In Deutschland ist der Mutterschutz ein gesetzlich geregelter Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Entbindung. Er umfasst Kündigungsschutz, Arbeitsschutzmaßnahmen, Beschäftigungsverbote und auch Entgeltersatzleistungen.
Wie aber sieht es mit dem Weihnachtsgeld während der Mutteschutz-Zeit aus? Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld während des Mutterschutzes?
Diese Frage beantworten wir in nachfolgendem Artikel und werfen dabei einen Blick auf die Grundzüge des Mutterschutzes und des Weihnachtsgeldes.
Weihnachtsgeld im Mutterschutz: Anspruch und Höhe
Während des Mutterschutzes besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld für Arbeitnehmerinnen.
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres besteht. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die jedoch in vielen Unternehmen üblich ist. Die Zahlung erfolgt normalerweise im November oder Dezember als Anerkennung für die geleistete Arbeit. Es handelt sich um eine Sonderzahlung.
Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht aber nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vereinbart ist.
Anspruch auf Weihnachtsgeld im Mutterschutz
Auch Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das gilt auch dann, wenn sie zum Jahresende nicht mehr arbeiten, weil sie bereits in der Mutterschutzfrist sind und ein Beschäftigungsverbot gilt.
Dieser Anspruch ist durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt. Das MuSchG verbietet es Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen wegen der Schwangerschaft oder der Mutterschaft zu benachteiligen. Eine Benachteiligung wäre es auch, wenn Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz kein Weihnachtsgeld erhalten würden.
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Weihnachtsgeld während des Mutterschutz-Beschäftigungsverbots ausschließt, ist unwirksam, weil diskriminierend. Das hat u.a. das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 20.8.2014 unter dem Az. 20 CA 10147/13 entschieden.
Höhe des Weihnachtsgeldes im Mutterschutz
Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag. In vielen Unternehmen beträgt das Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt.
Weihnachtsgeld in der Elternzeit
Auch wenn sich Mutter oder Vater in Elternzeit befindet, besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Das Weihnachtsgeld kann jedoch hier – anders als im Mutterschutz – gekürzt werden.
Einzelheiten zum Thema finden Sie hier: Weihnachtsgeld während Elternzeit
Weihnachtsgeld und Bürgergeld
Auch Bezieher von Bürgergeld haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben und ihr Arbeitsvertrag einen entsprechenden Anspruch einräumt. Allerdings erfolgt eine Anrechung auf das Bürgergeld im Rahmen der allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen.
Für Bürgergeld beziehende Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz gilt das gleiche.
Zu den Einzelheiten siehe hier: Weihnachtsgeld und Bürgergeld
Quelle: Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend
Zusammenfassung zu Weihnachtsgeld während Mutterschutz
Das Wichtigste zum Thema Weihnachtsgeld und Mutterschutz zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Arbeitnehmerinnen, die sich im Mutterschutz befinden, haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dieser Anspruch ist durch das Mutterschutzgesetz geschützt.
- Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag.
- Während der Elternzeit besteht hingegen in der Regel nur ein anteiliger Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.