Die nachfolgende Tabelle der Wohngeld Auszahlung für das Jahr 2024 und 2025 zeigt für jeden Monat des Jahres 2024 und des Jahres 2025 das Datum der Wohngeld Auszahlung und den Wochentag der Zahlung an. Auszahlung ist bedeutet in diesem Zusammenhang Gutschrift des Geldes auf dem Konto des Wohngeld Berechtigten.
Tabelle Wohngeld Auszahlungstermine 2024
Monat des Wohngeld Anspruchs 2024 | Wochentag der Wohngeld Auszahlung 2024 | Datum der Wohngeld Auszahlung 2024 |
---|---|---|
Januar 2024 | Freitag | 29.12.2023 |
Februar 2024 | Mittwoch | 31.01.2024 |
März 2024 | Donnerstag | 29.02.2024 |
April 2024 | Donnerstag | 28.03.2024 |
Mai 2024 | Dienstag | 30.04.2024 |
Juni 2024 | Freitag | 31.05.2024 |
Juli 2024 | Freitag | 28.06.2024 |
August 2024 | Mittwoch | 31.07.2024 |
September 2024 | Freitag | 30.08.2024 |
Oktober 2024 | Montag | 30.09.2024 |
November 2024 | Mittwoch / Donnerstag | 30./31.10.2024 |
Dezember 2024 | Freitag | 29.11.2024 |
Tabelle Wohngeld Auszahlungstermine 2025
In nachfolgender Tabelle finden Sie alle Wohngeld Auszahlungstermine 2025.
Monat des Wohngeld Anspruchs 2025 | Wochentag der Wohngeld Auszahlung 2025 | Datum der Wohngeld Auszahlung 2025 |
---|---|---|
Januar 2025 | Montag | 30.12.2024 |
Februar 2025 | Freitag | 31.01.2025 |
März 2025 | Freitag | 28.02.2025 |
April 2025 | Freitag | 28.03.2025 |
Mai 2025 | Dienstag | 29.04.2025 |
Juni 2025 | Freitag | 30.05.2025 |
Juli 2025 | Montag | 30.06.2025 |
August 2025 | Donnerstag | 31.07.2025 |
September 2025 | Freitag | 29.08.2025 |
Oktober 2025 | Dienstag | 30.09.2025 |
November 2025 | Donnerstag/ Freitag | 30./31.10.2025 |
Dezember 2025 | Freitag | 28.11.2025 |
Das Wohngeld ist entweder ein Mietzuschuss oder ein Lastenzuschuss, je nachdem, ob eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Wohngeld wird monatlich gezahlt und steht den Anspruchsberechtigten im Voraus zur Verfügung. Das bedeutet: Das muss bereits am ersten Tag eines jeden Monats auf dem Konto des Leistungsberechtigten zur Verfügung stehen sein. Das muss deshalb so sein, weil in der Regel auch Miete, Heizkosten und sonstige mit dem Wohnen verbundene Ausgaben bereits am 1. des jeweiligen Monats zu zahlen sind.
Da es nicht selten vorkommt, dass der erste eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, überweist das Wohngeldamt das Wohngeld so, dass es bereits am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Vormonats auf dem Girokonto der Wohngeld Berechtigten gutgeschrieben wird.
Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt immer für einen Monat. Dabei wird ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet wird. Unabhängig von der Anzahl der Tage eines Monats wird immer die gleiche Summe an Wohngeld ausgezahlt.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.