Unterhaltsvorschuss Auszahlung & Termine 2025

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Der sogenannte Unterhaltsvorschuss (UVG) , ist eine staatliche Sozialleistung für den alleinerziehenden Elternteil (meistens Mutter), der vom anderen Elternteil (meistens Vater) keine Unterhaltszahlung für das gemeinsame Kind erhält.

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt monatlich auf Antrag gezahlt, und zwar im Voraus, spätestens am letzten Bankarbeitstag bzw. Werktag des Vormonats.

Nachfolgende Tabelle zeigt die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss 2025.

Tabelle Unterhaltsvorschuss: Auszahlungstermine & Kontoeingang 2025

Unterhaltsvorschuss für MonatÜberweisungstag
Januar 202531.12.2024 (Dienstag)
Februar 202531.01.2025 (Freitag)
März 202528.02.2025 (Freitag)
April 202531.03.2025 (Montag)
Mai 202530.04.2025 (Mittwoch)
Juni 202530.05.2025 (Freitag)
Juli 202530.06.2025 (Montag)
August 202531.07.2025 (Donnerstag)
September 202529.08.2025 (Freitag)
Oktober 202530.09.2025 (Dienstag)
November 202531.10.2025 (Freitag)
Dezember 202528.11.2025 (Freitag)

Viel mehr Frauen als Männer 2025 auf Unterhaltsvorschuss angewiesen

Statistisch gesehen sind weit mehr Frauen auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen als Männer. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamt sind  85 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren Mütter.

Wann wird der Unterhaltsvorschuss 2025 ausgezahlt?

Diese Frage ist  wichtig: wann wird Unterhaltsvorschuss ausgezahlt? Die Auszahlungstermine für 2025 können Sie obiger Tabelle zur Auszahlung des Unterhaltsvorschusses entnehmen.  Generell lässt sich sagen:  Das Geld wird immer im Voraus überwiesen und muss spätestens zum letzten Tag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto gutgeschrieben sein.

Ist der letzte Tag des Vormonats kein Bankarbeitstag, so muss schon früher überwiesen werden und das Geld muss am letzten Werktag auf dem Konto eingegangen sein.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2025?

Der Unterhaltsvorschuss 2025 wird sich voraussichtlich nicht gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Das Gegenteil könnte der Fall sein. Wenn das Kindergeld erhöht wird, wird der Unterhaltsvorschuss angepasst. Der Grund: Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss müssen genau das Existenzminimum (Mindestunterhalt) des Kindes decken.

Die genaue Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich also aus dem Betrag des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergelds. Dabei wird der gesamte Betrag des Kindergeldes 2025 in Höhe  von 255 Euro vom Mindestunterhalt abgezogen, der sich aus Berechnungen nach der „Düsseldorfer Tabelle“ ergibt.

Da 2025 der Mindestunterhalt voraussichtlich nicht angehoben wird, das Kindergeld hingegen um 5 Euro auf 255 Euro, folgt daraus, das sich die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2025 um 5 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert.

Nachfolgende Tabelle zur Höhe des Unterhaltsvorschusses zeigt dies:

  • 225 Euro monatlich für Kinder bis zu 5 Jahren
  • 296 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 390 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren

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