Minijob-Grenze 2025: Neue Verdienstmöglichkeiten für Geringverdiener

Die Minijob-Grenze wird ab 2025 voraussichtlich auf 538 Euro pro Monat angehoben, was neue Chancen für Geringverdiener eröffnet und die Flexibilität am Arbeitsmarkt erhöht. Die Einzelheiten lesen Sie in unserem Beitrag!

zwei Frauen in Arbeitskleidung mit Werkzeug
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Die Minijob-Grenze wird ab 2025 erneut angehoben, was für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber von großer Bedeutung ist. Diese Änderung bringt neue Verdienstmöglichkeiten für Geringverdiener mit sich und passt sich der wirtschaftlichen Entwicklung an. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die neue Minijob-Grenze, ihre Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile. Erfahren Sie, wie sich diese Anpassung auf Ihre finanzielle Situation auswirken könnte und welche Möglichkeiten sich dadurch für Sie eröffnen.

Große Nachfrage nach Minijobs

Mann und Frau mit Kellner-Schürzen
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Die Minijob-Grenze wird 2025 neu gezogen. Sie wird durch den Anstieg des Mindestlohns erhöht.

In Deutschland sind Minijobs sehr beliebt, egal ob im Verkauf, in der Gastronomie oder auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Ungefähr 3,4 Millionen Menschen üben einen Minijob aus, das bekannte Wort für eine „geringfügige Beschäftigung“.  Darunter sind auch viele Rentner, denen die Rente nicht ausreicht, Studenten und auch Schüler während der Ferien. Sie alle üben den Minijob als Nebentätigkeit aus.

Mindestlohn steigt 2025, somit auch die Minijob-Grenze

Das Einkommen der Minijobber steigt ab dem 1.  Januar 2025, und zwar, weil  der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben wird. Konsequenterweise erhöht sich in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verdienstobergrenze beim Minijob.  Diese beträgt ab Jahresbeginn 556 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze dürfen Minijobber ein monatliches Gehalt aus ihrem Job beziehen, ohne den Status Minijob zu verlieren. Rechnet man auf ein Jahr um, so lassen sich 2025 6672 Euro mit einem Minijob verdienen. Die Arbeitszeit bleibt unverändert und beträgt nach wie vor 43 Stunden im Monat – wenn nur der Mindestlohn verdient wird. Erhält man ein höheres Gehalt, so darf man selbstredend nur weniger Stunden arbeiten, ohne die Minijobgrenze zu übersteigen. Beispiel: beträgt der Stundenlohn 15 Euro, so kommt man mit 37 Stunden im Monat auf 556 Euro.

Wichtig ist also, individuell hinzusehen und genau zu rechnen, wie viele Stunden mit dem Lohn, der vertraglich vereinbart ist, gearbeitet werden kann, ohne dass man den Minijob-Status verliert, also die Minijob-Grenze überschreitet.

Was genau ist ein Minijob? Welche Arten gibt es?

Im Bereich des Minijobs gibt es zwei Arten von Jobs, und zwar einmal die geringfügige Beschäftigung (Geld-Geringfügigkeit)und zum anderen die kurzfristige Beschäftigung (Zeit-Geringfügigkeit).

Bis vor ein paar Jahren hieß der Minijob auch 450 -Euro-Job. Dann wurde die Verdienstgrenze angehoben. Die geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das monatliche Gehalt die vom Gesetz bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Diese liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro. Dividiert man diesen Betrag durch den Mindestlohn von 12,82 Euro, so kommt man auf die Stundenzahl von 43 pro Monat.

Bei der kurzfristige Beschäftigung handelt es sich um den allgemein bekannten “Ferienjob”. Bei dieser Höchstens drei Monate oder 70 Tage pro Jahr darf man in dieser Konstellation arbeiten. Das monatliche Einkomme bzw. der Stundenlohn spielen bei dieser Komponente des Minijobs keine Rolle. Der gesetzliche Mindestlohn darf aber selbstverständlich nicht unterschritten werden. Die 556 Euro Grenze nach oben gilt hier aber nicht.

Quelle

Minijob-Zentrale

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