Weihnachtsgeld / Beihilfe für Bürgergeld-Bezieher? Überraschung!

Das Bürgergeld Gesetz kennt kein Weihnachtsgeld und keine Weihnachtsbeihilfe. Dennoch: Leistungsbezieher können Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Wann das der Fall ist, erklären wir in diesem Beitrag!

Frau in Weihnachtskostüm hält Geld in der Hand
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Der Dezember 2024 weist mit den Adventskerzen den Weg Richtung Weihnachten. Das ist nicht nur das christliche Fest der Liebe, sondern auch der Weihnachtsgeschenke, der Besuche, des Weihnachtsessens und der Weihnachtsmärkte. Fazit somit: Weihnachten hat viel mit Geld und Ausgaben zu tun.

Weihnachtsgeld hilft – wenn man es denn erhält!

Die Frage: bekommen Bezieher von Bürgergeld Weihnachtsgeld? Zahlt das Jobcenter eine Weihnachts-Beihilfe? Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

In unserem Beitrag rund um Bürgergeld und Weihnachten beantworten wir diese Fragen!

Bürgergeld kennt kein Weihnachtsgeld – Jobcenter zahlt nichts!

Die Antwort auf die Frage nach dem Weihnachtsgeld vom Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes muss verneint werden. Das Jobcenter zahlt kein Weihnachtsgeld oder sonstige Weihnachtsbeihilfe! Der Grund ist einfach: Im SGB II (Bürgergeld Gesetz) ist kein Anspruch auf Weihnachtsgeld vorgesehen.


Ausnahme: Bürgergeld Bezieher können Weihnachtsgeld erhalten

100 Euro Schein mit Weihnachtsschleife
Bildquelle: Canva

Beziehern von Bürgergeld steht Weihnachtsgeld zu, wenn dies in ihrem Arbeitsvertrag so vorgesehen ist. Allerdings wird es möglicherweise mit dem Regelsatz vom Jobcenter verrechnet. Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen.

Auch wenn das Jobcenter kein Weihnachtsgeld und keine Weihnachtsbeihilfe zahlt, können Bürgergeld Bezieher dennoch in den Genuss von Weihnachtsgeld kommen, und zwar denn, wenn sie das Bürgergeld lediglich aufstockend beziehen, also in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Das bedeutet: Wenn Bürgergeld Bezieher ein Erwerbseinkommen erzielen und in einem Arbeitsverhältnis stehen, können sie Weihnachtsgeld erhalten. Das gilt aber nur dann, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber vorgesehen ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber gibt es nicht.

In Deutschland haben etwa 55 Prozent der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dabei gibt es selbstverständlich Unterschiede nach Region und Tarifbindung. Beispiel:

 In den alten Bundesländern bekommen 58 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, in den neuen Bundesländern nur 39 Prozent.

Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen bekommen häufiger Weihnachtsgeld als Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen.

Pflichten von Bürgergeld Beziehern, wenn sie Weihnachtsgeld erhalten

Wer als aufstockender, also erwerbstätiger Bezieher von Bürgergeld Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber erhält, muss diese Sonderzahlung dem Jobcenter mitteilen.

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um ein zusätzliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Es wird vom Grundsatz her auf das Bürgergeld angerechnet, im Rahmen der allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen bzw. des Einkommensfreibetrages.

Möglicherweise besteht im Monat, in dem das Bürgergeld  gezahlt wird, kein Anspruch auf Bürgergeld. Das ist dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Gehalt höher als der Bürgergeld-Anspruch ausfällt.

§ 11 Absatz 2 SGB II (Bürgergeld Gesetz)  wird das Einkommen in dem Monat angerechnet, in welchem es der Leistungsempfänger zufließt, also auf seinem Konto gutgeschrieben wird (Zuflussprinzip).


Weihnachtsgeld: die Höhe

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist in der Regel nicht gesetzlich geregelt, sondern wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, ergibt sich also aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag. Üblicherweise werden 60 bis 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts als Weihnachtsgeld ausgezahlt.

In Tarifverträgen sind oft konkrete Regelungen zum Weihnachtsgeld getroffen. So sieht der Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie vor, dass Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten Anspruch auf ein Weihnachtsgeld in Höhe von 60 Prozent ihres monatlichen Grundgehalts haben.

Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?

In der Regel wird das Weihnachtsgeld zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. So kann es seinen Zweck am besten erfüllen und die Weihnachtskasse für Geschenke aufstocken.


Besonderheit Weihnachtsgeld und Elternzeit

Kann man Weihnachtsgeld auch während der Elternzeit beziehen? Diese Frage beantworten wir in einem besonderem Artikel: Weihnachtsgeld während Elternzeit

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Weihnachtsgeld

Das Wichtigste am Schluss noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Das Jobcenter zahlt kein Weihnachtsgeld und auch keine sonstige Weihnachtsbeihilfe im Rahmen des Bürgergeldes.
  • Dennoch können Bürgergeld-Bezieher Weihnachtsgeld erhalten! Dann, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.
  • Das Weihnachtsgeld wird allerdings im Rahmen der allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen mit dem Bürgergeld verrechnt.

Quelle

Eigene Recherche