Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben.Beim Bürgergeld geht es nicht nur um die Absicherung des einzelnen erwerbsfähigen Antragstellers, sondern auch seiner Familie, der Bedarfsgemeinschaft. Kinder erhalten ebenfalls Bürgergeld.
Die Höhe des Bürgergeldes hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab. In nachfolgendem Artikel haben wir berechnet, wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie erhält, also eine Durchschnittsfamilie, Mutter, Vater, 2 Kinder.
Regelsatz: Wie viel Bürgergeld erhalten Mutter und Vater mit 2 Kindern?
Wie hoch ist der Bürgergeld Anspruch einer vierköpfigen Familie? Die Anwort: es kommt auf die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft Familie an.
Wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie erhält, ist abhängig von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft, also in erster Linie vom Alter der Kinder. Jedes Mitglied der Familie wird einer Regelbedarfsstufe zugeordnet und erhält den entsprechenden Regelsatz.
Die Regelbedarfsstufen bzw. der Bürgergeld Regelsatz sieht so aus (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
Bezugsberechtigte Person für das Bürgergeld | Regelbedarf 2024 |
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern | 563 Euro |
Volljährige Partner | 506 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern | 471 Euro |
Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen | 451 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
Kommen wir nun zurück auf den Anspruch einer vierköpfigen Familie, Eltern und zwei Kinder, so berechnet sich der Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen für volljährige Partner sowie der entsprechenden Regelbedarfsstufen für Kinder wie folgt.
Die Eltern erhalten somit einen monatlichen Bürgergeld Regelsatz von 1012 Euro.
Hinzu kommt der Regelsatz der Kinder.
Für die Höhe des für die Kinder gezahlten Regelsatzes bestehen unterschiedlichen Möglichkeiten, je nach Alter der Kinder. Folgende Beispiele haben wir für Sie ausgewählt, im Jahr 2024:
- Beide Kinder sind 0 bis 5 Jahre alt: 714 Euro
- Beide Kinder sind 6 bis 13 Jahre alt: 780 Euro
- Beide Kinder sind 14 bis 17 Jahre alt: 942 Euro
- Ein Kind ist 0 bis 5 Jahre, das andere 6 bis 13 Jahre: 747 Euro
- Ein Kind ist 6 bis 13 Jahre, das andere 14 bis 17 Jahre: 861 Euro
Der Regelbedarf einer vierköpfigen Familie variiert somit. Für 2024 liegt er zwischen 1.726 Euro bis 1.954 Euro pro Monat.
Bürgergeld: Miete, Heizung, Nebenkosten plus Regelsatz
Miete: Wie viel zahlt das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft für eine vierköpfige Familie?
Neben dem Regelbedarf für jedes Familienmitglied zahlt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung. Diese Kosten werden allerdings nur bis zur sogenannten Angemessenheitsgrenze übernommen. Für eine vierköpfige Familie ist nach Angaben des Bundesarbeitsministerium eine Wohnung mit vier Zimmern zwischen 85 bis 90 Quadratmetern angemessen. Allerdings kommt es nicht auf die Größe der Wohnung an, sondern auf die Höhe der Miete.Sie darf die – örtlich unterschiedlichen – durchschnittlichen Mieten für Wohnungen im unteren Preissegment nicht überschreiten.
Bürgergeld Mehrbedarf für jedes Familienmitglied
Neben dem Regelbedarf können Mehrbedarfe den Bürgergeld Anspruch der vierköpfigen Familie erhöhen.
Neben dem Regelsatz gibt es noch zusätzliche Leistungen oder Mehrbedarfe, die Bezieher beanspruchen können.
So gibt es beispielsweise den
Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen
Sonderbedarfe und zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld
Zusätzlich zu den oben angeführten Zahlungen, können Bezieher von Bürgergeld weitere Zahlungen erhalten. Wer beispielsweise Aus- oder Weiterbildung macht, kann den Bürgergeld Bonus in Höhe von 75 Euro oder das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vom Jobcenter erhalten. Des Weiteren gibt es für eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie.
