Der Konflikt um das Bürgergeld wurde beigelegt. Am 25. November gaben Bundesrat und Bundestag nun grünes Licht. Neben einer Änderung der Regelsätze wird es auch weniger Sanktionen und eine Erhöhung der Freibeträge geben. Allerdings tritt die Regelung der Freibeträge erst Mitte nächsten Jahres in Kraft. Doch wie hoch werden die Freibeträge sein und was muss man generell beachten? Nachfolgend werden alle wichtigen Fragen zum Thema Freibeträge geklärt.
Keine Änderung der Freibeträge zum 1. Januar 2023
Das Bürgergeld ist wahrscheinlich die umfangreichste Reform, die seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht wurde. Auch der Freibetrag für erwerbstätige Bürgergeldbezieher wird sich ändern. Dieser Schritt war lange überfällig, da sich der Freibetrag für erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger seit 2011 nicht mehr verändert hat. In Zukunft soll sich Arbeit wieder lohnen und mit der Änderung der Freibeträge sollen neue Anreize geschaffen werden. Doch bis es so weit ist, werden noch einige Monate vergehen, denn die neuen Freibeträge werden erst zum 1. Juli 2023 eingeführt. Bis dahin gelten für Bürgergeldbezieher die aktuellen Freibeträge, die innerhalb des Arbeitslosengeldes II gesetzlich festgeschrieben sind. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob man bisher Arbeitslosengeld II bezogen hat oder ab dem 1. Januar 2023 erstmalig Leistungen in Form des neuen Bürgergeldes bezieht.
Freibeträge bis zum 30. Juni 2023
Obwohl das neue Bürgergeld planmäßig zum 1. Januar 2023 eingeführt wird, gelten die neuen Freibeträge erst ab dem 1. Juli 2023. Bis dahin werden die gesetzlichen Regelungen des Arbeitslosengeldes II übernommen. Wer also bisher Hartz IV bezogen hat, der behält die Freibeträge bis Mitte nächsten Jahres bei. Personen, die bisher keine anderen Leistungen bezogen haben und ab dem 1. Januar 2023 das neue Bürgergeld beziehen werden, erhalten automatisch die Arbeitslosengeld-II-Freibeträge. Das bedeutet, dass bis Mitte nächsten Jahres ein Grundfreibetrag von 100 Euro besteht. Ferner gilt der sogenannte Erwerbstätigenfreibetrag. Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 101 und 1.000 Euro beträgt der Freibetrag 20 % des Bruttoeinkommens. Liegt der monatliche Verdienst zwischen 1.001 und 1.200 Euro, dann bleibt ein Freibetrag von 10 % des Bruttoeinkommens. Für Alleinerziehende steigt die Einkommensgrenze auf 1.500 Euro an. Hier beträgt der Freibetrag 10 % des monatlichen Bruttoeinkommens, wenn der monatliche Verdienst zwischen 1.001 und 1.500 Euro liegt.
Freibeträge ab dem 1. Juli 2023
Ab dem 1. Juli 2023 soll die neue Bürgergeldregelung bei den Freibeträgen in Kraft treten. Der Grundfreibetrag von 100 Euro wird aber auch mit der Einführung der neuen Regelung bestehen bleiben. Ab einem monatlichen Bruttoverdienst ab 101 Euro gilt eine gestaffelte Regelung: Liegt das monatliche Einkommen zwischen 101 und 520 Euro, beträgt der Freibetrag 20 %. Personen, die einen Bruttolohn zwischen 521 und 1.000 Euro pro Monat verdienen, erhalten einen Freibetrag von 30 % auf das monatliche Bruttoeinkommen. Ab einem Bruttoeinkommen zwischen 1.001 und 1.200 Euro monatlich bleibt ein Freibetrag von 10 % auf das monatliche Bruttoeinkommen. Für Alleinerziehende bleibt der monatliche Freibetrag von 10 % bis zu einem Monatseinkommen von 1.500 Euro erhalten.
Freibeträge sollen Anreize schaffen
Gegenüber den Hartz-IV-Freibeträgen hat sich bereits einiges getan. Arbeit kann sich also durchaus lohnen. Trotzdem bleiben eine ganze Menge Kritikpunkte. Sozialverbände kritisieren die späte Einführung der Freibetragsänderungen. Es ist unverständlich, warum die Änderungen erst ein halbes Jahr nach der Einführung des Bürgergeldes in Kraft treten. In Anbetracht der Inflation und der stetig steigenden Energiekosten wäre eine frühere Einführung mehr als angebracht gewesen. Vielen geht die Bürgergeld-Reform in Bezug auf die Freibeträge nicht weit genug. Insbesondere Familienverbände fordern eine Nachbesserung, denn der Freibetrag für Eltern ist vergleichsweise gering. Gerade in der letzten Stufe bei einem monatlichen Verdienst zwischen 1.001 und 1.500 Euro sind alleinerziehende Mütter und Väter benachteiligt. Der ganze Aufwand hinsichtlich der Kinderbetreuung und der gesamten Organisation Beruf und Kind unter einen Hut zu bringen, ist bei einem Freibetrag von 50 Euro nicht lukrativ.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.