Kernstück des Bürgergeldes soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürger und Behörde, also Jobcenter, sein. .
Aus diesem Grunde ist das vorherige Sanktionssystem des SGB II (Hartz IV) stark abgeschwächt worden. So sah es der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Bürgergeld vor, der auch von der CDU / CSU mitgetragen worden ist.
Dieses Vorhaben stieß seinerzeit nicht nur auf Zustimmung. Und auch heute wird wieder heiß um Sanktionen beim Bürgergeld diskutiert. Im Laufe des Jahres 2024 gab es einiges an Verschärfungen und auch 2025 dürfte eine Fortseztung dieses Trends bei den Leistungsminderungen zu erwarten sein.
Verzicht auf Sanktionen wurde nicht von allen befürwortet
Für viele rechte Politiker steht fest, dass das Bürgergeld System zu wenig und zu schwache Sanktionen bereit hält, um die Menschen zur Arbeit zu motivieren.
So hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seienerzeit vor Einführung des Bürgergeld Gesetzes geäußert, dass das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld Missbrauch bei Leistungsempfängern fördere. Er hielt die Einführung des Bürgergeldes für eine Fehlentscheidung, das Bürgergeld so wie seinerzeit von der SPD geplant. Er sah die Gefahr, dass dann “überhaupt keine Möglichkeit mehr” bestünde, jemanden zu motivieren. “Wer nicht arbeiten kann, der muss auch keine Arbeit annehmen”, erklärte Söder. “Wer aber arbeiten kann und das nicht will, der kann nicht in gleicher Weise auf die Solidarität pochen wie jemand, der eben nicht arbeiten kann.”
Damit spielte Söder auf die Sanktionen des SGB II und deren geplanter Abschwächung im Rahmen des Bürgergeldes an.
Die Bundesregierung hatte mögliche Sanktionen gegen ALG-II-Bezieher aber schon vor Einführung des Bürgergeldes ausgesetzt.
Ursprünglich war bei Einführung des Bürgergeld eine sechsmonatige Vertrauensperiode geplant, in der Regelverstöße – etwa das Fernbleiben von Beratungsgesprächen zur Aufnahme einer Arbeit – nicht sanktioniert werden sollten. Erst nach Ablauf der Vertrauensperiode sollen Sanktionen wieder möglich sein.
Die Sanktionen ihm Rahmen des SGB II waren während der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Hier einige Zahlen: Im Jahr 2021 verhängten die Jobcenter 194.000 Sanktionen .Das waren ca. 23.000 mehr als im Jahr 2020, aber deutlich weniger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Damals waren ca. 807.000 Sanktionen verhängt worden.
Bürgergeld sieht sehr wohl Sanktionen vor
Es war allerdings nicht so, dass im Rahmen der Neuregelung des SGB II und der Einführung des Bürgergeldes sämtliche Sanktionen abgeschafft werden sollten. Auch weiterhin waren Sanktionen möglich, wenn der Bürger eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter notorisch ablehnt. Es sollte jedoch zunächst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Wo dieses nicht zustande kommt, sollten Sanktionsmöglichkeiten des Jobcenters bestehen bleiben.
Gegenwärtige Sanktionensmöglichkeiten
Die Sanktioen im Bereich Bürgergeld sind 2024 wieder ausgeweitet worden. Bei sogenannten Totalverweigerern droht auch eine Totalsanktionen. Das bedeutet, wer ein Jobangebot grundlos ablehnt, dem kann der Bürgergeld Regelsatz für 2 Monate komplett gestrichen werden.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.