Bürgergeld für eine vierköpfige Familie: Anrechnung von Einkommen?
Für die Bürgergeld Höhe kommt es, wie oben dargelegt, auf den Bedarf an. Auf der anderen Seite spielt auch das Vermögen und vor allem Einkommen eine Rolle.
Das Einkommen wird auf dem Bürgergeld Anspruch angerechnet bzw. mit ihm verrechnet.
Allerdings gibt es Freibeträge für das Einkommen. Das bedeutet, dass nicht das gesamte Einkommen mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet wird und ihn reduziert. Die Einkommensfreibeträge stellen sich nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie folgt dar:
Bruttoeinkommen von 0 bis 100 Euro: Es erfolgt keine Einkommensanrechnung (Grundfreibetrag)
Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Bruttoeinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Bruttoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 20 Prozent werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet, lebt ein minderjährigen Kind im Haushalt gilt dies für das Bruttoeinkommen zwischen 1000 und 1.500 Euro.
Für Mitglieder der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren gibt es weitere Freibeträge: Sie können ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie aus beruflichen Ausbildungen oder einem FSJ bis zur Minijob-Grenze, die gegenwärtig 520 Euro beträgt, anrechnungsfrei behalten. Einkommen aus Schülerjobs während der Ferien wird in voller Höhe nicht für das Bürgergeld berücksichtigt und ehrenamtlich tätige Menschen können jährlich eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 Euro anrechnungsfrei behalten.
Regelsatz bei Mutter, Vater, 2 Kindern
Nehmen wir also Beispiel eine Durchschnittsfamilie in Deutschland, also Eltern und 2 minderjährige Kinder und berechnen wir den Regelsatz.
Wie viel Bürgergeld erhält eine durchschnittliche vierköpfige Familie?
Diese Frage lässt sich einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten. Doch wir wollen das Berechnungsbeispiel hier ausführlich darstellen. Wir gehen in unserem Rechenbeispiel davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5jährigem Jungen und einer 16jährigen Tochter besteht. Dann sieht die Regelleistung des Bürgergeldes für die Familie wie folgt aus:
Grundbedarf
Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 506 Euro
Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 357 Euro
Grundbedarf je Kind von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro Euro
Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1828 Euro an Bürgergeld als Regelbedarf zu.
Kosten für Miete
Zu dem Regelbedarf des Bürgergelds kommen die Kosten für die Unterkunft hinzu. Sie setzen sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammen. Wie hoch die Kosten für die Wohnung sind, hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie regelmäßig höher als etwa auf dem flachen Land.
Neu beim Bürgergeld ist, dass die Kosten der Unterkunft, also die Höhe der Miete, in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Die Mietkosten werden also so übernommen, wie sie sind.
Nimmt man in unserem Beispiel Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro an, so stünde der Familie etwa 2530 Euro Bürgergeld pro Monat zu Verfügung.
Weiteres Beispiel zum Bürgergeld: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern
Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus.
§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.
Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.
Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Die Bürgergeld Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht wie folgt aus:
Bürgergeld Beispielsrechnung 1:
Regelbedarf Mutter: 563 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 8 und 16 Jahre alt sind: 135,12 Euro.
Regelbedarf Kind 8 Jahre: 390 Euro
Regelbedarf Kind 16 Jahre: 471 Euro
Summe: 1559,12 Euro
Bürgergeld Beispielsrechnung 2:
Regelbedarf Mutter: 563 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 10 und 13 Jahre alt sind: 202,68 Euro
Regelbedarf Kind 10 Jahre: 390 Euro
Regelbedarf Kind 13 Jahre: 390 Euro
Summe: 1545,68 Euro
Hinzu kommen wieder die Kosten für die Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten. Liegen diese bei 600 Euro, so beträgt das Bürgergeld im ersten Fall 2.159,12 Euro, im zweiten Fall 2.145,68 Euro.
Weiterführende Information: Bürgergeld Rechner
Zur genauen und individuellen Berechnung des Bürgergeld Anspruchs von Ihnen und Ihrer Familie, nutzen Sie den Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V.: Bürgergeld Rechner