Es sind nicht gerade wenig Arbeitnehmer, die gern vor Erreichen des Regel-Renteneintrittsalters kin Rente gehen möchten. Das Renteneinrittsalter wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Bereits mit 63 Jahren die Vorzüge des Lebens als Rentner zu genießen, ist für viele ein angenehmer Gedanke. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte macht dies möglich. Sie wird deshalb auch als Rente mit 63 bezeichnet.
Doch was ist die Rente mit 63? Kann jeder sie nutzen und abschlagsfrei seine Altersrente beziehen?
In nachfolgendem Artikel gehen wir auf diese Fragen ein und beantworten sie.
Kann jeder die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nutzen?
Die Rente mit 63 ist ein Traum vieler Arbeitnehmer. Gibt es sie noch? Wenn ja, muss man Rentenabschläge in Kauf nehmen? Wann ist eine Frührente möglich? Wir beantworten diese Fragen.
Die Rente mit 63 Jahren steht leider nicht allen Arbeitnehmern offen. Im Gegenteil, nur wenige können wirklich abschlagsfrei, also ohne lebenslange Rentenkürzung, mit 63 Jahren ihre Rente beziehen.
Fakt ist: Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gibt es gegenwärtig nicht mehr für Arbeitnehmer. Auf die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren hatte nur einen Anspruch, wer vor 1953 geboren wurde. Diese Jahrgänge sind aber inzwischen über 70 Jahre alt und schon längst in Rente.
Das für die vorgezogene Altersrente erforderliche Lebensalter wird für bis 1964 geborene Versicherte schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Zu den Einzelheiten, mit welchem Alter man abschlagsfrei in Rente gehen kann, siehe hier:
Tabelle Renteneintrittsalter – abschlagsfrei in Rente
Die abschlagsfreie Frührente
Um die abschlagsfreie Frührente in Anspruch nehmen zu können, sind zwei Voraussetzungen nötig. Zum einen muss das erforderliche Lebensalter (s. oben) erreicht sein. Zum anderen muss man wenigstens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Auch reguläre Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben.
- Für Personen, die bis 1947 geborenen wurden, lag das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
- Für Gebürtsjahrgänge zwischen 1947 und 1958 wurde es jeweils jeweils um einen Monat erhöht.
- Für die Geburtsjahrgänge zwischen 1959 und 1964 wurde es jeweils um zwei Monate erhöht.
- Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt es bei 67 Jahren.
Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen
Die Rente mit 63 Jahren gibt es weiterhin, aber nicht mehr als abschlagsfreie Rente. Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss Abschläge, also Abzüge von der Rente in Kauf nehmen, und zwar für die gesamte Zeit des Rentenbezugs, also Lebenslang. Für jeden Monat, den man vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittalters in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Altersrente abgezogen. Dieser Abzug kann sich bis auf 14,4 Prozent der Rente summieren. Bei einer regülären Rente von 1000 Euro würde man also 144 Euro weniger ausgezahlt erhalten, lebenslang.
Weitere Voraussetzung für die Rente mit 63: er oder sie muss mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto gutgeschrieben haben.
Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung
Der Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung verschafft einen Überlick über die Abzüge, die bei vorzeitige Rente mit 63 Jahren fällig werden. Mit dem Rentenrechner kann man den Rentenbeginn und die Rentenhöhe berechnen: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Quellen:
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.