branche geltenden Tarifverträgen genaue Regelungen zum Weihnachtsgeld enthalten. So ist beispielsweise im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie festgelegt, dass Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent ihres monatlichen Grundgehalts haben.
Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Wie der Name schon sagt, wird das Weihnachtsgeld im Zusammenhang mit bzw. im Hinblick auf Weihnachten ausgezahlt. Üblicherweise erfolgt die Zahlung des Weihnachtsgeldes zusammen mit dem Novembergehalt. Schließlich kann es seinen Zweck oft nur erfüllen, wenn es vor dem Kauf der Weihnachtsgeschenke in der Haushaltskasse zur Verfügung steht.
Sonderfrage: Weihnachtsgeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Kann man Weihnachtsgeld auch beziehen, wenn man zusätzlich zur Rente oder allein Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält? Diese Frage ist mit ja zu beantworten. Unter Umständen erfolgt aber eine Anrechnung auf die Zahlung der Grundsicherung, s.o.
Zusammenfassung zu Rentner und Weihnachtsgeld
Das Wichtigste am Schluss noch einmal kurz zusammengefasst:
- Die Deutsche Rentenversicherung zahlt kein Weihnachtsgeld und auch keine sonstige Weihnachtsbeihilfe, weder 2023 als Inflationsausgleich, noch generell.
- Dennoch können Rentner Weihnachtsgeld erhalten, wenn sie neben dem Rentenbezug ein Arbeitsverhältnis ausüben und aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.
- Das Weihnachtsgeld wird auch dann gezahlt, wenn Grundsicherung im Alter aufstockend zu einer Erwerbstätigkeit gezahlt wird. Möglich ist allerdings eine Verrechnung mit der staatlichen Leistung im Rahmen der allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen.