Das Bürgergeld dient dazu, das Überleben unter soziokulturellen Aspekten am Existenzminimum sicherzustellen. Gleichzeitig sind im Bürgergeld Gesetz Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorgesehen, um den Bezug des Bürgergeldes nachhaltig beenden zu können.
Die AfD-Fraktion im Bundestag, also die Abgeordneten der Partei, die – nach einem aktuellen Urteil des VG Köln – der Verfassungsschutz insgesamt als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf, will das SGB II, das die gesetzliche Grundlage des Bürgergeldes darstellt, umgestalten und die Arbeitsvermittlung in den Mittelpunkt rücken.
In unserem Beitrag beleuchten wir diesen Antrag.
Stärkere Fokussierung auf Arbeitsvermittlung beim Bürgergeld?
Die AfD hat einen Antrag zur Reform des Bürgergeldes in den Bundestag eingereicht. Lesen Sie in unserem Beitrag, wer kein Bürgergeld mehr erhalten soll.
Mit einem Antrag im Bundestag, BT-DS 20/10609, hat die AfD-Fraktion eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung gefordert. Dort heißt es: „Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang“.
Die Bundestagsfraktion bezieht sich dabei auf unterschiedliche Angaben der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Erwerbsfähigkeit von Bürgergeld Beziehern.
Bürgergeld Bezieher werden angeblich „geparkt“
Die AfD Fraktion vertritt die Auffassung, dass nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die manifest vermittlungsgehemmt und somit eigentlich Sozialfälle seien, im System des Bürgergeldes oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt“ würden, „ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“.
Reform des Bürgergeld Gesetzes gefordert
Aus diesem Grund fordert die Fraktion der AfD im Bundestag eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe).
Das soll wie folgt aussehen:
Arbeitssuchenden-Hilfe
Das bisherige Bürgergeldsystem soll bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind.
Sozialhilfe-Neu
Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer „Sozialhilfe-Neu“ umgestaltet werden. Dort sollen neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern dann auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer versorgt werden.
Nach Auffassung der AfD sollen hierunter auch Bürgergeld Bezieher fallen, so starke Gesundheitseinschränkungen haben, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Darunter sollen aber ebenfalls Menschen fallen, die wegen der Betreuung eines Kindes oder der Pflege von Angehörigen nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das gleiche soll für Menschen gelten, die an niederschwelligen Fördermaßnahmen teilnehmen.
Amtsärztliche Untersuchung verschärfen
Als weitere Änderung fordert die AfD-Fraktion Änderungen bei der amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung des Gesundheitszustandes.
Vermittlungsvorrang wieder einführen
Last not least will die AfD die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs.
Was sagen die anderen Parteien zum Bürgergeld Antrag der AfD?
Der AfD gehe es in erster Linie um eine Arbeitspflicht der Betroffenen, kritisiert die SPD durch Annika Klose.
Kai Whittaker von der CDU/CSU Fraktion erklärte, die AfD wolle Menschen in nützlich und unnützlich einteilen.
Jens Teutrine (FDP) kritisierte den AfD-Antrag ebenfalls, sieht aber auch Reformbedarf beim Bürgergeld.
Beate Müller-Gemmeke vom Bündnis 90/Die Grünen kritisierte „das abwertende Menschenbild der AfD in jeder Zeile des Antrags“. Die AfD wolle gesellschaftliche Teilhabe verhindern.
Die Gruppe Die Linke wirft der der AfD-Fraktion vor, es sei absurd, einerseits den Fachkräftemangel zu beklagen und andererseits den Vermittlungsvorrang wieder einführen zu wollen, anstatt Arbeitssuchende weiter zu qualifizieren.
Unsere Meinung zum AfD-Antrag: mehr als traurig!
Das, was die AfD fordert ist bereits zu einem großen Teil Gesetz. Das betrifft insbesondere die Erwerbsfähigkeit und den Anspruch auf Bürgergeld. Wer voraussichtlich über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, hat keinen Bürgergeld Anspruch, sondern einen Anspruch nach dem SGB XII.
Insgesamt zeugt der Antrag der AfD unserer Meinung nach von Unkenntnis und Diskrimminerung.