Wohngeld für Studenten: So beantragen Sie den Mietzuschuss!

Studenten können ihr Studium mit dem BAföG finanzieren. Was aber, wenn kein Bafög gezahlt wird? Können Studenten Wohngeld beantragen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir geben die Antworten in unserem Artikel.

Wohngeld für Studenten - wie das geht!

Nach der Schule folgt für viele junge Menschen das Studium. Doch wie wird der Lebensunterhalt sichergestellt? Können Studenten Wohngeld beantragen? Neben oder anstelle des Bafög? Denn für eine Arbeitseinkommen reicht die vorhandene Zeit an der Uni oder Fachhochschule nicht aus. Ist also Wohngeld eine Alternative für Studenten?

Wir beantworten die Frage in unserem Artikel.

Grundsatz: Studenten haben keinen Anspruch auf Wohngeld – aber Ausnahmen!

Studenten haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Wohngeld.

Wann haben Studenten einen Anspruch auf Wohngeld? In der Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen, in den Studenten Wohngeld beantragen können. Wir erklären es!

Grundsätzlich haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld. Das gilt gem. § 20 WoGG, wenn Sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben. Ob sie wirklich Bafög erhalten, spielt keine Rolle.  Der Grund liegt in der Gesetzeskonkurrenz zwischen dem BAföG und dem Wohngeldgesetz. Das BAföG sieht einen Teil der Unterstützung für die Wohnkosten vor.

Wie funktioniert Wohngeld?

Wohngeld ist eine Sozialleistung. Es handelt sich bei der Geldzahlung um einen Mietzuschuss oder um einen Lastenzuschuss (bei selbstgenutztem Wohneigentum). Die Höhe des Wohngeldes ist einkommensabhängig und abhängig von der Höhe der Miete. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG), das von seiner Konzeption im Zusammenwirken mit dem BAföG Studenten vom Grundsatz her einen Anspruch verwehrt.

Wohngeld: Einkommen gering – Miete hoch

Anspruch auf Wohngeld hat, dessen Einkommen gering ist, dessen Miete aber relativ hoch ist. Es kommt auf die individuellen Verhältnisse an. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, dass zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist das Wohngeld deutlich erhöht worden. Allerdings ist keine inhaltliche Verschiebung eingetreten. Für Studenten hat sich also nichts geändert.

Das durchschnittliches Wohngeld beträgt gegenwärtig 192 Euro pro Monat. Aufgrund der unterschiedlichen Mieten gibt es jedoch große regionale Unterschiede.

Wohngeld als Student beantragen

Wie bereits erwähnt, kann man als Studenten nur in Ausnahmefällen Wohngeld erhalten. Das BAföG geht vor. Denn es sieht einen Teil der Förderung für den Bedarf der Wohnungskosten vor. M.a.W.: Wohnungskosten sind im BAföG enthalten.

Wie in § 20 BAföG nachgelesen werden kann, hat man dann als Studenten keine Aussicht auf Erfolg mit dem Bafög-Antrag. Der Anspruch nach dem BAföG beinhaltet die Wohnkosten. Hat man keinen Anspruch nach dem BAföG, kann man nicht einfach auf ein anderes Gesetz, sprich: eine andere Rechtsgrundlage, ausweichen.

Ausnahmen: dann kann man als Student Wohngeld beantragen

Wohngeld kann man nur in Ausnahmefällen beantragen, nämlich dann, wenn die Regelung in § 20 WoGG nicht greift.  Ein solche Ausnahmefall liegt vor, wenn die Auszahlung von BAföG aus einem der folgenden  Gründe vom Bafög-Amt abgelehnt wird:

  • § 15 Abs. 2 i.V.m. § 15a BAföG: Förderungshöchstdauer des Studiengangs überschritten
  • § 10 Abs. 3 BAföG:  Altersgrenze von 45 Jahren  überschritten
  • § 7 Abs. 3 BAföG:   Fachrichtungswechsel ohne „wichtigen Grund“ nach Beginn des 4. Fachsemesters
  • § 48 Abs. 1 BAföG: Leistungsnachweise nicht erbracht 
  • Keine Anerkennung der Ausbildungsstätte nach § 2 BAföG
  • § 2 Abs. 5 BAföG: Teilzeitstudium  
  • § 7 Abs. 2 BAföG:  Zweitausbildung /Zweitstudium
  • Urlaubssemester

Wohngeld für Studenten mit Kind

Studenten, die ein oder mehre Kinder haben, habe ebenfalls einen Anspruch auf Wohngeld. Das Kind muss aber ebenfalls die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllen.

Bürgergeld als Alternative zum Wohngeld?

Man könnte sich fragen, ob Bürgergeld als Alternative zum Wohngeld genutzt werden kann, ob man also als Student Bürgergeld ergänzend beantragen kann. Diese Frage muss in aller Regel verneint werden. Es gilt beim Bürgergeld das gleiche wie beim Wohngeld: das BAföG geht vor.

Zum Verhältnis Bürgergeld – BaföG siehe hier: Bürgergeld für Studenten

Quellen

BAföG – Gesetze im Internet

§ 20 Wohngeld Gesetz