Bürgergeld: Richtlinien für angemessene Wohnungsgröße und Mietkosten

Beim Bürgergeld sind Miethöhe und Wohnungsgröße entscheidend für die Kostenübernahme.

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Die Angemessenheit von Wohnungsgröße und Mietkosten spielt eine wichtige Rolle beim Bürgergeld. Während die Miethöhe das Hauptkriterium darstellt, wird die Wohnungsgröße als sekundäres Kriterium betrachtet. Die Jobcenter prüfen individuell, ob die Kosten angemessen sind, wobei lokale Mietpreise und persönliche Umstände berücksichtigt werden.

Richtlinien zur Wohnungsgröße

Bürgergeld: Wohnung muss angemessen sein, nicht zu groß?

Welche Rolle spielt die Wohnungsgröße bei der Frage der Angemessenheit der Wohnung im Bereich des Bürgergeldes?

Die folgenden Richtwerte gelten für die Wohnungsgröße:

  • Ein-Personen-Haushalt: 45-50 Quadratmeter
  • Zwei-Personen-Haushalt: 60-65 Quadratmeter
  • Drei-Personen-Haushalt: 75-80 Quadratmeter
  • Vier-Personen-Haushalt: 85-95 Quadratmeter

Für jede weitere Person im Haushalt werden 15 Quadratmeter addiert.

Ausnahmen von den Richtwerten

Es gibt einige Ausnahmen von den Richtwerten. So kann eine größere Wohnung angemessen sein, wenn:

  • die Wohnung behindertengerecht ausgestattet ist,
  • die Familie mehrere Kinder hat,
  • die Wohnung in einer ländlichen Region liegt.

Angemessene Miete beim Bürgergeld

Neben der Wohnungsgröße spielt auch die Miete eine Rolle. Die Miete muss angemessen sein, d.h. sie darf nicht über den in der jeweiligen Region üblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen im unteren Preissegment liegen. Das ist das eigentlich entscheidende Kriterium dafür, ob das Jobcenter die Kosten der Unterkunft übernimmt.

Wer als Einzelperson in einer 80 qm großen Wohnung lebt, hierfür aber nur eine Miete in Höhe einer 45 qm großen Wohnung zahlen muss, wird in aller Regel keine Probleme hinsichtlich der Kostenübernahme beim Jobcenter bekommen. Angemessen müssen natürlich auch Betriebskosten und Heizkosten sein.

Hinsichtlich der Angemessenheit der Wohnungskosten kommt es auf die Bruttowarmmiete an. Diese muss den Angemessenheitsvorgaben entsprechen. Hierzu gab es erst kürzlich eine höchstrichterliche Entscheidung: Angemessenheit der Warmmiete.

Mietobergrenzen in unterschiedlichen Großstätten

Wir haben für unterschiedliche Großstätte eine Übersicht zu den Mietobergrenzen zusammengestellt. So können Sie sich einen Überblick über die Situation der angemessenen Mieten verschaffen:

Mietobergrenzen beim Bürgergeld

Erkundigen Sie sich hinsichtlich der Angemessenheitsgrenzen, die für Ihre Gemeinde gelten, beim örtlichen Jobcenter!

Karenzzeit

Wer Bürgergeld neu beantragt und in einer Wohnung lebt, deren Kosten nicht angemessen im Sinne des SGB II sind, muss sich in den ersten sechs Monaten keine Sorgen machen. Es gilt eine Karenzzeit: In den ersten sechs Monaten des Bezugs von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger in dieser Zeit auch in einer Wohnung wohnen können, die größer oder teurer ist als die Richtwerte vorsehen.

Zusammenfassung zur Wohnungsgröße bei Bürgergeld

Die Wohnungsgröße spielt für die Angemessenheit der Wohnung und die Kostenübernahme durch das Jobcenter nicht die entscheidende Rolle.

  • Wichtiger und entscheidend ist die Höhe der Miete. Sie muss sich im Rahmen der Ortsüblichkeit für vergleichbare Wohnungen im unteren Preissegment halten.
  • Es ist unerlässlich, sich vor der Wohnungssuche über die in der jeweiligen Region geltenden Richtwerte zur Angemessenheit zu informieren. Diese Informationen erhalten Sie im Jobcenter.

Quellen

§ 22 SGB II

Redakteure

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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